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Neues Urheberrecht: Was Sie ab 1. Januar kopieren dürfen - und was nicht

  • Hausi
  • 28. Dezember 2007 um 18:33
  • Hausi
    Erleuchteter
    Punkte
    24.945
    Beiträge
    4.342
    • 28. Dezember 2007 um 18:33
    • #1

    Ab 1. Januar 2008 gilt ein neues Urheberrecht. Wer CDs selber brennt, muss dabei einige Regeln beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) hin.
    Grundsätzlich gilt: Alle Rechte liegen weiter beim Urheber eines Werks, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. Privatkopien werden lediglich geduldet – ein Recht darauf gibt es nicht. Wer sich an die folgenden Regeln hält, muss aber kein schlechtes Gewissen haben. Denn im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage fließen.
    Neues Urheberrecht: Was Sie ab 1. Januar kopieren dürfen - und was nicht Kopien für den Privatgebrauch sind weiterhin erlaubt, sofern die Originale nicht kopiergeschützt sind.
    Vergroessern Kopien für den Privatgebrauch sind weiterhin erlaubt, sofern die Originale nicht kopiergeschützt sind.
    Wenige Kopien sind unproblematisch
    Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf das weiter tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Vor Jahren hat jedoch die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt. Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sich diese legal besorgt hat.
    Kopierschutz nicht umgehen
    Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz und weist den Benutzer darauf hin. Oft informiert auch der Hersteller auf der Verpackung über den Kopierschutz. Wer versucht, die Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 29. Dezember 2007 um 15:58
    • #2

    Betreffend:
    Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden.

    Wenn man den Line-Out, der Analog ist, mit dem Line-In verbindet, und so, im schlimmsten Fall, per Audiorecorder die Audiodaten auf einem Digitalen Medium speichert, ist das dennoch eine analoge Kopie.

    • Zitieren
  • D3STY
    Profi
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    4.415
    Beiträge
    815
    • 29. Dezember 2007 um 16:37
    • #3

    Man kann es auch so zusammen fassen:
    DU darfst nix mehr außer CDs kaufen!!! LOS KAUFEN!

    Ab Sofort bestelle ich meine Rohlinge wieder im Ausland und spare Geld. Kopiert wird alles!

    Haltet euch möglichst aus P2P Börsen raus und benutzt IP Blocker.
    Ich nutze zur Zeit einen gut gefütterten IP Blocker, eine Firewall (Hardware weil Software nichts bringt!), eine aufwendige Festplatten Verschlüsselung.

    Man kann euch nachher nicht beweisen ob ihr Analog kopiert habt oder Digital. Zumal diese Gesetzt jeden Kopierschutz ins lächerliche zieht.

    @dobardan
    Nee nee das ist Auslegungssache. Die Kopie ist ja Digital und wird auch digital verarbeitet. Das sie nur für eine kurze Übertragung Analog ist wird die Anwälte der Musikindustrie nicht abhalten trotzdem jeden zu verklagen der Musik kopiert.

    Ist ja eigentlich auch alles total egal weil sich keiner dran halten wird und damit nur Leute abgeschreckt werden sollen die meiner Meinung nach eh keinen Internet Anschluss haben sollten und schon garnet Laden sollten.

    Der rest wird sich noch tiefer verkriechen und wie gehabt nie erwischt werden.
    Der Otto-Normal Surfer wirds dann schwer haben, aber für den waren weder Filme noch Mp3s je gedacht.

    Danke DAUs weil ihrs könnt ist es jetzt verboten!

    Wie bei Premiere, je einfacher es auch für DAUs ist umso schwere für es für den Rest.
    Damit ist zumindestens im Internet bald schluss wenn die ganzen DAUs so hohe Abmahngebüren Zahlen müssen.... *hrrr*

    mfg,

    D3STY

    • Zitieren

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