ZitatAlles anzeigenDie Polizei greift bei Ermittlungen bereits in größerem Umfang auf die bei Telekommunikationsunternehmen und Providern gespeicherten Vorratsdaten zu. Zwischen Mai und Juni wurden in 934 Verfahren Informationen abgefragt.
Das geht aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums an das Bundesverfassungsgericht hervor. Das Gericht hatte zuvor im Rahmen der Klagen von über 34.000 Bürgern gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
Vor allem in Baden-Württemberg greifen die Behörden gern auf die neue Datenquelle zurück. 189 Zugriffe wurden hier verzeichnet. Dem folgen Nordrhein-Westfalen mit 163 sowie Bayern und Niedersachsen mit je 125 Abfragen.
Einen vollständigen Überblick gibt es allerdings noch nicht. So fehlen in Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen noch detaillierte Statistiken. Außerdem haben die Ermittler in einigen Fällen auf Anfragen verzichtet, weil bei dem Telekommunikationsunternehmen, das hätte befragt werden müssen, noch keine Daten vorgehalten werden. Eine endgültige Pflicht zur Speicherung tritt erst zum nächsten Jahreswechsel in Kraft.
Das setzt allerdings voraus, dass die Regelung nicht doch noch vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird. Datenschützer wollen das Verfahren noch zu ihren Gunsten beeinflussen, indem sie weiterhin politischen Druck ausüben. So ist für den 11. Oktober eine Demonstration in Berlin geplant.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!