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Vorbeugende Unterlassungserklärungen

  • wumpsven
  • 11. Oktober 2007 um 12:55
  • wumpsven
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    • 11. Oktober 2007 um 12:55
    • #1

    Wer gestern Stern TV geschaut hat, wurde mit einem wirklich interessanten Thema überrascht.

    Filesharing, illegale Downloads


    um wegen Verletzung des Urheberrecht, saftigen Strafen aus dem weg zu gehen gibt es auf der Internetseite von Stern TV

    http://www.stern.de/tv/sterntv/599846.html?nv=cp_L2_

    die Möglichkeit eine Unterlassungserklärung

    http://download.stern.de/media/sterntv/…rpflichtung.pdf

    zu downloaden.

    Wer also ein schlechtes :rolleyes: "Gewissen" :rolleyes: hat, sollte das tun.

    • Zitieren
  • greenhorn
    Gast
    • 11. Oktober 2007 um 13:05
    • #2

    gute idee mit der vorbeugenden unterlassungs erklärung, wenn die deine daten nicht haben jetzt bekommen sie es sogar frei haus geliefert und auf diese leute werden die nun genau achten oder mal besuch hinschicken :D


    so ein schnick schnack da hat stern tv von der musik industrie geld bekommen das die leute sich quasi selbst anzeigen, den es ist nichts anderes.

    gruss


    whoare

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  • Borat
    Gast
    • 11. Oktober 2007 um 13:10
    • #3

    aufgepasst:

    Zitat

    Sollte eines der genannten Unternehmen feststellen, dass nach dem Zeitpunkt der Abgabe der vorbeugenden Un-terlassungsverpflichtungserklärung über Ihren Anschluss Musikdateien angeboten werden, kann das betroffene Unternehmen einen Vertragsstrafanspruch gegen Sie geltend machen, der - abhängig von der Anzahl der angebotenen Dateien - die vorgenannten Abmahnkosten um ein Vielfaches übersteigen kann. Darüber hinaus müssen Sie wissen, dass die Wirkung der Unterlassungserklärung 30 Jahre andauert.

    • Zitieren
  • wumpsven
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    • 11. Oktober 2007 um 13:13
    • #4

    whoare, diesen Gedankengang hatte ich auch schon... aber mit dieser Erklärung findet doch kein Schuldgeständnis statt?

    wo sind denn unsere Boardanwälte :) ? die könnten doch das ganze mal auf Richtigkeit prüfen.

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  • Tical
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    • 11. Oktober 2007 um 13:16
    • #5

    HA !

    Ist ja nur zum Lachen

    welcher I.... unterschreibt das ?

    oh nein ......... seit der sendung gestern haben es bestimmt schon welche gemacht :D:D:D

    und DIESE unterlassungserklärung wirkt 30 JAHRE ?

    Mir fehlen die Worte !

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  • Fireblade896
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    • 11. Oktober 2007 um 15:15
    • #6

    Lol, wie dumm muß man sein.......ich lach mich krumm.....

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  • willfunhh
    Gast
    • 11. Oktober 2007 um 15:41
    • #7

    ich schmeiß mich wech.... das ist ja fast so gut wie die Geschichte mit der Freundin die keine Ahnung von Technik hat und bei Prem anruft....ist aber schon geil das die dummbratzen dann wohl wech sind...Hi Hi Hi

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  • smirre
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    • 11. Oktober 2007 um 15:43
    • #8
    Zitat von wumpsven;127715


    Wer also ein schlechtes :rolleyes: "Gewissen" :rolleyes: hat, sollte das tun.

    LLOOOLLL:D

    • Zitieren
  • D3STY
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    • 11. Oktober 2007 um 19:41
    • #9

    Oh Je,
    mein Anwalt schlägt die Hände über dem Kopf zusammen.

    Unterlassungserklärung = Schuldeingeständnis!

    Außerdem ist damit zu rechnen das die Industrie direkt Anzeige erstattet und natürlich gibt es stress wenn man sich nicht an seine eigene Unterlassungserklärung hält!

    Wer das macht fällt wohl auf einen guten Trick der Musik-Industrie rein.

    Selbst wenn ich jemals wegen dem UhrG Verurteilt werden, werde ich keinerlei "Verträge" mit dem Feind schließen. Weder Unterlassungserklärung noch sonst was.
    Wenn man weiter macht kann einem nur Justitia was, aber nicht der Feind! ;)

    mfg,

    D3STY

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    Jagger
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    • 11. Oktober 2007 um 19:55
    • #10

    Hallo,

    also hier geht es, glaube ich, um eine "vorbeugende" Unterlassungserklärung.
    So, wie ich das verstehe ist die nur für Menschen gut, die bis
    zum Tag der Abgabe selbiger, auf Teufel komm raus geshared haben.
    Ab dem Tag, wo sie die "vorbeugende" Unterlassungserklärung abgeben,
    dürfen sie nie wieder Filesharing betreiben, dazu verpflichten sie sich.
    Aber es [color="Red"]kann[/color] sie vor dem in der Vergangenheit gemachten Dingen schützen. Leider gilt die Erklärung wirklich 30 Jahre.
    Diese ist selbstverständlich [color="#ff0000"]kein[/color] Schuldeingeständnis.

    Hier kann man das unter anderem detaillierter nachlesen.

    mfg Jagger

    • Zitieren
  • Stinktier2007
    Gast
    • 11. Oktober 2007 um 19:59
    • #11

    mist das ich das verpasst habe glei mal bei torrent schaurn :D :D :D

    • Zitieren
  • Borat
    Gast
    • 12. Oktober 2007 um 10:46
    • #12

    für diejenigen die der 20 minütige stern-tv beitrag dazu interessiert:

    http://rapidshare.com/files/61829067…-TSCC.part1.rar
    http://rapidshare.com/files/61990779…-TSCC.part2.rar

    • Zitieren
  • greenhorn
    Gast
    • 13. Oktober 2007 um 12:35
    • #13

    eine unterlassungs erklärung ist ein schuldeigeständnis, den du gibst zu files geladen und upgeloadet zu haben.
    wenn man sich den beitrag ganz durchliest steht da, das man durch die unterlassungserklärung nicht geschützt ist vor regress forderungen, die überschlagen das pi mal daumen und wollen kohle sehen, natürlich keine anwaltskosten die hat man ja durch die selbstanzeige auss der welt geschaft, aber was bringt das ???
    nichts !!!!

    denn die können dich immer noch anzeigen, und sagen das du filesharing betrieben hast, und die für jedes file das du geladen hast eine strafe von cirka 1000 bis 3000 € haben wollen.
    da durch die unterlassungserklärung du es schon zugegeben hast das du es getan hast muss du zahlen, pi mal daume oder die kommen vorbei und holen alles ab.

    mein tip keine unterlassungserklärung abgeben, nichts zugeben, den vor gericht sieht die welt ganz anders aus, man bekommt gerichtskosten beihilfe wenn man wenig verdient und zahlt gar nichts.
    meistens sehen das die richter als minderschwerer fall an, es sei den du hast mehr als 100 dateien zum uploaden in dein share drin.alles was darunter liegt ist ein minderschweres delikt ihr bekommt nicht mal strafe.

    zum abschluss, selbst anzeige ist immer nur hilfe für die die dich verfolgen wollen, denn es ist gar nicht so einfach an die ip der leute zu kommen, bei einer flat muss der ISP die verbindungsdaten sofort löschen, das heisst der darf gar nicht die ip speichern !!!!!! dann wenn er es doch tut kann man den ISP verklagen und eine unterlassungserklärung fordern.

    gruss

    whoare

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 13. Oktober 2007 um 13:00
    • #14

    ich habe den Bericht gesehen. Da hieß es, das [color="black"][color="Blue"]Anbieten[/color][/color]Urheberrechtlich geschützter Musikdateien zum kostenlosen Download ist verboten.

    D.h. beim Filesharing ziehe ich Daten, das ist nicht verboten, stelle aber zugleich wieder Daten zum kostenlos Download zur Verfügung - hier liegt die Straftat . ?

    Wenn das von mir richtig verstanden ist, ist z.b. das ziehen von Rapidshare nicht strafbar, nur der es einstellt, macht sich strafbar.

    • Zitieren
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    Jagger
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    • 13. Oktober 2007 um 13:02
    • #15

    Hi,

    Zitat von whoare;128345

    eine unterlassungs erklärung ist ein schuldeigeständnis, den du gibst zu files geladen und upgeloadet zu haben.
    wenn man sich den beitrag ganz durchliest steht da, das man durch die unterlassungserklärung nicht geschützt ist vor regress forderungen, die überschlagen das pi mal daumen und wollen kohle sehen, natürlich keine anwaltskosten die hat man ja durch die selbstanzeige auss der welt geschaft, aber was bringt das ???
    nichts !!!!

    denn die können dich immer noch anzeigen, und sagen das du filesharing betrieben hast, und die für jedes file das du geladen hast eine strafe von cirka 1000 bis 3000 € haben wollen.
    da durch die unterlassungserklärung du es schon zugegeben hast das du es getan hast muss du zahlen, pi mal daume oder die kommen vorbei und holen alles ab.

    mein tip keine unterlassungserklärung abgeben, nichts zugeben, den vor gericht sieht die welt ganz anders aus, man bekommt gerichtskosten beihilfe wenn man wenig verdient und zahlt gar nichts.
    meistens sehen das die richter als minderschwerer fall an, es sei den du hast mehr als 100 dateien zum uploaden in dein share drin.alles was darunter liegt ist ein minderschweres delikt ihr bekommt nicht mal strafe.

    zum abschluss, selbst anzeige ist immer nur hilfe für die die dich verfolgen wollen, denn es ist gar nicht so einfach an die ip der leute zu kommen, bei einer flat muss der ISP die verbindungsdaten sofort löschen, das heisst der darf gar nicht die ip speichern !!!!!! dann wenn er es doch tut kann man den ISP verklagen und eine unterlassungserklärung fordern.

    gruss

    whoare

    Alles anzeigen

    hmmm, ich bezweifel ernsthaft, dass Du den Beitrag gelesen hast.

    Edit: Hier noch eine kleine Frage&Antwort FAQ zum Thema.

    mfg Jagger

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  • greenhorn
    Gast
    • 17. Oktober 2007 um 19:54
    • #16

    nun ja dann würd eich dich bitten den stern bericht ganz genau durchzulesen, denn da steht es drin das man vor regress forderungen nicht sicher ist !!! auch wenn man vorbeugend eine unterlassungs erklärung unterschreibt.

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    Jagger
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    • 17. Oktober 2007 um 20:22
    • #17

    Hallo,

    dann will ich das mal etwas präziser ausdrücken:

    Zitat von whoare;128345

    eine unterlassungs erklärung ist ein
    schuldeigeständnis, den du gibst zu files geladen und upgeloadet zu haben.
    whoare

    FALSCH, ich verpflichte mich, das in Zukunft nicht mehr zu tun unabhängig
    von dem, was ich bereits getan habe.


    Zitat von whoare;128345

    wenn man sich den beitrag ganz durchliest steht da, das man durch die unterlassungserklärung nicht geschützt ist vor regress forderungen, die überschlagen das pi mal daumen und wollen kohle sehen, natürlich keine anwaltskosten die hat man ja durch die selbstanzeige auss der welt geschaft, aber was bringt das ???
    nichts !!!!
    whoare

    Welche Selbstanzeige??? Ich habe geschrieben, es "[color="Red"]kann[/color]" davor schützen und das ist so richtig. Die Anwaltskosten, spart
    man in jedem Fall und die sind teuer.

    Zitat von whoare;128345

    nun ja dann würd eich dich bitten den stern bericht ganz genau durchzulesen, denn da steht es drin das man vor regress forderungen nicht sicher ist !!! auch wenn man vorbeugend eine unterlassungs erklärung unterschreibt.

    Wo hab ich was anderes behauptet????? :mad:

    @karl-1: Richtig, momentan ist nur der Upload strafbar.

    mfg Jagger

    • Zitieren
  • greenhorn
    Gast
    • 18. Oktober 2007 um 10:37
    • #18

    nun ja ich schliesse hier mal für mich, denn ich weiss was richtig ist und was nicht richtig ist.

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  • D3STY
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    • 23. Oktober 2007 um 21:29
    • #19

    Man kann sich damit mehr schaden als nutzen.
    Beispiel:
    Mama hat Stern TV gesehen und natürlich null Ahnung.
    Füllt also die Teile aus und schickt sie ab damit es keinen Stress gibt.

    6 Monate später kommt dann das böse erwachen. Erwischt worden weil Sohnemann weiter geleecht und geseeded hat. Dann hat man praktisch gegen seine eigene Unterlassungserklärung verstoßen. Das wird dann richtig teuer und mit einer erneuten ULE kommt man dann auch nicht davon.

    http://www.lawblog.de/

    Ist immer einen besuch wert. Würde mich mal interessieren was er davon hält, wohl auch nicht viel!

    mfg,

    D3STY

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