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Ebay-Urteil

  • blackpope
  • 11. April 2008 um 17:11
  • blackpope
    Gast
    • 11. April 2008 um 17:11
    • #1

    Schutz vor Identitätsdiebstahl


    Der Bundesgerichtshof hat das Online-Auktionshaus Ebay in einem Urteil verpflichtet, beim Missbrauch von Namen schneller einzuschreiten.

    Auslöser war die Klage eines Ingenieurs aus Sachsen, unter dessen echtem Namen und Adresse ein anderer Ebay-Nutzer Pullover verkauft hatte. Das Geld für die Auktionen ließ sich der Betrüger auf sein eigenes Konto überweisen. Ebay hatte den Betrüger zwar gesperrt, doch dieser meldete sich mehrfach erneut mit Namen und Adresse des Klägers an.

    Der Ingenieur reichte daraufhin eine Unterlassungsklage gegen Ebay ein. Das Auktionshaus sollte verpflichtet werden, bei Hinweisen auf einen Missbrauch frühzeitig einzuschreiten und weitere Versteigerungsangebote unter seinem Namen zu verhindern.

    Keine Überwachungspflicht für Ebay

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs trifft Ebay zwar keine generelle Überwachungspflicht, die gespeicherten und ins Internet gestellten Informationen auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Weist ein Betroffener allerdings darauf hin, dass unter seinem Namen missbräuchlich Geschäfte abgewickelt wurden, muss Ebay den Anbieter sperren und weitere Verstöße verhindern.

    „Power-Seller“ unterliegen Wettbewerbsrecht

    Eine weitere Gerichtsenscheidung betrifft die sogenannten „Power-Seller“ bei Ebay. Wer dort als Topverkäufer registriert ist, muss sich an die Regeln des Wettbewerbsrechts halten, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Denn in diesem Fall handle der Betroffene gewerblich und nicht etwa allein zu privaten Zwecken. Er sei daher wettbewerbsrechtlich als Unternehmer zu behandeln.


    Das Gericht gab mit seinem Spruch einem Verein zum Schutz des fairen Wettbewerbs Recht. Dieser wollte von einem „Power-Seller“ die Kosten für die Abmahnung wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße erstattet bekommen. Der Verkäufer fand das nicht gerechtfertigt, weil er als Privatperson nicht den gesetzlichen Wettbewerbsregelungen unterliege.

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