Microsoft klagt Porno-Spammer aus dem Netz
Weltplage Spam: Der Versand des Werbemülls nimmt weiter zu. Erfolg für Microsoft im Kampf gegen den Spam: Nach einer Klage des Softwareriesen hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz einen Spammer verurteilt, der massenweise Nachrichten mit pornographischem Inhalt verschickt hatte. Bestraft wird der Mann aus Schleswig-Holstein jedoch nicht für den Versand des Werbemülls, sondern wegen der Verletzung von Markenrechten: Er hatte für sein Treiben gefälschte eMail-Adressen der Microsoft-Marke Hotmail verwendet.
Es ist das erste Mal, dass in Deutschland ein Spam-Versender verurteilt wurde. Weil in Deutschland jedoch das Verschicken der unerwünschten Nachrichten nicht unter Strafe steht, hatte Microsoft gegen die unerlaubte Verwendung der Marke Hotmail geklagt. Der Mann hatte seine Nachrichten so manipuliert, dass sie von dem eMail-Service aus dem Hause Microsoft zu stammen schienen. Auf diese Weise wollte er durch die immer genauer arbeitenden Spam-Filter moderner eMail-Konten gelangen.
Drohende Geldstrafe von 250.000 Euro
Stellt der Mann sein Treiben nicht ein, droht ihm nun eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro. Außerdem muss er die immensen Gerichtskosten tragen. Der Spammer ist bereits Wiederholungstäter: Bereits am 13. Januar 2006 hatte Microsoft den Mann erfolgreich auf Unterlassung verklagt. Danach habe der Mann jedoch mindestens neun weitere Male Spam über falsche Hotmail-Adressen verschickt. Dafür wurde er bereits zu einer weiteren Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.
Microsoft ist erfreut über das Urteil
Microsoft zeigte sich in einer Mitteilung zufrieden mit dem Urteil. "Es ist erfreulich, dass aufgrund der Entscheidung des BGH feststeht, dass durch Spamming auch Markenrechte verletzt werden können," sagte Dorothée Jasper, Anwältin der Microsoft Deutschland GmbH. "Damit können Spammer über das Markengesetz strafrechtlich verfolgt werden, obwohl Spamming als solches in Deutschland keine Straftat ist."
Das Vorgehen gegen Spammer wird schwieriger
Dennoch werde es immer schwerer, die Spam-Versender Dingfest zu machen. Professionelle Spammer würden ihre Taten über ausländische Tarnfirmen abwickeln und so ihre Beteiligung an dem Versand des Werbemülls immer wirkungsvoller verschleiern. Darüber hinaus greift das aktuelle Urteil nur bei Spammern, die eine Marke bekannter eMail-Anbieter verletzen. Wer bei dem Versand von Spam auf die Verletzung markenrechtlicher Bestimmung verzichtet, bleibt in Deutschland weiterhin unbehelligt.
Quelle:http://computer.t-online.de/c/14/68/60/26/14686026.html
Gruss burmtor