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  3. Off-Topic

Habe eine Leuchtreklamme

  • Gast
  • 30. Juni 2007 um 18:51
  • Gast
    Gast
    • 30. Juni 2007 um 18:51
    • #1

    von Mixery die hat schaden genommen (gesprungenes glas) das x hat 2 stellen die cirka 2 cm lang sind und es springt an aber nur kurz das blaue licht und dann gehts aus !Das x leuchtet nicht mehr rot geht nicht an wegen den 2 stellen wer kennt sich da aus! schade die beleuchtung war geil hier habt ihr ein bild von der ganzen leuchtreklamme http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…55164&rd=1&rd=1

    will es ganz machen helft mir Bitte

    • Zitieren
  • Eisbaersteve
    Gast
    • 30. Juni 2007 um 22:00
    • #2

    Hallo,

    da wirst du dir wahrscheinlich beim leuchtreklamebauer neue Röhren bauen lassen müssen.. und das wird wahrscheinlich fast genauso teuer wie ein neulauf der reklame.

    gruß

    Steve

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 30. Juni 2007 um 22:04
    • #3

    naja mal sehen ob es dpd bezahlt die haben es ja kaputt geliefert!Vielleicht kann man ja trotzdem was machen bin auf jede antwort glücklich!

    • Zitieren
  • Eisbaersteve
    Gast
    • 30. Juni 2007 um 22:39
    • #4

    dann ist es doch ein transportschaden... dann würd ich da mal nachhaken... dann bekommst du es bezahlt

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 30. Juni 2007 um 22:44
    • #5
    Zitat von Eisbaersteve;94824

    dann ist es doch ein transportschaden... dann würd ich da mal nachhaken... dann bekommst du es bezahlt

    ist ja alles schon gemacht trotzdem wird es dadurch nicht wieder ganz warte bloß auf dpd wie sie sich dazu außern
    vieleicht kann mann es ja retten den das blaue funktioniert ja noch bloß weil es alles in reihe geschalten ist geht es wieder aus wegen dem x weil es kaputt ist denke ich !ist alles ein bißl verwirrend

    • Zitieren
  • Borat
    Gast
    • 30. Juni 2007 um 23:36
    • #6

    vergiss es mit dem transportschaden. du hast das paket angenommen und dafür unterschrieben das alles in ordnung ist. damit hast du schon alle chancen vergeben.
    wenn keine beschädigungen von außen am paket erkennbar sind, dann wird eh immer mit "falsch verpackt" argumentiert.

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 30. Juni 2007 um 23:39
    • #7
    Zitat von Borat;94828

    vergiss es mit dem transportschaden. du hast das paket angenommen und dafür unterschrieben das alles in ordnung ist. damit hast du schon alle chancen vergeben.
    wenn keine beschädigungen von außen am paket erkennbar sind, dann wird eh immer mit "falsch verpackt" argumentiert.


    ja genau das ist immer das problem hab das auch schon durch ich hab ja nix unterschrieben hat jemand anderes angenommen hausverwalter ich war ni da wo das packet kamm

    will es ganz machen helft mir Bitte

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 1. Juli 2007 um 10:52
    • #8

    Also das x is dann definitiv kaputt wenn risse drin sind is das gas (Argon)entwichen und da zündet nix mehr.son ding neu bauen lassen is handarbeit vom feinsten und kostet richtig geld.
    da hilft nur ein komplett neues kaufen.

    • Zitieren
  • Tical
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    1.594
    • 1. Juli 2007 um 11:23
    • #9

    JEP
    Boart hat recht!!!!! wenn von aussen keine beschädigung sind dann wars das auch !!!!

    weil wenn es aussen beschädigt ist nimmst du es nicht an und das wars dann

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 1. Juli 2007 um 16:06
    • #10
    Zitat

    Boart hat recht!!!!! wenn von aussen keine beschädigung sind dann wars das auch !!!!
    weil wenn es aussen beschädigt ist nimmst du es nicht an und das wars dann

    [color="White"]nicht richtig! Beim Öffnen Fotos machen am besten unter Zeugen und dann bei der Post oder beim Transporteur *Reklamation* einreichen, man kann schlecht das Paket an der Tür öffnen, zumal die Zusteller eh immer unter Zeitdruck sind! Von *aussen* müssen nicht immer Transportschäden erkennbar sein! Das angenommene Paket ist unverzüglich samt Inhalt auf der zuständigen Zustellzentrale vorzuzeigen! Die gesamte Prozedur kann unter Umständen bis zu 3 Monaten daueren, aber durchaus möglich, es sei denn der *Bruch/Beschädigung* der Ware kann dem Absender als Fehler angelastet werden, dann ist dieser zur Ersatzzahlung anzuweisen! Hatte eben so einen Fall, Kohle nach 2 Monaten bekommen, es geht also auch anders![/color]

    • Zitieren
  • Borat
    Gast
    • 1. Juli 2007 um 16:25
    • #11

    wenn keine beschädigungen von außen erkennbar sind, was soll das transportunternehmen denn dann beschädigt haben?
    dann wurde die ware nicht richtig verpackt. die ware ist ja auch laut agbs zu verpacken, so das sie z.b. auch einen sturz vom paketband übersteht.
    bei der übergabe bestätigt man nicht nur ein paket erhalten zu haben, sondern auch das das paket unbeschadet überbracht wurde. das ist die einzige aufgabe des unternehmens.

    allein der versender ist haftbar zu machen, weil er nicht bruchsicher verpackt hat.

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 4. Juli 2007 um 13:24
    • #12

    hat sich erledigt hab es repariert rot geht jetzt nicht mehr aber blau wenigstens siehe da! http://www.bilder-hochladen.net/files/3768-3-jpg.html

    • Zitieren
  • Tical
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    1.594
    • 4. Juli 2007 um 13:32
    • #13

    Hast du keine chance das irgendwie hin zu bekommen ?????

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 4. Juli 2007 um 13:58
    • #14

    [color="White"]nochmal kurz als Info: (ähnlich gelagerter Fall...!)[/color]

    Zitat

    Kurz und knapp: (Auskunft eines RAs!)

    Wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt, geht die Gefahr des Untergangs der Sache auf dem Versandwege beim Versendungskauf auf den Käufer über. Mit der Aufgabe des Paketes bei der Post hat der Verkäufer dann seine Leistungspflicht erfüllt.

    Aber: Der Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Verpackung der Ware verantwortlich. Hat er die Lampen also so verpackt, daß mit einem Zerbrechen zu rechnen war, geht das zu Lasten des Verkäufers.

    Kann er nachweisen, daß er die Lampen in vertragsgemäßem Zustand ordnungsgemäß verpackt zur Post gegeben hat, ist er aus dem Schneider. In diesem Fall würde Ihnen aber ein Anspruch gegen die Post zustehen, den der Verkäufer Ihnen abtreten muß.

    Ich empfehle Ihnen, mit dem Paket beim Spediteur vorzusprechen und sich von dort bestätigen zu lassen, ob die Ware ausreichend verpackt war. Bescheinigt man Ihnen, daß die Verpackung unzureichend war, werden Sie einen Anspruch gegen den Verkäufer haben, da er dann seine Vertragspflicht des ordnungsgemäßen Versandes nicht erfüllt hat.

    Ob es sich letztlich lohnt, die Sache gerichtlich auszufechten, steht auf einem anderen Blatt. (Quelle: frag-einen-anwalt)

    Alles anzeigen
    • Zitieren

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