Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen „Umweltzone“. Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Eine grüne Plakette kennzeichnet Fahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen keine Umweltzone durchfahren.
Kommunen und Städte erlassen zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote. Hier geht es es zum Umweltbundesamt (Luftreinhaltepläne in Deutschland)
Das Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette ist auch dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Umweltplakette erfüllt.
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen zum Durchfahren einer Umweltzone grundsätzlich eine Umweltplakette.
Von den Verkehrsverboten sind nicht betroffen:
1. Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
2. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
3. mobile Maschinen und Geräte,
4. Arbeitsmaschinen,
5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
6. Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung „aG“, „H“, oder „Bl“ haben.
7. Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter "07-Nummer"
Die einem Kraftfahrzeug zugeordnete Plakettenfarbe ergibt sich aus der jeweiligen Schadstoffemissionsklasse und einem gegebenenfalls nachgerüsteten Partikelminderungssystem (PMS).
Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung der Plakettenfarbe zur Emissionsschlüsselnummer:
"Tabelle"
Die folgenden Abbildungen von neuem und altem Fahrzeugschein zeigen, an welchen Stellen die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs eingetragen ist.
"Abb.1"
Fahrzeugschein alt (5. und 6. Stelle der 6-stelligen Schlüsselnummer zu Ziffer 1)
"Abb.2"
Fahrzeugschein neu, Zulassungsbescheinigung Teil I (3. und 4. Stelle des 4-stelligen Codes zu Feld 14.1)
Aus der in Ihrem Fahrzeugschein eingetragenen Emissionsschlüsselnummer ergibt sich nach der Zuordnungstabelle die Plakettenfarbe. Falls in der Tabelle die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeugs nicht aufgeführt ist, kann keine Umweltplakette ausgegeben werden.
Die Umweltplaketten erhalten Sie bei TÜV NORD Mobilität.
Der Preis je Plakette beträgt 5,00 Euro.
Weitere Fragen zur Umweltplakette werden Ihnen gerne beantwortet. Eine TÜV-STATION in Ihrer Nähe finden Sie unter Termin bei Ihrer TÜV-STATION.
Umweltplakette
Die komplette Information zum Download als PDF-Datei:
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