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Gericht verbietet Telekom-Drosselung im Festnetz

  • Rolli
  • 30. Oktober 2013 um 13:35
  • Rolli
    Gast
    • 30. Oktober 2013 um 13:35
    • #1

    Köln - Das war‘s dann vorerst mit „Drosselkom“: Die Telekom darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Die Begründung:

    Die Deutsche Telekom hat bei ihren Plänen für eine Tempodrosselung im Festnetz einen empfindlichen Dämpfer bekommen. Verbraucherschützer trugen mit einer Klage gegen den Bonner Konzern wegen der umstrittenen Drosselung vor Gericht einen ersten Sieg davon. Eine entsprechende Vertragsklausel bei Festnetz-Flatrates erklärte das Kölner Landgericht am Mittwoch für nicht zulässig. Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde als auch diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Telekom kann beim Oberlandesgericht Berufung einlegen. Das wolle das Unternehmen „voraussichtlich“ tun, teilte ein Sprecher mit.

    Die Pläne der Telekom für eine Einschränkung der Surfgeschwindigkeit hatten in den vergangenen Monaten für einigen Wirbel gesorgt, das Unternehmen wurde als „Drosselkom“ verspottet. Wer ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschreitet, sollte danach nur noch deutlich langsamer im Netz unterwegs sein, kündigte die Telekom Ende April an. Das Unternehmen hatte die umstrittenen Klauseln in alle neuen Verträge aufgenommen. Sie sehen vor, dass Internetnutzern bei Überschreiten einer bestimmten Datenmenge die Zugangsgeschwindigkeit gedrosselt wird. Dies gilt allerdings nicht für bestimmte Dienste der Deutschen Telekom wie etwa das Fernsehangebot Entertain. Konkurrenzdienste könnten bei gedrosselter Geschwindigkeit allerdings unter Umständen nicht mehr gut funktionieren. Technisch sollte die Drosselung allerdings nicht vor 2016 umgesetzt werden. Konzernchef René Obermann begründete die Pläne unter anderem mit den Milliarden-Investitionen für den Ausbau der Breitbandnetze, die zurückverdient werden müssten.

    Bei der Telekom stieß das Urteil auf Unverständnis: „Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen“, erklärte das Unternehmen. Das Urteil liege aber noch nicht vor. „Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen.“ Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus den betroffenen Flatrate-Verträgen streichen, erklärte die Verbraucherzentrale NRW. „Für eine Surfbremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage mehr“.

    Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Landgerichts ihre Entscheidung. Sie sprach von einer „unangemessenen Benachteiligung“ der Kunden. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört. So würden im Fall von VDSL-Verträgen mit besonders hohen Geschwindigkeiten nach einer Drosselung weniger als 10 Prozent des ursprünglich vereinbarten Tempos zur Verfügung stehen.

    Außerdem würden durch die Pläne nicht nur eine geringe Anzahl von Dauersurfern getroffen. In Zeiten mit einem stetig steigendem Bedarf an schnellem und leistungsfähigen Internet, insbesondere im Hinblick das Streaming von Fernsehen und Filmen, würde eine Drosselung auf 2 Megabit pro Sekunde auch ein breites Publikum treffen, hieß es in der Urteilsbegründung.

    dpa/ AFP

    [color="#FF0000"]Quelle[/color]

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 30. Oktober 2013 um 14:35
    • #2

    Richtig so ... genauso hatte ich das auch in meinen Beitrag drinnen stehen :)

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  • ChrisO
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    • 30. Oktober 2013 um 16:35
    • #3
    Zitat von Rolli;517224

    Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Landgerichts ihre Entscheidung.

    Interessant, wo doch bei jedem anderen Anbieter auch bei einem noch so kleinen Inklusivvolumen von einer Flatrate gesprochen wird.

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 30. Oktober 2013 um 21:25
    • #4
    Zitat von ChrisO;517237

    Interessant, wo doch bei jedem anderen Anbieter auch bei einem noch so kleinen Inklusivvolumen von einer Flatrate gesprochen wird.

    Das stimmt, bei Handyverträgen z.B. steht auch Flatrate drinnen und bis zu einen Volumen von 500MB Highspeed
    allerdings ist das kein Festnetz und zweitens bevorteilen Sie keine eigenen Internetprodukte wie IP Streaming.
    ganz gleich wo du das Volumen verbrauchst wenn das incl. Volumen aufgebraucht ist kannst du neues erwerben.

    Die Telekom wollte ja den eigenen Laden bevorteilen.
    Wenn Sie dagegen Entertainment genauso berechnen würde wie z.B. Maxdome oder Sky.Go wäre das kein Thema.
    Nur müssten die Leute welche bei der Telekom HD-Sender gebucht haben auch mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

    Außerdem zahlt der Kunde eh bereits einen höheren Preis wenn er eine schnellere Leitung möchte.

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  • heugabel
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    • 31. Oktober 2013 um 10:36
    • #5

    Alles nur Geldgier. Der Traffic ist so günstig wie noch nie, warum dann so eine sinnlose Profitgier?

    Die wissen alle selber nicht was "Flatrate" bedeutet. Es ist einfach nur der Rückgang zum Volumentarif.

    Aber wenn die Kunden sich verarschen lassen wollen, bitte :)

    Ist doch das gleiche wie der wechsel zur 2-Jahres-Vertragslaufzeit. Schön heimlich eingeführt.

    Und später noch mit werbemaßnahme "Wechseln Sie zur Laufzeit und zahlen ganze 10€ weniger Grundgebühr" könnt kotzen.

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  • BurnStar
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    • 31. Oktober 2013 um 11:00
    • #6
    Zitat von heugabel;517320


    Die wissen alle selber nicht was "Flatrate" bedeutet. Es ist einfach nur der Rückgang zum Volumentarif.

    Flatrate heißt einfach nur Unbegrenzt (und unbegrenzt ist auch mit einer Drosselung ja weiterhin).

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  • Stefan
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    • 31. Oktober 2013 um 13:12
    • #7

    Die telekom wenn die damit durchkommen dann kommen die irgendwann mit was neuem an.
    Die frage ist nur was. :D

    • Zitieren
  • heugabel
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    • 31. Oktober 2013 um 13:14
    • #8

    Telefondrosselung :D zwangstrennung aller 15 Minuten :D (arme frauen)

    • Zitieren
  • Stefan
    Gast
    • 1. November 2013 um 01:10
    • #9

    200 minuten zum telefonieren im monat nur noch.:D
    danach kostet jede weitere minute nur 1 euro.:D dann sind die frauen auf telefon entzug und brauchen ein neues hobby. :D

    • Zitieren
  • Katze Flohli
    Gast
    • 1. November 2013 um 21:18
    • #10
    Zitat von Stefan;517443

    200 minuten zum telefonieren im monat nur noch.:D
    danach kostet jede weitere minute nur 1 euro.:D dann sind die frauen auf telefon entzug und brauchen ein neues hobby. :D

    Ne die Telefonieren trotzdem weiter weil du den Vertrag zahlst lol du brauchst nen Zweitjob :D

    • Zitieren
  • Stefan
    Gast
    • 1. November 2013 um 22:31
    • #11
    Zitat von Katze Flohli;517551

    Ne die Telefonieren trotzdem weiter weil du den Vertrag zahlst lol du brauchst nen Zweitjob :D


    ne ich zahle nichts. ich sperre das telefon an der telefonanlage wenn die zeit aufgebraucht ist.:D oder ich lasse den vertrag auf ihren namen rechtzeitig umschreiben mit ihrer kontonummer. sage ihr wenn de das nicht willst kündige ich den vertrag weil telefon brauch ich nicht für 200 minuten. mir reicht ein reiner vertrag wo ich nur internet habe.
    kannst dir ja nen anderes hoppy suchen sage ich ihr dann. z.b. briefe schreiben :D oder spazieren gehen frische luft ist gesund :D

    • Zitieren

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