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Falscher Anschluss unter dieser IP-Nummer

  • D3STY
  • 12. Oktober 2007 um 20:54
  • D3STY
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    • 12. Oktober 2007 um 20:54
    • #1
    Zitat

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/97304
    Weil Strafermittler Ziffern in einer DSL-Nutzerkennung vertauscht hatten, hat die Musikindustrie einen unbescholtenen Websurfer ins Visier genommen. Erst das Landgericht Stuttgart bremste die Abmahn-Maschinerie des Hamburger Musikindustrie-Rechtsanwalts Clemens Rasch aus. Das rechtskräftige Urteil vom 18. Juli 2007 (AZ. 17 O 243/07) wurde erst jetzt im Zusammenhang mit der Berichterstattung des Magazins stern tv bekannt.
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    Raschs Filesharing-Detektive von der proMedia GmbH hatten im August 2006 die IP-Adresse eines Rechners ermittelt, von dem aus 287 Audiodateien via Tauschbörse zum Download angeboten worden sein sollen. Im Oktober 2006 hatte Rasch daraufhin Strafanzeige gegen den Inhaber der Adresse zum fraglichen Zeitpunkt gestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg hatte dann von der Telekom erfahren, dass hinter der IP-Adresse eine 1&1-DSL-Nutzerkennung steckte. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft bei 1&1 angefragt, dabei aber einen Zahlendreher in die Nutzerkennung eingebaut. Die von 1&1 schließlich ermittelte Person hatte also nichts mit den angeblichen Urheberrechtsverletzungen zu tun. Der Zahlendreher war aktenkundig, hätte also von der Kanzlei Rasch erkannt werden können.

    Dennoch mahnte Rasch den vermeintlichen Urheberrechtsverletzer im April 2007 im Namen der sechs führenden deutschen Musikunternehmen ab, verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eine Vergleichszahlung von 3500 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche. Der irrtümlich Abgemahnte konnte zu seinem Glück anhand von Logdateien aus dem angeblichen Tatzeitraum nachweisen, dass er eine völlig andere IP-Adresse zugewiesen bekommen hatte. Dieses teilte er Rasch postwendend mit und verlangte im Gegenzug mit Fristsetzung, dass dieser auf alle Ansprüche verzichten solle.

    Die Kanzlei Rasch ließ diese Frist ohne Antwort verstreichen, worauf der zu Unrecht in Visier geratene Websurfer eine negative Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart einreichte. Die Kanzlei Rasch gestand zwar ihren Irrtum ein, verwahrte sich im Verfahren aber dagegen, die Kosten des Rechtstreits tragen zu müssen. Man sei bei den zugesandten Logdateien davon ausgegangen, dass es sich um eine Schutzbehauptung gehandelt habe. Dem Kläger hätte Rasch zufolge bekannt sein müssen, dass es nicht die übliche Vorgehensweise der Prozessbevollmächtigten sei, "übereilte gerichtliche Schritte" zu wählen.

    Dieser Argumentation konnten die Stuttgarter Richter nicht folgen. Der Kläger habe sofort konkret dargelegt, warum er nicht derjenige sein konnte, der unter der IP-Adresse gehandelt hatte. Den Beklagten hätten sich daher "spätestens aufgrund des Schreibens des Klägers Zweifel am richtigen Gegner aufdrängen müssen." Da die Kanzlei Rasch die Akte der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Einsicht vorliegen gehabt habe, hätte sie dem Gericht zufolge nachvollziehen können, wie es zum falschen Angriff gegen den Kläger gekommen sei. Das LG Stuttgart entschied, dass die Unternehmen aus der Musikindustrie daher die Kosten des Verfahren zu tragen haben.

    Bemerkenswert an der Auseinandersetzung waren die Diskussionen zum Streitwert. Kommen in anderen Verfahren zu Urheberrechtsverletzungen schon mal Gegenstandswerte von 250.000 Euro und höher zustande, war der Kanzlei Rasch in diesem Fall selbst der vom Gegner vorgeschlagene Streitwert von 60.000 Euro zu viel. Wohl weil man ohnehin vermutete, auf den Kosten des durch den eigenen Fehler verursachten Verfahrens sitzen zu bleiben, beantragte man, den Gegenstandswert auf die in der Abmahnung genannten Vergleichssumme von 3500 Euro zu reduzieren. Doch diesmal erwiesen sich die immens hohen Gegenstandswerte für illegalen Musiktausch für die Musikunternehmen als Bumerang: "Da dem Kläger das Bereithalten von 287 Audiodateien in der Abmahnung vorgeworfen wurde, hält das Gericht einen Streitwert von 60.000 Euro für angemessen", heißt es in der Urteilsbegründung.
    (hob/c't)

    Alles anzeigen

    Quelle: Heise.de

    Da ham die schon die IP und Uhrzeit und erwischen trotzdem den falschen.
    Tja Inkompetenz ist schon lästig ;)

    MfG,

    D3STY

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    • 13. Oktober 2007 um 20:41
    • #2

    Wie kommen denn die Anwälte an unsere Adresse?. Ich dachte immer der Provider ist der einzige dem die Adresse bekannt ist unter der IP?.

    Mein letzter Standpunkt war doch das der Provider die Adresse von uns nicht rausgeben darf?.

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    • 13. Oktober 2007 um 22:58
    • #3
    Zitat von linux1;128505

    Wie kommen denn die Anwälte an unsere Adresse?. Ich dachte immer der Provider ist der einzige dem die Adresse bekannt ist unter der IP?.

    Mein letzter Standpunkt war doch das der Provider die Adresse von uns nicht rausgeben darf?.

    ..ohne weiteres darf er das auch nicht,aber bei Rechtsverletzung müssen Sie die Ident frei geben,wenn es nachweislich vorliegt und begründet ist

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  • D3STY
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    • 13. Oktober 2007 um 23:13
    • #4
    Zitat von linux1;128505

    Wie kommen denn die Anwälte an unsere Adresse?. Ich dachte immer der Provider ist der einzige dem die Adresse bekannt ist unter der IP?.

    Mein letzter Standpunkt war doch das der Provider die Adresse von uns nicht rausgeben darf?.

    Na wenn die Telekom Illegaler weise die Daten speichert und auch ohne Richterlich e Anordnung raus gibt kannste nix machen.

    Andere Provider (Arcror) halten sich ans Gesetzt und speichern bei Flatrate Kunden diese Daten nicht und weigern sich auch die Daten auszugeben.

    MfG,

    D3STY

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    • 13. Oktober 2007 um 23:40
    • #5
    Zitat

    Na wenn die Telekom Illegaler weise die Daten speichert und auch ohne Richterlich e Anordnung raus gibt kannste nix machen.


    Du kannst die Telekom verklagen und da du sowieso recht bekommst, sind auch die anderen Verfahren mit der Musikindustrie gegen dich null und nichtig, da sie die von der Telekom erhaltenen Daten nicht gegen dich verwenden dürfen.

    MfG JB

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    • 14. Oktober 2007 um 00:42
    • #6
    Zitat von JonnyBoy3000;128558

    Du kannst die Telekom verklagen und da du sowieso recht bekommst, sind auch die anderen Verfahren mit der Musikindustrie gegen dich null und nichtig, da sie die von der Telekom erhaltenen Daten nicht gegen dich verwenden dürfen.

    MfG JB

    Ist hier leider nicht wie in den USA.
    Die Klage hast du trotzdem, aber mit der Kohle die du aus der Telekom raus quetscht kannste dann er Musikindustrie oder Filmindustrie als Strafe geben ;)
    Ich bin bei Arcor und sollte frei von solchen sorgen seien.

    Aber immer vorsichtig seien! ;)

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    • 14. Oktober 2007 um 12:33
    • #7

    Also heisst es das ich als Arcor Kunde quasi nix zu befürchten habe?? *G*
    weil das bin ich nähmlich

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  • D3STY
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    • 14. Oktober 2007 um 13:10
    • #8
    Zitat von linux1;128648

    Also heisst es das ich als Arcor Kunde quasi nix zu befürchten habe?? *G*
    weil das bin ich nähmlich

    naja ich würde mich auf nix verlassen. Das kann sich auch schnell ändern.

    Daher immer aufpassen und den Deppen einen schritt voraus seien.

    ALT Tracker nutzen bei Torrent. Emule sollte man besser nicht mehr nutzen, ist ja eh schon seit Jahren Tod!
    Festplatten Verschlüsselung kann auch nicht schaden. Das bewart einen zwar nicht vor einer Hausdurchsuchung, aber macht sie erfolglos ;)

    MfG,

    D3STY

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  • SSJ-Vegeta
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    • 14. Oktober 2007 um 13:54
    • #9

    Naja sofern du alles auf Festplatte hast, was machste wenn du dann noch ein "paar" DVDs Programme ect....rumliegen hast ?

    Wenn die Jungs vor der Tür stehen bringt dir der Rest auch nix mehr :cool:

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  • D3STY
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    • 14. Oktober 2007 um 14:24
    • #10

    Bei rumliegenden DVDs kann mier niemand nachweisen das ich diese Filme auch andere Leuten zur Verfügung gestellt habe! ;)

    Selbst wenn man meinen Torrent Transfer loggt wird man bei mir die Files nicht finden!

    MfG,

    D3STY

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  • xxxxunknown
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    • 14. Oktober 2007 um 15:09
    • #11

    Da seit ihr aber auf dem falschen Dampfer.
    Laut der letzten Gesetzesänderung im Bundestag, muß der Provider sehr wohl die Identität des Nutzers preisgeben, werden sie im Rahmen einer Klage dazu aufgefordert.
    Die Provider müssen demnach die IP´s 6 Monate speichern.
    Da geht eine Verfügung an die Provider das die IP xyz.xyz.xyz.xyz zum Zeitpunkt X innerhalb von XY Stunden illegal Urheberrechtlich geschütztes Material getauscht hat und schon bekommen die die Identität des Nutzers.
    Das gilt natürlich für alle Provider!! Also auch für Arcor!!!!!!
    Das ist Gesetz in der BRD und daran hat sich Arcor auch zu halten und das tun sie auch.

    Also Vorsicht!! :cool:

    Zitat

    Doch der Gesetzentwurf sieht auch eine erleichterte Verfolgung von Urheberrechtsverletzern vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechteinhaber direkt bei Internetzugangsanbietern die Identität von Tauschbörsennutzern in Erfahrung bringen. Bisher waren nur die Strafverfolgungsbehörden berechtigt, von den Providern die Herausgabe der Kundendaten zu verlangen. In Zukunft soll der Auskunftsanspruch auch in Zivilverfahren durchsetzbar sein.

    Laut dem heute vorgelegten Gesetzestext können auch Dienstleister zur Auskunftserteilung verpflichtet werden, wenn der Rechteinhaber einen offensichtlichen Urheberrechtsverstoß nachweist. Voraussetzung dafür ist, dass die Urheberrechtsverletzung ein „gewerbliches Ausmaß“ erreiche - ein juristischer Terminus, dessen konkrete Bedeutung erst noch vor Gericht zu klären sein wird.

    http://www.zeit.de/online/2007/04…skunftsanspruch

    In Deutschland gibt es keine Inseln der Glückseeligkeit, was den Datenschutz anbelangt! An eure IP und Adressen kommt man mittlerweile schneller als Ihr glaubt!

    MFG xxxxunknown

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  • Gast
    Gast
    • 14. Oktober 2007 um 16:55
    • #12

    vorher etwas absichern!

    ;)
    Zietat v. oben:
    ...von dem aus 287 Audiodateien via Tauschbörse zum Download angeboten worden sein sollen...

    Also an eure Einstellungen vom Rechner achten! Der freigegebene Ordner!

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  • Capt.Solo
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    1.093
    • 14. Oktober 2007 um 18:03
    • #13
    Zitat von xxxxunknown;128707

    Da seit ihr aber auf dem falschen Dampfer.
    Laut der letzten Gesetzesänderung im Bundestag, muß der Provider sehr wohl die Identität des Nutzers preisgeben, werden sie im Rahmen einer Klage dazu aufgefordert.
    Die Provider müssen demnach die IP´s 6 Monate speichern.
    Da geht eine Verfügung an die Provider das die IP xyz.xyz.xyz.xyz zum Zeitpunkt X innerhalb von XY Stunden illegal Urheberrechtlich geschütztes Material getauscht hat und schon bekommen die die Identität des Nutzers.
    Das gilt natürlich für alle Provider!! Also auch für Arcor!!!!!!
    Das ist Gesetz in der BRD und daran hat sich Arcor auch zu halten und das tun sie auch.

    Also Vorsicht!! :cool:


    http://www.zeit.de/online/2007/04…skunftsanspruch

    In Deutschland gibt es keine Inseln der Glückseeligkeit, was den Datenschutz anbelangt! An eure IP und Adressen kommt man mittlerweile schneller als Ihr glaubt!

    MFG xxxxunknown

    Alles anzeigen

    Quark !!!! Bei z.B. Flat darf nicht gespeicher werden , gibt es schon ne Menge Urteile drüber !!!
    Max. darf bis 6 Monate nach Rechnungszustellung gespeichert werden.
    Alle halten sich dran , ausser die Telekom , die muss mal wieder den " Rächer " spielen und halten das etwas anders.
    Aber man kann dann die Telebim in Regress nehmen und die alles Zahlen lassen. Ausserdem macht die Staatsanwaltschaft das nicht sehr gerne , weil die einfach zu wenig Personal haben um alles abarbeiten zu können ... vom Strafrecht aus gesehen ... Zivilrechtlich siehts etwas anders aus , aber auch nicht so schlecht wie einige meinen .....
    Die "IP-Schnüffelprogramme" haben Fehler ,auch wenn so ein Tünnes von Gutachter behauptet ... nein ...
    Wer es nicht übertreibt hat gute Karten ... !!!

    Quelle : Eigene !!!!!!!!!!!:cool:

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  • xxxxunknown
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    • 16. Oktober 2007 um 13:39
    • #14

    Capt. Solo, wenn du meinst, das ich mir die Gesetze einbilde, dann bring doch bitte eigene, belegbare Beispiele.
    Schön das du wie ich von den besagte 6 Monaten sprichst, die deine IP gespeichert wird. Natürlich und insbesondere bei FLAT Tarifen.
    Wo wäre sonst die rechtliche Grundlage für Klagen? Mit Flatrates kann man saugen bis der Arzt kommt und keiner kann dir was? Sei bitte nicht so naiv!!
    Wie gesagt, spielt die Telekom sicher nicht den Rächer, alle Provider sind von Gesetzes Wegen verplichtet die Daten zu speichern! Das ist keine Frage des Wollens!!
    Klar gibts bei der Ermittlung der IP Fehler und Gottseidank, rennt die Staatsanwaltschaft nicht hinter jedem kleinen Filesharer her.
    Trotzdem dürfte hier jedem klar sein, das Musik, für die man nicht bezahlt zu 98% illegal gedownloaded worden ist!

    Und zum Thema "wer es nicht übertreibt...", das liegt leider ganz im Ermessen der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Richters. Da kann man auch mal ziemlich schnell auf die Schnauze fallen....!

    xxxxunknown

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    • 16. Oktober 2007 um 17:10
    • #15
    Zitat von xxxxunknown;129339

    Capt. Solo, wenn du meinst, das ich mir die Gesetze einbilde, dann bring doch bitte eigene, belegbare Beispiele.
    Schön das du wie ich von den besagte 6 Monaten sprichst, die deine IP gespeichert wird. Natürlich und insbesondere bei FLAT Tarifen.
    Wo wäre sonst die rechtliche Grundlage für Klagen? Mit Flatrates kann man saugen bis der Arzt kommt und keiner kann dir was? Sei bitte nicht so naiv!!
    Wie gesagt, spielt die Telekom sicher nicht den Rächer, alle Provider sind von Gesetzes Wegen verplichtet die Daten zu speichern! Das ist keine Frage des Wollens!!
    Klar gibts bei der Ermittlung der IP Fehler und Gottseidank, rennt die Staatsanwaltschaft nicht hinter jedem kleinen Filesharer her.
    Trotzdem dürfte hier jedem klar sein, das Musik, für die man nicht bezahlt zu 98% illegal gedownloaded worden ist!

    Und zum Thema "wer es nicht übertreibt...", das liegt leider ganz im Ermessen der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Richters. Da kann man auch mal ziemlich schnell auf die Schnauze fallen....!

    xxxxunknown

    Ich muss gar nicht belegen !!! Und Beispiele brauch ich auch nicht zu bringen , beides kannste , wenn du Bock hast selber suchen. Ich rede von Mir !!! , Da brauche ich kein Beispiel.
    Nimm es so hin oder lass es , mir egal.
    Mit Flat DARF ich saugen bis der Arzt kommt , was ist daran naiv ???? Kommt nur drauf an was :D. Das FS zu 80 % illigale Sachen sind ... das sollte jedem klar sein oder..... aber es gibt auch 20 % legale Sachen !!
    6 Monate DARF !!! ich sagte ich .... normal , das ist aber schon wieder kalter Kaffee ..... Geh mal in deinem Kundencenter T-Online , dort kannst du selber !!! einstellen ob deine Daten sofort nach Rechnung oder nach 80 Tagen gelöscht werden sollen.
    Zur rechtlichen Grundlage der Klage : Klagen darf jeder für alles !!! Das ist Fakt in Deutschland. Nur wie Beweise ich was ???? Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe.
    Ich habe hier Briefe , die ein Anwalt bekommen hat , da legst du die Ohren an !!!! Man muss sich ÜBERHAUPT KEINE ANGST von diesen Typen machen lassen , auch die arbeiten mit illigalen Mitteln !!!! Und wenn man die drauf aufmerksam macht .... auch die bekommt man ruhig !!! Wie gesagt , ich habe persl. Erfahrung mit einem RA aus Karlsruhe gemacht ( Kenner wissen wer gemeint ist ) , ja Junge da ging was ab :D ...... Ich würde mal sagen 1 : 10 für mich:cool:
    Ich persl. finde .... wenn es wirklich nur für sich privat ist und man nicht übertreibt , is FS hmmmm okay .... wenns um Kohle oder Handel geht ... sieht es vollkommen anders aus.

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