Das italienische Parlament könnte durch eine schwammige Formulierung des neuen Urheberrechts den Tausch von MP3-Dateien legalisiert haben. Dem Urheberrechts-Experten Andrea Monti zufolge erlaube das neue Gesetz, Dateien über das Internet zu tauschen, solange dieses in einem "verlustbehafteten Format zu Bildungszwecken" geschehe. Die Musikindustrie widerspricht dieser Ansicht und sieht in dem Gesetz keinen Freibrief für Raubkopierer.
Fehler im Gesetzestext
Monti vertrat in der italienischen Tageszeitung La Repubblica die Ansicht, dass die Neufassung des Urheberrechts Filesharing quasi legalisiere. Die Ursache sieht er in Fehlern bei der Formulierung des Gesetzes. Die Neufassung besage, dass Bilder und Musik in verminderter Qualität für Bildungszwecke im Internet zum Download angeboten werden dürfe, solange das Angebot nichtkommerziell bleibe. Der Gesetzgeber hätte schlicht vergessen, dass MP3 ein verlustbehaftetes Format sei. Diese sind gegenüber einem Original deshalb von minderer Qualität, da sie komprimiertes Audiomaterial enthalten.
Musikindustrie widerspricht
Das neue Urheberrecht hat einen Streit über seine Auslegung entfacht. Enzo Mazza, Präsident des italienischen Musikverbandes, sieht in dem neuen Gesetz keine Legalisierung von Tauschbörsen. So sei der Tausch von MP3s lediglich zu Bildungszwecken erlaubt, worunter ausschließlich Seiten zählten, die sich offiziell der Lehre oder anderen akademischen Institutionen widmeten. Monti entgegnete, die italienische Verfassung erlaube es jedem, Bildung selbst zu betreiben. Eine Wirkung wird das Gesetz auf jeden Fall haben: Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzung durch Tauschbörsen wird in Italien schwerer.
Quelle:t-online.de