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  • Gast
  • 2. April 2007 um 10:49
  • Gast
    Gast
    • 2. April 2007 um 10:49
    • #1

    [color="Yellow"]Bei Devolo kommt das Fernsehprogramm aus der Steckdose[/color]

    Zitat

    Dank Powerline soll in Zukunft das Fernsehprogramm aus der Steckdose kommen. Das jedenfalls behauptete Devolo auf der diesjährigen CeBIT und zeigte auch hinter verschlossenen Vorhängen den ersten Prototypen.

    Die Übertragungsgeschwindigkeit von Powerline ist inzwischen so groß, dass sich auch sehr komplexe Datenströme, wie beispielsweise Fernsehbilder, über die normalen Netzleitungen transportieren lassen. Bildquelle ist dann ein PC, der den Film von seiner Festplatte abspielt. Via Powerline gelangt das Signal nun zu einem Adapter, der beliebige Fernseher im Haus mit den bewegten Bildern versorgt.

    Zweites Highlight ist eine Netzwerkfestplatte mit integriertem Powerline-Adapter. Irgendwo im haus an einer beliebigen Steckdose angeschlossen, wird die Festplatte dann im Netz von den PCs erkannt und kann jetzt als zentrales Datensammelbecken genutzt werden.

    Beide Produkte kommen erst in den nächsten Monaten in den Handel. Preise stehen im Moment auch noch nicht fest. Sobald die nächsten Details zu diesen Produkten feststehen, werden wir erneut darüber berichten.


    [color="Yellow"]Tiptel stellt Insolvenzantrag[/color]

    Zitat

    Das teilte das Unternehmen am Freitag mit. Nach den zur Zeit vorliegenden vorläufigen Konzernzahlen des Jahres 2006 liege das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) bei etwa 450.000 Euro nach 401.000 Euro im Jahr zuvor, hieß es. Der Alleinvorstand der Tiptel AG, Werner Materna, sei vom Aufsichtsrat aus gesundheitlichen Gründen auf eigenen Wunsch abberufen worden.


    [color="Yellow"]NAS für vier SATA-Festplatten[/color]

    Zitat

    Das NAS-Gehäuse "USR808700" von USRobotics bietet Platz für vier SATA-Festplatten. Das System unterstützt RAID 0, 1, 5, 10 und JBOD.

    Im Lieferumfang ist eine Lizenz für die Software "DiskSafe Express" enthalten, mit der neben für Backups auch ein Bare Metal Recovery möglich ist. Weitere Lizenzschlüssel sind online über die Website des Herstellers zu erwerben.

    Zusätzliche Laufwerke oder Netzwerk-Drucker lassen sich über zwei USB-2.0-Host-Ports anschließen.

    Das USR808700 soll noch im ersten Halbjahr 2007 in den Handel kommen. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das Gehäuse ohne Festplatten beträgt 599 Euro. Fachhändler erhalten das Produkt bei den Distributoren Actebis Peacock, Also, API, MCDos und Wave.


    [color="Yellow"]Befristete Arbeitsverträge haben ihre Tücken[/color]

    Zitat

    Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten wird immer häufiger nur ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen, z. B. wegen schwankender Auftragslage, als Ersatz für Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz oder Elternzeit u. ä. Diese Form des Arbeitsvertrages birgt jedoch insbesondere für den Arbeitgeber oft zahlreiche unliebsame Überraschungen.

    So komme es z. B. immer wieder vor, so der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Henn von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Brühl, dass befristete Arbeitsverhältnisse nur mündlich vereinbart werden. Dies führe jedoch dazu, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht, dass tatsächlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehe, da die Befristung von Arbeitsverhältnissen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften schriftlich vereinbart werden muss. Es sei auch nicht ausreichend, so Henn, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses noch nach der Arbeitsaufnahme, also nachträglich, schriftlich vereinbart werde. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses müsse zwingend schriftlich vor der Arbeitsaufnahme erfolgen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Aber auch bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen lauern Tücken, so der Stuttgarter Arbeitsrechtler.

    Nach derzeitiger Rechtslage können befristete Arbeitsverhältnisse bei Neueinstellungen bis zu drei Mal und maximal auf eine Gesamtdauer von zwei Jahren vereinbart werden. Zu beachten sei dabei, so Henn, dass die ursprünglichen Bedingungen für den Arbeitsvertrag hierbei unverändert fortgesetzt werden müssen. Wer also als Arbeitgeber z. B. im Rahmen der Vertragsverlängerung mit dem Arbeitnehmer gleichzeitig eine Lohnerhöhung für die Restlaufzeit des befristeten Arbeitsvertrages vereinbart, verlängert nach derzeitiger Rechtslage nicht das befristete Arbeitverhältnis, sondern schließt mit dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Bedingungen ab.

    Dies, so Henn, habe nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung die Folge, dass der Arbeitgeber ungewollt mit dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abschließe mit allen sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.

    Vor diesem Hintergrund, so Henn, sollten Arbeitgeber unbedingt alle gesetzlichen Vorschriften sowie den Stand der Rechtsprechung beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen beachten, während Arbeitnehmern aus diesem Grund ebenfalls nur angeraten werden könne, insbesondere vor Vertragsbeendigung oder bei Kündigung den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen. (Rechtsanwalt Michael Henn/mf/computer-partner)


    [color="Yellow"]Sanyo: Ende einer Familiendynastie[/color]

    Zitat

    Eine Woche nach Rücktritt der Sanyo-Chefin Tomoyo Nonaka warf auch Gründerenkel Toshimasa Iue das Handtuch. Für den angeschlagenen Elektronikkonzern bedeutet das das Ende von 57 Jahren Familienherrschaft.


    In den letzten zwei Jahren schrieb das japanische Unternehmen jeweils Verluste in Höhe von über einer Milliarde Euro. Hinzu kamen Manipulationsvorwürfe und ein von Banken erzwungenes Sanierungsprogramm, an dem Nonaka scheiterte. Der Enkel des Gründers zog nun die Konsequenz. Sein Vater Satoshi Iue, der den Konzern früher leitete, wird wohl auch seinen Beraterposten aufgeben müssen.

    Gute Chancen auf den Vorstandsvorsitz hat der bisherige Personalchef Seiichiro Sano, von dem erwartet wird, dass er die bereits eingeleiteten Sanierungspläne um- und gegen die Gründerdynastie durchsetzen kann.

    Der im November 2006 vom Aufsichtsrat und von den Banken abgenickte Sanierungsplan sah vor, dass man sich von defizitären Endverbraucherprodukten trennt oder diese auslagert und sich künftig hauptsächlich auf die Kernbereiche wie Lithium-Ionen-Akkus und Solarzellen konzentriert.

    Doch laut FTD haben sich einflussreiche Mitglieder der Gründerfamilie gegen den möglichen Verkauf von Sparten wie Handys, Digitalkameras, Fernsehern und Haushaltsgeräten gewehrt. Die Sanierung ging nur schleppend voran, so dass ein Analyst von Merrill Lynch in Japan ein drittes Verlustjahr in Folge befürchtet. Das negative Nettovermögen dürfte sich ihm zufolge bis Ende März 2007 auf 2,1 Milliarden Euro belaufen, der Schuldenberg auf 5,2 Milliarden Euro.

    Aus einem LCD-Joint-Venture mit Seiko Epson ist Sanyo im Dezember 2006 ausgestiegen. Das Kühlschrankgeschäft soll in einem Joint-venture mit Haier nach China verlagert werden, die restlichen Anteile an Sanyo Electric Credit werden voraussichtlich an den neuen Mehrheitseigner General Electric veräußert, die Halbleitersparte sucht ebenfalls einen solventen Käufer.

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    (computer-partner)

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