Strafgeld für «antisoziales Verhalten» bei DSDS
Medienwächter wollen Bohlens öffentliche Pöbeleien nicht durchgehen lassen. Wegen Verstößen gegen die Bestimmungen zum Jugendschutz sollen jetzt hohe Strafen verhängt werden.
RTL droht wegen der Casting-Show «Deutschland sucht den Superstar» (DSDS) ein Strafgeld. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) stellte in vier Folgen Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen fest und empfahl der zuständigen Landesmedienanstalt, ein Strafgeld von 100.000 Euro zu verhängen, wie das Gremium nach einer Sitzung am Dienstag mitteilte. Die abschließende Festlegung könne aber erst nach einer gesetzlich vorgegebenen Anhörung erfolgen. Zudem werde aufgrund der wiederholten Verstöße ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.
RTL wird zudem aufgefordert, die monierten Clips zu Casting-Auftritten von «DSDS»-Kandidaten aus den Internet-Plattformen zu entfernen. Nach Einschätzung der Jugendschützer liegt bei den im RTL-Tagesprogramm ausgestrahlten Casting-Sendungen vom 26. und 27. Januar und vom 2. und 3. Februar 2008 eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter zwölf Jahren vor.
Beleidigung als Normailtät
Neben dem «herabwertenden Verhalten der Jury» problematisierte das Gremium nach eigenen Angaben «insbesondere auch die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte durch RTL, die die Kandidaten gezielt lächerlich machte und damit dem Spott eines Millionenpublikums aussetzte». Dies erfolge zum Großteil durch die Einblendung von Untertiteln und Animationen durch die Redaktion. «Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden genau wie in der letzten Staffel als Normalität dargestellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die den Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegenwirken und eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben», erklärte der KJM-Vorsitzender Wolf-Dieter Ring.
100.000 Euro angemessen
Die KJM kritisierte zudem, dass es RTL trotz wiederholter Aufforderungen der KJM anlässlich des Prüfverfahrens zur 4. Staffel von «DSDS» im Jahr 2007 unterlassen habe, das Format vor Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorzulegen. Nur bei einer vorherigen Prüfung könne eine Selbstkontrolle ihre präventive Wirkung entfalten. Nachdem die KJM nach Ausstrahlung der ersten Folgen nach eigenen Angaben wiederholt eine Vielzahl von Beschwerden aus der Bevölkerung erhalten hatte, leitete sie demnach ein Prüfverfahren ein, in dem RTL bereits schriftlich angehört wurde. Die KJM entschied, die Sendungen zu beanstanden. Im Hinblick auf die wiederholten Verstöße sieht die KJM ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro als angemessen an.Die Kommission für Jugendmedienschutz nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.