ZitatAlles anzeigenDer Chaos Computer Club (CCC) hat die Rücknahme des so genannten Hackerparagraphen (§ 202c StGB) gefordert. Dieser führe zu sinkender Sicherheit im IT-Bereich und laufe dem Ziel des Gesetzgebers direkt entgegen.
In einem Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen die neue Regelung zu untersuchen hat, untersuchte der CCC die Auswirkungen der Strafrechtsänderung. Diese verbietet das Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von so genannten Hackertools.
Diese Programme seien für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten allerdings notwendig sind, hieß es. Aus dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ergibt sich nach Ansicht des CCC, dass jeder die eigenen Computersysteme auf Sicherheitslücken testen können muss.
Dazu werden allerdings geeignete Programme und ein öffentlicher Informationsaustausch benötig. Das Risiko eines Ermittlungsverfahrens gegen diejenigen, die Sicherheitslücken suchen oder erforschen, habe sich mit dem Inkrafttreten des § 202c StGB aber verschärft.
Im Ergebnis gehe die freiwillige Preisgabe entdeckter Sicherheitsprobleme deutlich zurück, heißt es in dem Papier. Sicherheitsforscher und -unternehmen können Leistungen nicht mehr erbringen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen.So haben Medien im Bereich IT-Sicherheit nach Inkrafttreten des Paragraphen bereits begonnen, ihre Berichterstattung deutlich zu beschränken.
Berufliche und private Sicherheitsforscher planen die Abwanderung aus Deutschland, und die Forschung und Lehre muss sich ebenfalls stark einschränken. Viele Befürchtungen, die von den Experten aus Wissenschaft und Praxis bereits in den Bundestagsanhörungen geäußert wurden, sind also eingetreten, so der CCC.
"Dass die nun zu beobachtenden Folgen der Strafrechtsänderung genauso eintreten, wie alle Experten dies vorab vorausgesagt haben, überrascht niemanden. Langfristig wird Deutschland so zum Ziel von Kriminellen und zum Einfallstor für Wirtschaftsspionage, da die Computernetze nicht mehr wirksam verteidigt werden können", sagte der Sprecher des CCC, Frank Rieger.
Der Industrie, aber auch normalen Computerbenutzern werde die Möglichkeit verwehrt, Computer auf Sicherheitslücken zu testen. "Die Gesetzesänderung bringt keinerlei objektiven Nutzen, aber erhebliche Risiken. Er verstößt dabei gegen verfassungsmäßige Rechte vieler Betroffener, denn er schränkt die Berufsfreiheit sowie die Forschungs- und Pressefreiheit ganz erheblich ein. Um den IT-Standort nicht zu gefährden, muss der § 202c StGB daher schnellstens abgeschafft werden", so Rieger.
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