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Call Center-Verband will weiter mit Daten handeln

  • Teufelchen
  • 21. August 2008 um 20:06
  • Teufelchen
    Gast
    • 21. August 2008 um 20:06
    • #1
    Zitat

    Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), in dem Call Center-Betreiber organisiert sind, will sich gegen ein generelles Verbot des Handels mit Nutzerdaten wehren. Auch verschärfte Datenschutzbestimmungen werden abgelehnt.

    Vorfälle wie der illegale Verkauf von Nutzerdaten, der in den letzten Tagen bekannt wurde, dürften nicht zum Regelfall erklärt werden. "Es läuft entschieden etwas aus dem Ruder, wenn jetzt der Eindruck erweckt wird, das Adressgeschäft per se sei fragwürdig", sagte Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog des DDV.

    Tatsächlich dürfen Daten nach aktuellem Recht weitergegeben werden, wenn der Nutzer dem nicht ausdrücklich widerspricht. Deshalb fordern Datenschützer eine Gesetzesänderung. Nur nach Zustimmung durch den Kunden sollen Unternehmen dessen persönliche Informationen weitergegeben werden.

    Das lehnt der DDV jedoch unter Berufung auf die Verfassung strikt ab: "Dies wäre eine Beschneidung der Werbefreiheit, eine Blockade der gesamten werbungtreibenden Wirtschaft und verstößt gegen die Garantie der Berufsfreiheit und Berufsausübungsfreiheit des Artikels 12 des Grundgesetzes", hieß es in einer Stellungnahme.

    Auch verschärfte Strafen bei Datenmissbrauch seien unnötig. "Die Regelungen zum Datenmissbrauch sind im Bundesdatenschutzgesetz unmissverständlich dargelegt und darüber hinaus bereits jetzt sehr konsequent", sagte Tapp. Bei Verstößen seien schon jetzt Geldbußen von bis zu 250.000 Euro vorgesehen. Wer für die unzulässige Nutzung Geld nimmt, werde außerdem als Straftäter eingestuft und könne bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden.

    Tapp forderte statt dessen eine gründliche Klärung der letzten Vorfälle und die Identifizierung von Schwachstellen. Dabei sollen Wirtschaft, Politik und Verbraucherschutz zusammenarbeiten. "Wir können es nicht zulassen, das Kriminelle, die Wirtschaft und Verbraucher beschädigen, als Vorwand dazu dienen, Kundeninformation und Werbung zu untersagen", so Tapp.

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    Quelle

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