Die geplanten neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) beschäftigten heute den Innenausschuss des Bundestages. Zu einer ganztägigen Anhörung hat der Ausschuss Experten aus Wissenschaft und Praxis geladen.
[SIZE="1"]Was darf das BKA? Strittigster Punkt des neuen BKA-Gesetzes ist die vorgesehene Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen.[/SIZE]
Das BKA soll erstmals zur Abwehr terroristischer Gefahren das Recht erhalten, auch rein vorbeugend tätig zu werden und nicht erst als Verfolger einer bereits begangenen Straftat. Die erweiterten Befugnisse waren mit der Föderalismusreform verabredet worden und sind eine Folge der Terroranschläge von New York, London und Madrid.
Strittigster Punkt ist die vorgesehene Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen. Datenschützer und Anwälte befürchten eine Aushöhlung von Freiheitsrechten. Das BKA hält die neuen Kompetenzen angesichts einer weltweiten Bedrohung für unerlässlich.
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