Speicherung von Internetdaten ab 1. Januar - Kritik von Chef-Datenschützer
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat die zunehmende Vorratsdatenspeicherung als falschen Weg kritisiert. "Eigentlich müsste der Staat mit guten Vorbild voran gehen und Datensparsamkeit praktizieren", sagte er der in Erfurt erscheinenden "Thüringer Allgemeinen" (Mittwoch).
Die Vorratsdatenspeicherung vom 1. Januar an auch für die Internetdaten sei der entgegengesetzte Weg, "denn damit würden die Unternehmen verpflichtet, Daten, die sie selbst nicht einmal benötigen, aufzubewahren, und zwar ohne jeglichen konkreten Verdacht". Schaar erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht und auch der Gesetzgeber noch Korrekturen vornehmen werden.
Beim Internetzugang werden ab 1. Januar die zugewiesene IP-Adresse (die Kennung des Computers), Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung) gespeichert. Bei der elektronischen Post werden die E-Mail-Adressen und die IP- Adressen von Absender und Empfänger gespeichert. Auch die Daten der Internettelefonie werden erfasst. Festgehalten werden jeweils nur die Verbindungsdaten, nicht aber, welche Seiten im Internet besucht wurden und auch nicht die Inhalte von Gesprächen.