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Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch

  • heugabel
  • 10. Dezember 2014 um 21:28
  • heugabel
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    • 10. Dezember 2014 um 21:28
    • #1

    Hallöchen,

    Ich mag demnächst meinen Job wechseln wollen (Beginn 01.02.2015).

    Die Kündigungsfrist ist 30 Tage zum ende des Monats.

    Das heist doch, ich müsste bis ende Dezember Kündigen um am 31.01.2015 den letzten Tag zu haben.

    Welches Datum gehört dann in die Kündigung? (Fristgerecht zum ??)

    Des weiteren wäre die Frage, Wieviel Urlaub habe ich da geltend zu machen bei 24 Tagen Jahresurlaub?

    Volle 24 oder bloß 2?

    Danke für eure Hilfe.

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  • onkel2k
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    • 10. Dezember 2014 um 21:32
    • #2

    Urlaub 2 Tage.
    Zum 31.12 denke ich.

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  • Homer S.
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    • 10. Dezember 2014 um 21:48
    • #3
    Zitat von onkel2k;546799

    Urlaub 2 Tage.
    Zum 31.12 denke ich.

    Hi heu,

    2 Tage, da ja anteilig (24/2 =2). Kündigung zum 31.01.2015 bis spätestens theoretisch 01.01.2015. Gehe aber auf Nummer sicher und hau die Kündigung bis zum 31.12.2014 raus! ;)

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  • Morbid Angel
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    • 10. Dezember 2014 um 22:10
    • #4

    Wenn man sich unsicher ist, so früh wie möglich kündigen. Die genannten Zeiträume sind Mindestzeiten, die man einhalten muss, damit der Arbeitgeber eine Chance hat, adäquaten Ersatz zu suchen. Wenn du 30 Tage zum Monatsende hast und schon im Juli zum Ende Januar kündigst, ist das auch in Ordnung. Dann hat deine Firma noch mehr Zeit sich diesbezüglich umzusehen - am Ergebnis ändert sich nichts.
    Also, du schreibst dementsprechend eine Kündigung zum 31. Januar 2015 und bittest um Gewährung des dir zustehenden Urlaubs, den man in der Regel zum Ende nimmt.
    Aber bezüglich Urlaub kann es Sonderregelungen geben, sodass die 24/12=2 Tage stimmen können, aber nicht müssen. Es kann möglicherweise auch ganz anders bei euch geregelt sein. Das müsste aber deine Buchhaltung oder der Betriebsrat, wenn ihr so was haben solltet, wissen.

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    • 11. Dezember 2014 um 05:52
    • #5

    heu, Du kannst jetzt schon kündigen.

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  • ChrisO
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    • 11. Dezember 2014 um 08:43
    • #6

    Ich wäre ich mit der Kündigungsfrist vorsichtig, es sei denn, man ist kürzer als 2 Jahre in der Firma:

    § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen - dejure.org

    Weiter sind natürlich die Klauseln im Arbeitsvertrag zu beachten.

    Zitat von ursus2612;546809

    heu, Du kannst jetzt schon kündigen.

    Die Frage ist, ob das sinnvoll ist, denn je nach Position kann man dann auch gleich freigestellt werden oder auch gern mal Spießruten laufen, je nach Charakter des Chef's oder der Kollegen.

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  • Morbid Angel
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    • 11. Dezember 2014 um 10:53
    • #7

    Wenn das so ist, stellt man spätestens an dieser Stelle fest, dass man in der falschen Firma ist/war. :D Trotzdem würde ich (sind ja nur noch wenige Wochen) sofort kündigen. Davon abgesehen, gehe ich mal davon aus, dass @heu sich die Kündigungsfrist nicht ausgedacht, sondern vorher erkundigt hat.

    • Zitieren
  • jamax
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    • 11. Dezember 2014 um 11:59
    • #8

    @ ChrisO
    Solches mobbing kann schnell physische Folgen haben. Somit hätte heugabel dann im Jan 20Tage frei wenn er zum Arzt geht.

    Also jetzt Kündigung raus und auf Nummer sicher gehen. Am Besten wenn nicht mit Zeugen direkt dann per Einschreiben.

    Gruß
    Jamax

    • Zitieren
  • Schinderhannes
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    • 11. Dezember 2014 um 15:12
    • #9
    Zitat von jamax;546827

    @ ChrisO
    Solches mobbing kann schnell physische Folgen haben. Somit hätte heugabel dann im Jan 20Tage frei wenn er zum Arzt geht.

    Also jetzt Kündigung raus und auf Nummer sicher gehen. Am Besten wenn nicht mit Zeugen direkt dann per Einschreiben.

    Gruß
    Jamax


    Sehe ich ganz genau so! Und würde es auch ganz genauso machen, falls es dumme Sprüche oder ähnliches geben würde.
    Hatte mal Probleme mit ner Firma,fristgerecht gekündigt und wollte meinen Resturlaub nehmen.Hätte noch 3 tage arbeiten müssen,dann urlaub. Cheffe sagt, geht nicht,kein Ersatz da etc. Wollte mich Regresspflichtig machen,wenn ich nicht zur Arbeit erschienen wäre.Habe dann Anwalt befragt. Da ich schon mehrfach Chef von der bevorstehenden Kündigung in Kenntnis gesetzt habe,hätte er ab da schon sich um Ersatz kümmern können/müssen. Habe dann auch nur noch die 3 tage gearbeitet. Cheffe hats dann eingesehen und mich gehen lassen. Mußte mir noch ein zweites Arbeitszeugnis ausstellen, da ich mit dem ersten nicht zufrieden war ;)

    • Zitieren

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