Das Landgericht München hat den Pay-TV-Sender Premiere zur Einstellung des aktuellen TV-Spots verpflichtet. Er verstoße gegen das Verbot der irreführenden Werbung und gelte als wettbewerbswidriges Verhalten, so die Argumentation des Gerichtes. Denn: Entgegen der im Spot enthaltenen Darstellung, könne der Sender keine exklusiven Film-Highlights zuerst anbieten - sie sind wenn dann zuerst im Kino oder auf DVD zu sehen. Geklagt hatte der Interessensverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) - und bekam recht - denn die im Spot angepriesenen Kinofilme "Fluch der Karibik II" und "Der Teufel trägt Prada"waren bereits mehrere Monate zuvor auf Video und DVD erhältlich gewesen.
Für Premiere war das nicht die erste Abmahnung. Bereits im Dezember 2006 gab es eine gerichtliche Aufforderung zur Einstellung von Werbemaßnahmen. Kläger war ebenfalls der IVD.
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