Ein privater Verkäufer bot für 72 Euro über eBay ein Navigationssystem an. Als Produktfoto verwendete er ein Bild aus dem Internet.
Dann erhielt er eine Abmahnung des Herstellers. Weil diese erfolglos war, kam der Fall vor das Landesgericht in Potsdam. Der Hersteller forderte einen Betrag von 700 Euro, der sich aus Lizensgebühr, Honorar und anwaltlicher Abmahnung zusammensetzte.
Die Klage wurde abgewiesen, der Hersteller ging in Berufung. Vor dem brandenburgischen Oberlandesgericht wies er nach, dass er der Urheber des Fotos ist. Am Ende kostete das Ganze dem Privatverkäufer etwa 3.000 Euro für den Rechtsstreit, 40 Euro Schadensersatz und 100 Euro für die Abmahnung.
Ebay-Verkauf: Verwendung eines Fotos aus dem Internet kostete 3.000 Euro
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Frostbiter -
5. Februar 2009 um 23:27
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erzähl doch mal was neues bitte , ist jawohl schon ewig bekannt das mit den Fotos.
Wer bei ebay geklaute Fotos einstellt ist selbst Schuld , sry08.01.2006
http://www.123recht.net/Abmahnung-bei-…n!__a17604.html -
Mach ich doch,laufend!
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weniger ist oft mehr :biggrinthumb:
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Die lassen sich ihre Werbiung gut bezahlen :biggrinthumb:
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Zitat
Mach ich doch,laufend!
Wie Mandy schon schrieb, ist weniger oftmals mehr! Und auch wenn Du eine Quellenangabe angibst, so ist das nichts anderes wie mit den Bildern in der Bucht.
In Sachen Textkopiererei gab es auch schon so einige unerfreuliche Urteile.....
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erschreckend sind doch die hohen rechtskosten
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