Seit heute ist das Jugendschutzgesetz in seiner geänderten Form in Kraft. Die Überarbeitung soll Minderjährigen vor allem den Zugang zu gewaltbeherrschten Computerspielen erschweren, teilte das Bundesfamilienministerium mit.
Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 13. Juni zugestimmt und damit auf den Weg gebracht. Durch die neue Regelung wird der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert und die Indizierungskriterien erweitert und präzisiert, hieß es.
Darüber hinaus legte der Gesetzgeber Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) fest.
Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die laut dem Gesetz indiziert sind, wird auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betreffe Produkte, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
Die Definition solcher Inhalte wurde mit der Neufassung des Gesetzes präzisiert. So sei die Abgabe von Produkten an Kinder und Jugendliche verboten, "in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".
