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Klage wegen betrug gerechtfertigt obwohl ware nicht erhalten?

  • heugabel
  • 27. März 2009 um 23:13
  • heugabel
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    • 27. März 2009 um 23:13
    • #1

    moinsn,


    Ich wurde von der Firma (lass ich mal lieber weg) http://www.media-halle.de/shop/catalog/index.phpverklagt wegen Betruges, für mich allerdings unberechtigt.

    Folgendes lief ab:

    Ich bestelle in deren Onlineshop ein paar Meter Antennenkabel weil ich ja kürzlich meine Satellitenschüssel anbringen wollte.

    Als zahlungsmittel wollte ich Bankeinzug verwenden weil es bequem ist :)

    Jedoch erfolgte der Versand nach ca. 4 Tagen nicht aber das Geld wurde schon abgebucht.

    Aufgrund das ich die Ware noch nicht erhalten habe lies ich die Lastschrift wieder stornieren.

    Auf emails mit fragen nach der Ware kam keine Antwort, auch kam keine Post/Mail über den rückgang der Lastschrift oder gar der übliche Mahnweg blieb aus.

    Somit war der Kaufvertrag nicht mehr Gültig meine ich mal.

    Habe ich die Möglichkeit ihn zu verklagen?

    Ich muss mir ja sowas nicht gefallen lassen oder?

    Was denkt ihr..

    • Zitieren
  • mandy28
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    • 27. März 2009 um 23:26
    • #2

    so wie Du es beschreibst , ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen.
    So stehts in deren AGBs

    Zitat


    Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit der Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit dem Versenden einer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware.
    Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt, soweit nichts anderes vereinbart ist, keine verbindliche Annahme des Verkäufers dar.

    Also bist Du im Recht , also ab zu Liebling Kreuzberg

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  • DonMartin
    Gast
    • 28. März 2009 um 00:29
    • #3

    Hi Heugabel

    Wie Mandy28 schon sagte,eigentlich hast Du nichts zu Beführchten.
    Ich würde aber mal trozdem versuchen mit der Firma zu reden und den
    Sachverhalt zu schildern.Wenn sie doch auf stur machen sollten würde
    ich Dir empfehlen eine Feststellungsklage anzustrengen.

    Hast Du eine Rechtsschutz Versicherung ?


    DonMartin.

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  • Gast
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    • 28. März 2009 um 07:15
    • #4

    Hättest denen eine Mail mit deinem Anliegen eschickt wäre nie was gekommen. Das nächste mal ne Email mit "hiermit storniere ich meine Bestellung (Auftr.Nr.: 123456), erwarte die Rückbuchung" und der Keks ist gegessen.

    Soll jetzt nicht heißen das die Jungs mit der Anzeige Recht haben, aber hält man sich auch als Kunde an gewisse Spielregeln kann man sich ne ganze Menge an Ärger sparen. Vor allem da man ja eh noch Rückgabrecht nach Fernabgabegesetz hat und und und .....

    das (logischer weise) erst abgebucht und dann versendet wird steht übrigens in den AGB´s.

    Zitat

    2. a. Bei Bezahlung per Vorkasse/Überweisung, Bankeinzug sowie Kreditkartenzahlung erfolgt der Versand erst, [color="Red"]wenn der Endbetrag der Bestellung auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist.[/color]

    Aber mal im Ernst, ich würde die da mal anrufen und mich mit der Geschäftsführung verbinden lassen. Kann nich so schwer sein so ne Sache wegen ein paar meter Kabel aus dem Weg zu räumen.

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  • Gismo123
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    • 28. März 2009 um 13:21
    • #5

    So wie ich es gerade lese ragt heugabelob er sie verklagen soll, nicht das sie ihn verklagt haben.

    Oder deute ich das gerade falsch.
    Wenn ich es richtig deute würde ich sagen das es sich nicht lohnt sie zu verklagen, einbfach nicht mehr dort bestellen und gut ist ;)

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  • Gast
    Gast
    • 28. März 2009 um 13:59
    • #6

    Doch steht doch gleicht im ersten Satz, dass die Firma ihn wegen Betrug angezeigt hat.

    Meiner Meinung kann man dass wenn man bösartig ist schon als Betrug auslegen.

    Kaufvertrag kommt durch 2 Willenserklärung zustande (a. will verkaufen, b. will kaufen) bis zur Erfüllung ist der Vertrag "schwebend".

    1. Du hast etwas online gekauft => als hast du den Kaufvertrag zugestimmt

    => draus resultiert, dass du (Käufer) deiner Pflicht der Bezahlung nachkommen musst, wenn du das nicht tust kommst du in Zahlungsverzug

    => der Verkäufer muss auch seine Pflichten der Lieferung nachkommen, wenn er das nicht tut kommt er in Lieferungsverzug

    2. Du hast das Geld per Lastschrift (VORKASSE!!) von deinem Konto einziehen lassen. Du hast 4 Tage gewartet und keine Ware erhalten . Daraufhin hast du die Lastschrift zurückbuchen lassen. Das ist meiner Meinung nach der Fehler den du gemacht hast. Du hast ja immerhin 6 Wochen Zeit um die Lastschrift zurückzuziehen, aber nicht nach 4 Tagen...

    Bsp. Wenn man in ein Geschäft geht und mit einer nicht gedeckten EC-Karte bezahlt ist das auch Betrug.

    Versucht dich doch mal in die Situation des Händlers zu versetzen. Jemand bestellt etwas bei Dir, Lieferung erfolgt nach Eingang des Geldes. Du wartest 4 Tage nach dem das Geld bei dir abgebucht wurde und lässt es dann zurückbuchen weil du noch keine Ware erhalten hast. Ich würde mir da auch betrogen vorkommen.

    Vielleicht hättest du bevor du das Geld zurückbuchen lassen hast mal mit dem Händler sprechen sollen - das hätte Dir ne Menge erspart!

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  • Treets
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    • 28. März 2009 um 14:28
    • #7
    Zitat von quaddeluxe;278659

    Vielleicht hättest du bevor du das Geld zurückbuchen lassen hast mal mit dem Händler sprechen sollen - das hätte Dir ne Menge erspart!

    Er hat jedenfalls versucht, mit denen zu kontaktieren per eMail. Wie er schon geschrieben hat, hat er keine Antwort gekriegt:

    Zitat von heugabel;278612

    Auf emails mit fragen nach der Ware kam keine Antwort, auch kam keine Post/Mail über den rückgang der Lastschrift oder gar der übliche Mahnweg blieb aus.

    Ich wäre da auch unsicher, aber ich hätte vermutlich noch versucht, die anzurufen.

    Auch ich habe jetzt angefangen, nur über die Tatsache zu diskutieren, aber das ist nicht der Sinn der Sache. Heugabel erwartet von uns Hilfe.

    Da kann ich leider nicht helfen, da ich in der CH lebe. In der CH ist der Fall klar. Man muss sichtlich hinweisen, dass die Ware erst nach Geldeingang verschickt wird. Bei Vorkasse kann man das erwarten. Jetzt hat man aber Bankeinzug ausgewählt.

    Jetzt zum AGB:

    § 6 Lieferung

    1. ...

    2. Ware, die auf Lager ist, kommt [color="Red"]innerhalb von 1-3 Werktagen[/color] zum Versand.

    3. Ist die [color="Red"]Ware[/color] bei Bestellung [color="Red"]nicht vorrätig[/color], wird der Verkäufer die Ware unverzüglich bestellen, den [color="Red"]Kunden unverzüglich darüber informieren und diesem den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen[/color]. Diese Waren sind auf der Webseite entsprechend gekennzeichnet.

    Hinsichtlich des Vorbehalts ordnungsgemäßer Selbstbelieferung verweist der Verkäufer auf § 2 Absatz 4 dieser Bestimmungen.

    4. ...

    Jetzt zum Fall:
    Die Ware wurde 4 Tage nach Geldeinzug nicht verschickt, denn sonst hätte er die Ware unterdessen erhalten mit Poststempel oder Postnachweis.
    Das nehme ich jedenfalls an, da der Erhalt mit keiner Silbe erwähnt wird.
    Zudem muss der Verkäufer beweisen, dass er die Ware pünktlich abgeschickt hat, oder den Kunden über die Verspätung informiert hat.

    Zweifel habe ich an dieser Sache: Ich habe noch nie ein Versandhandel und/oder Fachgeschäft gesehen, die keinen Antennenkabel vorrätig haben. Es gab solche Fälle, aber die hatten das Material schon bereits am nächsten Tag.
    Zudem gilt das in D auch, denke ich: Im Zweifel für den Angeklagten.


    Ablauf:

    1. Die Ware bestellt (Keine Bestätigung erhalten, dass die Bestellung akzeptiert wurde.)
    2. Das Geld wurde auf dem Bankkonto abgezogen (Da besteht die Annahme, dass die Bestellung akzeptiert wurde.)
    3. Am 4. Tag nach Abzug des Kontos ist die Ware nicht angekommen.
    4. Es wurde versucht, per eMail zu kontaktieren, und keine Antwort erhalten. (Es kann zu "Im Zweifel für den Händler" führen.)
    5. Der Händler muss nachweisen, dass er die Ware pünktlich abgeschickt hat (Postnachweis nötig, sonst "Im Zweifel für den Kunden")
    6. Der Händler konnte offenbar die Ware nicht pünktlich abschicken, und musste den Kunden informieren. (Im Zweifel für den Kunden)
    7. Offenbar wurde die Ware nicht mal verspätet abgeschickt. (Händler muss auch hier beweisen, dass er die Ware abgeschickt hat, auch wenn es verspätet erfolgte. Also, im Zweifel für den Kunden).

    Resultat:
    3x für "Im Zweifel für den Kunden
    1x für "Im Zweifel für den Händler

    Analyse:
    Beide Seiten haben den Vertrag nicht eingehalten. Der Händler hat den Vertrag akzeptiert, indem er Bankeinzug startete. Der Kunde hat den Händler nicht telefonisch oder per Brief nachgefragt, und eine Nachfrist für die Lieferung gestellt.
    Der Händler hat den Kunden nicht schriftlich über die Verspätung informiert. Der Händler hätte dazu auch schriftlich informieren müssen.
    Die Ware wurde vom Händler nie abgeschickt.
    Der Kunde hat die Lastschrift storniert. Dazu war die Frist zu kurz, und der Händler hätte die Rückbuchung erst nach dem Versand bemerkt, wenn dieser Pünktlich geschah.
    Der Händler hat die Rückbuchung noch vor dem Versand bemerkt, also, nach mehr als vereinbarte 3 Tagen.

    Daher: Im Zweifel für den Kunden.
    Gerichtskosten: Kann entweder auf Staat oder auf den Händler fallen.

    Ob es in Deutschland auch so ist, kann ich nicht beurteilen.

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  • Gismo123
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    • 28. März 2009 um 14:33
    • #8
    Zitat von quaddeluxe;278659

    Doch steht doch gleicht im ersten Satz, dass die Firma ihn wegen Betrug angezeigt hat.

    Jau stimmt, sorry hatte ich übersehen :D

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  • zeze21
    Gast
    • 28. März 2009 um 15:24
    • #9

    Das ist alles sehr dubios denn laut deutschen recht würde zb das mit den 1-3 werktagen lieferung erst ab dem nächsten werktag gelten womit schon mal 4 tage abgedeckt sind. zuweitens könnte es gut und gerne sein dass der user hier daws ganze an nem wochenede gemacht hat. drittens nach 4 tagen bereits ne rückbuchung? Hallo? gib denen doch zumindest mal die chance das zu liefern. wie gesagt damit haste auch die agb lieferfrist nicht abgewartet. du fällst damit auch vor jedem gericht durch. Abgesehen davon du willst wirkjlich jemanden wegen 2 meter antennenkabels verklagen, gehts noch als ob die gerichte keinen anderen scheiss zu tun hätten
    just my 2 cents

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  • Treets
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    • 28. März 2009 um 15:31
    • #10

    Ich habe den Shop durchgestöbert, und keine Produkte gefunden, die nicht am Lager wären, abgeblich. Auf allen Produkten steht Lieferung innert 24h. Zudem sieht dieser Text nicht nach einem Script aus.

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  • Treets
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    • 28. März 2009 um 15:33
    • #11
    Zitat von zeze21;278675

    Abgesehen davon du willst wirkjlich jemanden wegen 2 meter antennenkabels verklagen, gehts noch als ob die gerichte keinen anderen scheiss zu tun hätten
    just my 2 cents

    Es ist nicht der Kunde, der damit angefangen hat, sondern der Händler. Und woher weisst du, ob es 2m sind?
    Ich würde das auf mal mind. 20m schätzen.

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  • mariomario
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    • 28. März 2009 um 17:06
    • #12

    Hallo

    Ist ja alles schön erklärt mit euren AGB. Dazu braucht man ganz normalen Menschenverstand.

    Also ich würde die mal anrufen und höflich aber bestimmt fragen ob die noch alle an der Waffel haben!

    Ich bezahle, bekomme keine Ware und die verklagen mich?

    Ok in Zeiten der EU ist ja viel möglich aber deswegen lasse ich mich doch nicht verarschen!

    Wegen was wollen die dich verklagen? So ein hirnloser Haufen.

    mfg

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  • heugabel
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    • 29. März 2009 um 00:16
    • #13

    ich danke erstmal für eure antworten.

    zumindest steht fest das ich nicht ganz der depp der sache bin^^

    im übrigen hatte ich keine bestellbestätigung oder ähnliches erhalten, also von anfang an keine mails.

    mal sehen was raus kommt, was allerding sowieso monate dauern wird.

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  • Ures
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    • 29. März 2009 um 05:09
    • #14

    Wo ist das Problem?
    Betrug ist ein Straftatbestand , der durch die Staatsanwaltschaft geahndet wird. Zeigt man jemanden wegen Betruges an, macht sich die Staatsanwaltschaft darüber Gedanken ob der Tatvorwurf berechtigt ist oder nicht. Da du den Kauf getätigt hast im Glauben ein ganz normales "Geld gegen Ware"-Geschäft abzuschliessen, sehe ich keinen Ansatzpunkt dir da irgendwelchen kriminiellen Absichten zu unterstellen, auch wenn die Sache vielleicht nicht ganz optimal gelaufen ist.
    Ob die Firma dich eventuell zivilrechtlich haftbar machen kann ist eine andere Frage. Aber auch einer Zivilklage würde ich sehr gelassen gegenüberstehen.

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  • greenhorn
    Gast
    • 29. März 2009 um 11:12
    • #15

    naja Betrug ist es nicht, aber du bist schuld denn zuerst hättest du ihn abmahnen müssen und eine frist setzen müssen.

    da du ja einfach das geld zurück gebucht hast wird dem verkäufer dadurch kosten entstehen.

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 29. März 2009 um 12:04
    • #16

    Mache sofort eine Gegenanzeige wegen Betrug !!!

    Du kannst nachweisen das ein Geld von deinem KTO pünktlich abgegangen ist...

    Ich würde sogar sagen der Händler hatte nie vor dir diese Ware zu versenden sondern wollte sich mit kleineren Beträgen wo kein normaler Mensch klagt bereichern hier machts die Masse der Bestellungen. Auf E-Mails war er nicht ansprechbar - aufheben und ausdrucken- deshalb hast du zurück gebucht.

    =================================================================

    Die Frist wegen deiner Rückbuchung lasse ich hier nicht gelten weil der Händler ja immer noch eine Einzugserlaubniss hat - d.H. erkann immer noch die Bestellte Ware abbuchen notfalls auch incl. Rückbuchungsgebühr.

    • Zitieren
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    • 12. April 2009 um 14:02
    • #17

    passt auf jetzt kommt der hammer :D

    Die mich vernehmenden Beamten konnten es sich auch nicht verkneifen.

    Zitat

    Uns entstand ein Schaden in höhe von 4,50€

    deshalb gab es eine Anzeige :D

    Also sowas nenne ich dummheit, anstatt zu kommunizieren klagt er, ich denke das dieses verfahren eingestellt wird weil er mir ja nie was geschrieben hat.


    aber ob ihr es glaubt oder nicht die haben sogar meine daten (name adresse etc.)von gmx verlangt und gmx gibt sie raus ohne zu zögern, krass oder? so weit ist unser Datenschutz...

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  • Gast
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    • 12. April 2009 um 14:25
    • #18

    die haben deine adresse vermutlich von deiner bestellung. irgendwohin hätten sie ja die ware schicken müssen oder hast die etwa nicht angegeben? ;)

    außerdem bestellt man schonmal garnix per lastschrift oder bankeinzug in internet. selbst vorkasse mach ich nicht. entweder nachnahme oder per rechnung.

    und für paar meter antennenkabel ruf ich meinen elektriker an, die bekommt man gratis vorbeigebracht nach feierabend. bierchen gezischt und fertig. :D

    hol mir noch die bullen ins haus wegen sowas...gehts noch?

    • Zitieren
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    • 16. April 2009 um 21:44
    • #19
    Zitat

    die haben deine adresse vermutlich von deiner bestellung. irgendwohin hätten sie ja die ware schicken müssen oder hast die etwa nicht angegeben? :wink:

    doofe frage, probier mal ohne adresse zu bestellen.

    Zitat

    AU ßerdem bestellt man schonmal garnix per lastschrift oder bankeinzug in internet. selbst vorkasse mach ich nicht. entweder nachnahme oder per rechnung.

    das ist quark, bankeinzug ist das sicherste da man 6 wochen lang sein geld selber wiederholen kann wenn es probleme gibt.

    • Zitieren
  • mandy28
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    • 16. April 2009 um 22:08
    • #20

    gibts denn schon was neues in der Angelegenheit ?

    • Zitieren

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