EU verhängt Rekordstrafe gegen Microsoft
Microsoft darf 899 Millionen Euro Bußgeld an die Europäische Kommission zahlen. Es handelt sich hierbei um die bisher größte Strafe, die ein Konzern an die EU zahlen mußte. Microsoft hat unangemessen hohe Preise für die Informationen von Schnittstellen an ihr Betriebssystem verlangt. Die EU bemängelte die Einschränkung des Wettbewerbs durch diese hohen Lizenzgebühren. Der Konzern würde seine Vormachtstellung im Betriebssystem-Sektor schamlos ausnutzen. Das Unternehmen hat die von der Kommission im März 2004 festgelegten Auflagen bis Oktober 2007 nicht erfüllt. Erst am 22. Oktober 2008 wurde die Lizenzgebühr auf eine Einmalgebühr von 10.000 Euro umgestellt.
Die Kommission hatte bereits vor vier Jahren von Microsoft verlangt, die Schnittstellen des Windows-Betriebssystem für die Konkurrenten leichter zugänglich zu machen und die Konkurrenz nicht durch künstlich überhöhte Preise aus dem Markt zu halten. Diese Praxis würde es für andere Anbieter unmöglich machen, Anwendungsprogramme zu schreiben. Microsoft würde dieses strategisch einsetzen, um selbst zu den wenigen Anbietern von Software für ihre Betriebsysteme zu bleiben, die weltweit auf über 90% der Computer installiert ist.
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Die Durchsetzung der Kommission soll es nun auch der Konkurrenz leichter machen, in den Softwaremarkt einzutauchen. Microsoft dagegen bezweifelt, dass durch die Preissenkung wirklich mehr Software für die Produkte von Microsoft entsteht.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes wies darauf hin, dass sie ihren Handlungsspielraum, was die Höhe des Bußgeldes betrifft, noch hätte weiter ausspielen können. Mit der Festsetzung eines Rekordbetrages jedoch wollte die EU ein klares Zeichen setzen. Insgesamt hat die Kommission Microsoft inzwischen mit Geldbußen von 1,68 Milliarden Euro belegt.
Die durch dieses Urteil gestärkte Kommission kündigte bereits an, dass sie auch bei neuen Produkten von Microsoft, beispielsweise Windows Vista und Office, genauer hinsehen werde, was die Praxis der Lizenzvergabe angeht. Vordringliches Anliegen der EU-Kommission ist dabei nach wie vor ein fairer Wettbewerb, eine leicht zu ermöglichende Interoperabilität von Software und unterschiedlichen Betriebsystemen, sowie der Schutz des Verbrauchers.
Qelle:gulli
