Hersteller dürfen eBay-Verkäufe untersagen
Das Landgericht Mannheim legt Wert auf "das Ambiente eines Fachgeschäfts".
Der Verkauf von Markenartikel auf eBay und anderen Online-Auktionshäusern kann vom jeweiligen Hersteller untersagt werden. Dies meldet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf das Landgericht Mannheim, das mit dem Urteil einer Klage des Herstellers von Scout-Schulranzen recht gab.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Umstand, dass Internet-Plattformen nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bieten (Az: 7 O 263/07 Kart). Geklagt habe der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob in Frankenthal. Verstoße der Händler gegen das Urteil, dürfe ihn der Hersteller vom Vertrieb ausschließen.
Weitere Verfahren denkbar
Bereits vor einem halben Jahr hatte dem Focus-Bericht zufolge das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den eBay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (Az: 16 O 412/07 Kart). Der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer, Oliver Spieker, sagte dem Magazin: "Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar." Der private Verkauf soll von dem Urteil nicht betroffen sein.
Quelle:http://computer.t-online.de/c/14/64/99/36/14649936.html
Gruss burmtor