Neue Regeln zu Kopierschutz: Bitkom sagt, was erlaubt und was verboten ist
Im vergangenen Jahr sind einige neue Regeln in Kraft getreten, um strikter gegen illegale Raubkopien von CDs und Spielen vorzugehen. Auch bei Downloads aus dem Internet wurden die Regeln strenger. Im Zuge der Novellierung des Urheberrechts hat der Branchenverband Bitkom die künftigen Rechte von Verbrauchern zusammengefasst - aus Sicht der Industrie.
Freunde selbst gebrannter CDs und DVDs müssten nach dem Inkrafttreten Anfang 2008 einige veränderte Regelungen beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, verharmloste der Verband in einer Mitteilung. Tatsächlich ist die Umgehung jeglicher Kopierschutz-Mechanismen verboten, was auf nahezu alle aktuellen DVD- bzw. CD-Veröffentlichungen sowie "Macrovision"-geschützte TV-Ausstrahlungen, DRM-geschützte Dateien sowie IPTV-Abrufe und sämtliche verschlüsselten Inhalte in Kabelnetzen und Satelliten-Ausstrahlungen zutrifft. Mit der neuen Regelung verstoßen genau genommen auch Unterhaltungselektronikanbieter gegen das Gesetz, die eine entschlüsselte Aufzeichnung einer Fernsehsendung auf der Festplatte eines HDD-Receivers ablegen.
Nur analoge Kopien erlaubt
Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – etwa von CD auf Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Wer versucht, die Sperre zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.
Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Das hat der Gesetzgeber 2008 klargestellt – das frühere Urheberrecht war hier nicht eindeutig. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten.
Online-Tauschbörsen mit Vorsicht genießen
Vorsicht ist auch bei Online-Tauschbörsen angesagt: Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar.
Mittlerweile gibt es viele Angebote im Internet, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel können auf dem PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es, wenn die Musik von der Festplatte auf andere Datenträger überspielt werden soll: Dann hilft ein Blick in die Nutzungsbedingungen des Anbieters. Meist dürfen die Titel auf CD gebrannt oder auf einen MP3-Player übertragen werden. Die Nutzungsbedingungen untersagen jedoch oft das Überspielen auf mehrere Geräte oder begrenzen die Anzahl der Kopien. Manche Downloads haben ohnehin einen Kopierschutz oder können nur auf Geräte mit einem passenden Rechtemanagement-System übertragen werden.
Finger weg bei kommerzieller Software
Das Kopieren kommerzieller Software für den Privatgebrauch ist meist untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder Sicherungskopien erforderlich sind. Die Anbieter weisen in den Nutzungsbedingungen darauf hin. Anders ist es bei Gratis-Programmen (Freeware) – dort ist das Kopieren sogar erwünscht.