
Klage wegen betrug gerechtfertigt obwohl ware nicht erhalten?
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Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
war ja nix anderes zu erwarten
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Zitat von heugabel;283246
Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
war ja nix anderes zu erwarten
freut mich für dich,denn die .... habens nicht anderst verdient -
Zitat
freut mich für dich,denn die .... habens nicht anderst verdient
Ähm, welche Nachteile sollte die Gegenseite nun dadurch haben?
ZitatDie Einstellung nach § 170(2) StPO kann u.a. durch nicht hinreichenden Tatverdacht begründet sein, aber auch durch andere Gründe, wie z.B. ein Verfahrenshindernis (z.B. Strafunmündigkeit des Täters oder Verjährung). Aus einer § 170(2) Einstellung kann also keine "Unschuld" abgeleitet werden, denn auch wenn der Beschuldigte die Tat unstreitig begangen hat, wird nach § 170(2) StPO eingestellt, wenn etwa Verjährung eingetreten ist.
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Zitat von dottore0815;283260
Ähm, welche Nachteile sollte die Gegenseite nun dadurch haben?
ich habe mich vielleicht etwas unverständlich ausgedrückt,ich meine damit das die nicht noch irgendein schadenersatz oder ähnliches bekommen haben -
Zitat von dottore0815;283260
Ähm, welche Nachteile sollte die Gegenseite nun dadurch haben?
Keine!
§ 170 StPOZitatStrafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)
2. Abschnitt - Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177)
Gliederung
§ 170(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Es gab also nicht genug Anlaß für eine Klage. Daher wurde das Verfahren eingestellt. Einen Nachteil hat das nicht, es handelt sich dabei ja nicht um ein Urteil.
mfg,
D3STY
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geht ja nur darum das 4,50€ kein anlass für eine klage sein sollen aufgrund dieser sachlage (kein kontakt zum kunden)
das wäre ein starkes stück gewesen mich dafür zur verantwortung zu ziehen.
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