Berlin - Filme sollen künftig nach ihrer Kinopremiere früher im Fernsehen laufen dürfen als bisher.
Das geht aus dem vom Bundestag beschlossenen neuen Filmförderungsgesetz hervor. Bisher mussten 24 Monate nach der Erstaufführung verstreichen, bevor ein Kinofilm im TV gezeigt werden durfte. Nun liegt die Frist bei 18 Monaten, wie die Filmförderungsanstalt FFA am Dienstag in Berlin weiter mitteilte. Das neue Gesetz tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Bundestag muss den Regelungen am Freitag noch zustimmen.
Auch für das Bezahlfernsehen verkürzt sich die Frist - von 18 auf 12 Monate. Kinofilme dürfen nach ihrer Premiere nach sechs Monaten auf DVD veröffentlicht werden, darin ändert sich nichts.
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