TauschbörsenEU-Gericht schützt Raubkopierer
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Rechte von Raubkopierern.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Raubkopierern gestärkt. Demnach müssen Internetanbieter die Verbindungsdaten von Filesharern nicht gegenüber der Musik- und Filmindustrie Preis geben, damit diese Urheberrechtsverletzungen rechtlich verfolgen kann. Damit stärkten die Richter den Datenschutz im Internet, der auch für Musikpiraten gilt.
Spanische Rechteverwerter wollten gerichtlich durchsetzen, dass das Telekomunternehmen Telefónica die Adressen von Kunden herausgeben muss, die im Internet Musikstücke tauschen (Rechtssache C-275/06). Der EuGH urteilte nun, dass das Urheberrecht von Musikproduzenten den Datenschutz im Internet nicht aushebeln dürfe. Vielmehr müsse eine angemessene Balance zwischen Urheberrecht und Datenschutz gefunden werden.
Europäischer Gerichtshof weist Klage zurück
Telefónica hatte die Herausgabe der Daten abgelehnt: Spanisches Recht erlaube das nur für Strafverfahren oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Gegen diese Regelung klagte die Vereinigung Promusicae. Der EuGH wies diese Klage nun ab und stellte fest, dass das Urheberecht den Schutz personenbezogener Daten nicht einschränken dürfe. Nach EU-Recht seien die Mitgliedstaaten nicht dazu gezwungen, Telekommunikationsunternehmen zur Weitergabe der Verbindungsdaten zu verpflichten. Ihnen stehe allerdings das Recht zu, entsprechende Verpflichtungen zu erlassen. So kann sich das neue Urteil auf Gesamteuropa auswirken.
Deutsche Filesharer leben gefährlich
In Deutschland ist der Zugriff auf personenbezogene Daten der Telekommunikationsunternehmen lediglich zu Strafverfolgungszwecken erlaubt. Dennoch greifen schon heute Musikkonzerne auf diese Daten ausgiebig zu. So sammeln professionelle Piratenjäger die IP-Adressen von Raubkopieren. Aufgrund dieser erstattet ein Anwaltsbüro im Auftrag der Rechteinhaber bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt und fordert die Herausgabe der Verbindungsdaten. Der Staatsanwalt wendet sich an den Provider, ermittelt den Inhaber der entsprechenden IP-Adresse und teilt diese dem Anwaltsbüro mit. Somit ist der Weg für zivilrechtliche Klagen gegen Raubkopierer offen.
Gruss burmtor