[color="#FFA07A"]Heute Gratulieren wir zum Geburtstag[/color]
lars.berlin (46), darky (26)
[color="#FFFF00"]Herzlichen Glückwunsch und alles gute[/color]
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lars.berlin (46), darky (26)
[color="#FFFF00"]Herzlichen Glückwunsch und alles gute[/color]
Ahh Okay
sieht ja bald aus wie ein Bug in der 05.52 FW
Wird doch schön hier beschrieben : FRITZ!Box hinter FRITZ!Box HowTo
Zitat
Markiere ich alle 3 Menuepunkte bekomme ich zugriff.
welche 3 meinst Du jetzt genau ?
welche Firmware ?
Willkommen an Board

[SIZE="5"][FONT="Arial Black"][color="Blue"][color="#FFFFFF"]Blechverdreher[/color][/color][/FONT]
[FONT="Arial Black"][color="Yellow"] Ich wünsche dir alles Gute zu deinem Geburtstag
[/color][/FONT][/SIZE]

15.08.2013, 11:31 Uhr
Bis Mitte September möchte Kabel Deutschland eine größere Neuordnung seiner analogen Senderbelegung vornehmen. Dabei sollen unter anderem RTL Nitro und Sixx als Rund-um-die-Uhr-Programme verfügbar werden, während einige andere Sender weichen müssen oder auf Time-Sharing gesetzt werden.
Der Netzbetreiber Kabel Deutschland wird in den kommenden Wochen eine Neuordnung der analogen Senderbelegung in seinen Netzen vornehmen. Wie das Unternehmen ankündigte, möchte man damit das Programmportfolio besser an die aktuellen Zuschauerpräferenzen anpassen und vor allem Sendern mit hohem Publikumszuspruch einen der begrenzten Plätze im analogen Kabel verschaffen.
Die Umstellungen sollen von Mitte August bis Mitte September andauern. Dabei sollen nach Angeben des Netzbetreibers auch einige wenige Programme mit geringem Zuschauerzuspruch aus den Netzen verschwinden oder zu Time-Sharing-Sendern umgestellt werden. Welche Kanäle davon betroffen sein werden, teilte Kabel Deutschland jedoch nicht mit. Alle Sender die aus dem analogen Kabel rausfallen, sollen bei entsprechendem Anschluss und geeigneter Empfangshardware jedoch weiterhin unverschlüsselt digital empfangbar sein.
Neu hinzukommen sollen im Zuge der Umstellungen analog unter anderem Sixx und RTL Nitro beziehungsweise zu Rund-um-die Uhr-Programmen ausgebaut werden. Das digitale Senderangebot soll von den Umstellungen nicht betroffen sein.
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Wird Zeit das die mal reagieren
Herzlich Willkommen an Board
Hallo und Herzlich Willkommen an Board
viel Spass und Input wünsch ich Dir
Nix rotes lahmes Pferd
Redbull ruft ![]()
Dann sollte es ja mit der Anleitungen aus meinem letzten link funktionieren
14.08.2013, 15:28 Uhr
Der Streit um 46 Millionen Euro Lizenzgebühren zwischen Kabel Deutschland und der VG Media dürfte mit dem Urteil des Landgerichts Berlin wohl noch nicht zu Ende sein. Gegenüber DIGITAL FERNSEHEN teilte Kabel Deutschland mit, dass man gegen das Urteil in Berufung gehen werde.
Der Netzbetreiber Kabel Deutschland will gegen das Urteil des Landgerichts Berlin in Berufung gehen, wonach das Unternehmen zur Nachzahlung von knapp 46 Millionen Euro an Lizenzgebühren an die Verwertungsgesellschaft VG Media zahlen soll. Dies teilte Unternehmenssprecher Marco Gassen auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN mit. Aktuell warte man zwar noch auf die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts, man halte die Entscheidung jedoch schon dem Grunde nach für falsch.
Das Landgericht Berlin hatte Kabel Deutschland am Dienstag (13. August) nach siebenjährigem Rechtsstreit dazu verurteilt, knapp 46 Millionen Euro an Lizenzgebühren für die Kabelweitersendung von privaten TV- und Radioprogrammen an die VG Media nachzuzahlen.
Seit 2006 weigert sich der Kabelnetzbetreiber ein entsprechendes Lizenzabkommen mit der Verwertungsgesellschaft zu unterzeichnen, die nahezu alle deutschen Privatsender vertritt. Vor dem Landgericht Berlin hatte Kabel Deutschland sogar versucht feststellen zu lassen, dass der VG Media überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in den Kabelnetzen der KDG zustünden.
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14.08.2013, 13:55 Uhr
Kabel Deutschland konnte zwischen Ende Juni 2012 und Ende Juni 2013 rund 918 000 neue Abonnenten für die Dienste Premium TV, Internet und Telefon gewinnen. Die Gesamtzahl der Kundenbeziehungen war jedoch leicht rückläufig.
Kabel Deutschland hat ein erfolgreiches erstes Quartal für das Geschäftsjahr 2013/14 hinter sich. Wie das Unternehmen am Mittwoch bei der Präsentation der Geschäftszahlen bekannt gab, konnten in den zwölf Monaten seit dem Ende des ersten Quartals des vorangegangenen Geschäftsjahrs 2012/13 insgesamt 918 000 neue Abonnenten für die Dienste Internet, Telefon und Premium TV gewonnen werden. Die Gesamtzahl der entsprechenden Abonnements stieg demnach auf 5,9 Millionen. Insgesamt konnte die KDG die Zahl ihrer Abos bis zum 30. Juni 2013 auf 14,4 Millionen steigern.
Leicht rückläufig war jedoch die Zahl der Kundenbeziehungen. Diese ging binnen Jahresfrist von 8,5 Millionen auf 8,4 Millionen zurück. Dabei stieg die Zahl direkter Kundenbeziehungen leicht um 35 000 auf 7,6 Millionen an, während der Rückgang bei den indirekten Kundenbeziehungen laut Kabel Deutschland insbesondere auf Abmeldungen von Tele Columbus zurückzuführen sei.
Der Umsatz zwischen April und Juni 2013 lag bei 464 Millionen Euro und damit um 4,6 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Bereinigt um die in diesem Jahr nicht mehr gezahlten Einspeiseentgelte der öffentlich-rechtlichen Sender betrug das Umsatzwachstum sogar 6,3 Prozent. Der durchschnittliche Monatsumsatz pro Kunde erhöhte sich binnen Jahresfrist von 15,38 Euro auf 16,71 Euro. Der Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen lag mit 217 Millionen Euro um 3,8 Prozent höher als im ersten Quartal 2012/13.
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Tanzbär (48)
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Zu 1
Kann ich so nicht betsätigen
Läuft hier einwandfrei 3play100.000 mit 6360
Nur einmal hat das Netzteil aufgegeben welches nach 1 Tag als Ersatz neu geliefert wurde.
Amsonsten hatte ich hier noch keine Probleme mit Internet
(Kann natürlich bei anderen ganz anders aussehen)
Zu 2
Ja das ist ein dicker Minuspunkt
14.08.2013, 11:36 Uhr
Bei der ARD rechnet man nicht damit, dass Kabel Deutschland weitere Versuche unternehmen wird, vor Gericht eine Erlaubnis für die Verschlüsselung von ARD-Sendern zu erwirken. Wie eine Sprecherin des MDR gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mitteilte, hatte der Kabelnetzbetreiber auch vor dem Landgericht Köln einen entsprechenden Hilfsantrag eingereicht.
Bei der ARD rechnet man derzeit nicht mit weiteren Anträgen des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland, mit welchen gerichtlich die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von ARD-Sendern geprüft werden soll. Dies teilte MDR-Sprecherin Susanne Odenthal auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN mit. "Wir gehen davon aus, dass die Rechtslage in dieser Frage nunmehr zwischen ARD und Kabel Deutschland geklärt ist", so ein entsprechendes Statement im Namen der ARD.
Am Montag hatte DIGITAL FERNSEHEN über einen Hilfsantrag berichtet, den Kabel Deutschland im Zuge eines Gerichtsverfahrens zum sogenannten Kabelstreit beim Landgericht Bremen eingereicht hatte. Mit diesem wollte der Netzbetreiber die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von Radio Bremen für den Fall erreichen, dass vom Gericht eine Verpflichtung zur Durchleitung der öffentlich-rechtlichen Programme festgestellt wird. Der entsprechende Hilfsantrag wurde jedoch vom Landgericht Bremen als unbegründet abgelehnt, da diesem eindeutige Regelungen sowohl im Rundfunkstaatsvertrag als auch im Bremischen Landesmediengesetz entgegenstünden.
Wie die Sprecherin weiterhin gegenüber der Redaktion mitteilte, sei das Landgericht Bremen bislang das einzige, das über den Hilfsantrag entschieden hat. Einen entsprechenden Antrag hätte Kabel Deutschland auch vor dem Landgericht Köln bei der Klage gegen den WDR eingebracht. Das Gericht hätte diesen jedoch als unbegründet abgewiesen, da er zu unbestimmt gewesen sei.
Kabel Deutschland hatte alle Rundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF verklagt, weil diese sich seit dem 1. Januar 2013 weigern, weiterhin für die Kabeleinspeisung ihrer Programme an die Netzbetreiber zu zahlen. Die Kabel-Anbieter sind jedoch laut Rundfunkstaatsvertrag in jedem Fall zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme verpflichtet, auch wenn diese keine Einspeisegebühren bezahlen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten begründen ihre Entscheidung zur Einstellung der Zahlung damit, dass dieses Modell noch aus der Zeit stamme, in der die Kabelnetze staatlich ausgebaut wurden. Mit den Einspeiseentgelten sollte damals der Ausbau der Netze mitfinanziert werden. Im Zuge der Privatisierung befinden sich die Kabelnetz mittlerweile jedoch in der Hand privatwirtschaftlicher Anbieter.
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OLG hebt Kartellamtsbeschluss zu Unitymedia Kabel BW auf
14.08.2013, 10:09 Uhr
Das Bundeskartellamt muss den 2012 erfolgten Zusammenschluss der beiden Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel BW erneut prüfen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den ursprünglichen Kartelamtsbeschluss zu der Fusion am Mittwoch aufgehoben. Ohne erneute Prüfung müsste die Fusion rückgängig gemacht werden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Beschluss des Bundeskartellamts zur Fusion von Unitymedia und Kabel BW heute aufgehoben und damit der Beschwerde von Net Cologne und der Deutschen Telekom stattgegben. Dies berichtet das DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER am Mittwochmorgen (14. August 2013). Nach Ansicht des Gerichts sind die vom Kartellamt vorgesehenen Nebenbestimmungen, insbesondere zum Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen, nicht geeignet, die durch die Fusion entstandene Verstärkung der marktbeherrschende Stellung, die Unitymedia auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt zukommt, hinreichend zu kompensieren.
Die Beschwerde auf die Entscheidung des OLG wurde nicht zugelassen. Sollte das Bundeskartellamt oder eine der anderen beteiligten Parteien darauf verzichten, auf die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen, müssten die Kartellwächter noch einmal prüfen, ob die Fusion von Kabel BW und Unitymedia unter geänderten Bedingungen freigegeben werden kann. Sollte das nicht der Fall sein, müsste der bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen wieder entflochten werden.
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14.08.2013, 12:21 Uhr
Die Grundlage zur Fusion von Unitymedia und Kabel BW ist am Mittwoch mit einem Gerichtsurteil wieder gekippt worden. Dem OLG Düsseldorf zufolge hätte Kabel BW als unabhängiger Netzbetreiber in den kommenden Jahren zu einer ernst zu nehmenden Konkurrenz für Unitymedia in dessen Stammgebieten in Nordrhein-Westfalen werden können.
Nachdem das OLG Düsseldorf bereits im Juni Zweifel geäußert hatte, wurde der Kartellamtsbeschluss zur Fusion von Unitymedia und Kabel BW am Mittwoch gekippt. Als Begründung für das Urteil sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen, dass durch die Fusion mit Kabel BW ein potentieller Mitbewerber für Unitymedia vom Markt genommen wurde. So geht das Gericht davon aus, dass ein unabhängiger Netzbetreiber Kabel BW innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre in der Lage wäre, Unitymedia in dessen Stammgebiet in Nordrhein-Westfalen und Hessen direkte Konkurrenz zu machen. Demnach hätte die Fusion beider Unternehmen eine bestehende Marktbeherrschende Stellung verfestigt. In einem solchen Fall sei ein Zusammenschluss jedoch vom Kartellamt zu untersagen.
Zudem hätte das Bundeskartellamt bei seiner Entscheidung zu wenig Augenmerk auf die regionalen Kabelmärkte gelegt und den deutschen Kabelnetzmarkt zu sehr als einen großen zusammenhängenden Markt angesehen. Die eingeräumten Sonderkündigungsrechte hätten zudem nicht dazu geführt, dass Konkurrenten von Unitymedia oder Kabel BW bei den Wohnungsbaugesellschaften zum Zuge kamen. Dadurch hätten sich diese als wirkungslos erwiesen.
Ursprünglich hatte das Bundeskartellamt bereits im Dezember 2011 sein "Ok" für die Fusion der beiden Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Kabel BW gegeben. Die Zusage zur Fusion, die im Zuge der Übernahme von Kabel BW durch den internationalen Kabelkonzern Liberty Global durchgeführt wurde, konnte damals nur aufgrund weitreichender Zusagen genehmigt werden. So hatte sich Unitymedia bereit erklärt, die sogenannte Grundverschlüsselung für die frei-empfangbaren Privatsender aufzuheben. Zudem wurden den großen Wohnungsbaugesellschaften Sonderkündigungsrechte eingeräumt und auf Exklusivklauseln zu verzichten.
Während das Bundeskartellamt zum damaligen Zeitpunkt die Auffassung vertrat, diese Zusagen würden die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses in ausreichendem Maße kompensieren, gingen sie Unitymedias Konkurrenten - insbesondere der Deutschen Telekom und Netcologne - nicht weit genug. Sie klagten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts.
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lollipop (67), Manoack (38), dressed_to_kill (32), luigi (25)
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