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Abmahnwelle auf Ebay!

  • kalle28
  • 9. Juni 2009 um 05:51
  • kalle28
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    • 9. Juni 2009 um 05:51
    • #1

    moin,

    1) Abmahnung durch Hagen Faber alias [color="Red"]„64festus“[/color]
    Eine weitere Abmahnwelle auf eBay rollt.

    Abmahner ist ein Herr Hagen Faber, der auf eBay unter dem Namen 64festus aktiv ist.

    Herr Faber ist außerdem Inhaber eines Waffenhandelgeschäfts in Kaub, welches er auch unter der Internetadresse M & F Firearms bewirbt.

    Auf der Handelsplattform eBay ist Herr Faber bislang dadurch auffällig geworden, dass er - neutral formuliert - Kriegsliteratur mit so schönen Titeln wie "Die Waffen-SS an der Ostfront" oder "Frontsoldat Hitler: Der Freiwillige des Ersten Weltkrieges" (Liste von Angeboten als pdf-download) zum Verkauf angeboten hat.

    Seit kurzem bietet Herr Faber unter dieser Kennung auch "Flip-Flops" an, offenbar zu dem Zweck, gezielt Privatverkäufer von Schuhen mit höherem Bewertungsprofil bei eBay abzumahnen.

    Die Masche: Die No-Name-Flip-Flops werden zu weit höheren Festpreisen angeboten, als vergleichbare Markenartikel und werden daher auch nicht - oder nur in den seltensten Fällen - verkauft. Daher kann Herr Faber durch das Einstellen der stets gleichen wenigen Paar Flip-Flops den Eindruck erwecken, er handele regelmäßig mit diesen Artikeln. Weiterhin verkauft er seit neuestem die Schuhe weiter, die er zuvor von den Abmahnopfern gekauft hat.

    Die Abmahnungen lässt Herr Faber durch die Anwaltskanzlei Dünwald & Wrobel aus Herne aussprechen mit der Behauptung, die Abgemahnten betrieben tatsächlich gewerblichen Handel im Bereich Schuhe und Bekleidung.

    In den weitgehend textgleichen Schreiben rügt Herr Faber das Fehlen von Impressum und Widerrufsbelehrung im Angebot und verlangt neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Beauftragung der Kanzlei Dünwald & Wrobel von der/dem Abgemahnten eine Kostenerstattung in Höhe von 775,64 EUR (neuerdings reduziert auf 651,80 EUR).

    Die Testkäufe, um die Adresse des Verkäufers herauszufinden, lässt Herr Faber offenbar unter den [color="red"]ebay-Namen hektor63.0236, 21anton63 sowie degels2008 [/color]durchführen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie den Verdacht oder Kenntnisse darüber haben, dass Herr Faber auch noch unter anderen Namen Testkäufe durchgeführt

    2) Abmahnung durch [color="red"]hdc-online-handel [/color]
    Wir beobachten derzeit eine Abmahnwelle, die nach unserer Erfahrung ohne Beispiel und nach unserer Auffassung krass rechtsmissbräuchlich ist.

    Abmahner ist die hartmann dialog-center GmbH mit Sitz in Karlsruhe, die auf ebay unter dem Namen hdc-online-handel aktiv ist. Deren Geschäftsführer Herr Peter Hartmann mahnt massenweise Privatpersonen auf ebay ab, die nach Ansicht des Herrn Hartmann tatsächlich gewerblichen Handel betreiben.

    In den weitgehend textgleichen Anwaltschreiben lässt Herr Hartmann das Fehlen von Impressum und Widerrufsbelehrung im Angebot rügen und verlangt neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Beauftragung seines Rechtsanwalts von der/dem Abgemahnten eine Kostenerstattung in Höhe von 555,60 EUR.

    Die Testkäufe führt Herr Hartmann unter dem ebay-Namen hdc-online durch, um die Adresse des Verkäufers herauszufinden.

    Nach unseren Recherchen hat die hartmann dialog-center GmbH seit dem 11. August 2008 bis heute weit über 800 Testkäufe durchgeführt, wir schätzen die Zahl der bereits ausgesprochenen Abmahnungen auf deutlich über 100 Stück.

    [color="Red"]hier könnt ihr die ebayer sperren, so das sie nicht auf eure artikel bieten können![/color]

    http://pages.ebay.de/services/buyan…management.html

    einfach auf den link "ein ebaymitglied zur liste nicht akzeptierter käufer" klicken

    gruß kalle

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  • Gast
    Gast
    • 10. Juni 2009 um 22:05
    • #2

    Hallo Kalle28

    dieses phänomen gibt es schon seit dem es ebay gibt. Meistens kommen diese Abmahner aus Deutschland und sind oft arbeitslose oder angehende Anwälte, die sich ein Zubrot verdienen wollen. Gestrickt wird dieses Konzept von 2 bis 3 Personen. Ich habe bei einer Onlinefirma gearbeitet, die zu diesem Zwecke extra einen Anwalt in Deutschland beschäftigt hat, der sich mit diesen Dingen auseinandergesetzt hat. Meistens hat all diese Abmahnerei keine Rechtsgrundlage. Unser Anwalt hat damals auch versucht ebay zu verklagen, weil die immer nur zugeschaut haben ohne etwas zu unternehmen - jedoch ohne Erfolg. Uns wurde sicherlich bis zu 200mal mit einer Klage gedroht - durchgebracht wurde keine einzige. lg millowitsch

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    Jagger
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    • 10. Juni 2009 um 23:26
    • #3

    Hallo,

    mal ganz vom leidigen/interessanten Thema abgesehen, aber diese "Abmahnwelle" (wenn man das überhaupt so bezeichnen kann) war letztes Jahr. Irgenwie fehlt mir auch die Quelle, ich vermute mal kanzlei-kuettner.
    Wie dem auch sei, ich finde es nicht so gut, hier "olle Kamellen" zu posten. :nono:
    mfg Jagger

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  • Gast
    Gast
    • 11. Juni 2009 um 00:25
    • #4

    Jagger keine ahnung ob das neu ist, aber schon alleine das

    Zitat

    hier könnt ihr die ebayer sperren, so das sie nicht auf eure artikel bieten können!

    finde ich gut, wußte ich nicht, deswegen ein großes Danke für den Beitrag.

    Zitat

    Wie dem auch sei, ich finde es nicht so gut, hier "olle Kamellen" zu posten.


    ob nun alt oder neu liegt immer im Auge des Betrachters. Die abgegebenen danke sagen ein übriges. Warum auch nicht, ins Offtopic gehörts allemal und du kannst nicht davon ausgehen das jeder 2008 alle news gelesen hat.
    Es geht um viel Geld, da würde ich nicht von "ollen Kamellen" reden.

    Viele Grüße
    D.Hawk

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  • kalle28
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    727
    • 26. August 2009 um 05:38
    • #5

    Das Prinzip der Massenabmahnung

    Hierzu ein praxisnahes simples Rezept :

    Die Geschäftsidee: Die Massenabmahnung

    Die Zutaten: 1 Geschäftsmann + 1 Rechtsanwalt

    Der Aufwand: 20 Minuten pro Abmahnschreiben (kann beim zweiten Mal von Hilfskraft übernommen werden)

    Der Ertrag: Pro Abmahnung ca. 1000 Euro.

    Die Opfer: Leicht zu finden!

    Und das geht so:
    Geschäftemacher G hat gehört, dass gewerbliche Anbieter bei Verkäufen über das Internet jetzt ein Widerrufsrecht von einem Monat anstatt zwei Wochen angeben müssen (so z.B. als eines der ersten Gerichte das KG Berlin Beschluss v. 18.07.2006 - Az: 5 W 156/06).

    Also durchsucht G auf der Suchmaske von ebay einfach nach dem Suchbegriff „14 Tage“ oder „zwei Wochen“, schaut, für welche Waren er die häufigsten Treffer erhält und eröffnet einen eBay-Shop für diese Warengruppe (z.B. Schmuck).

    Dann geht er zu einem befreundeten Rechtsanwalt R, bei dem es mit dem Umsatz nicht so läuft und schlägt ihm folgendes Geschäft vor: G verkauft von nun an regelmäßig Waren der Branche, wie er sie bei „eBay“ ausfindig gemacht hat, der Rechtsanwalt kümmert sich um die Widerrufsbelehrung u.a. Nach etwa einem Monat darf der Rechtsanwalt mit dem Abmahnen der „Konkurrenz“ anfangen. Die eingehenden Gelder werden geteilt.

    R bekommt von G die Liste derjenigen, bei denen noch „14 Tage“ in der Widerrufsbelehrung steht und R schreibt alle an. Alle mit demselben Text, nur die Angebotsnummern der Angeschriebenen werden noch zusätzlich eingetragen. Den „Streitwert“ setzt R auf 20.000 Euro. Das ergibt pro Abmahnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rund 1000 Euro!

    Und wenn dann der Angeschriebene nicht innerhalb von 3 Tagen eine von R vorformulierte „Strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben hat, gibt es eine „einstweilige Verfügung“ (sofort vollstreckbar!) von einem Landgericht noch obendrauf. Streitwert: Wieder 10.000 - 20.000 Euro.

    Damit hat R mit einer Abmahnung gleich zweimal, also 2.000 Euro verdient. Hinzu kommen für den Abgemahnten noch die Gerichtskosten. Kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung und hält das Gericht seine Entscheidung aufrecht, so sind für R nochmals etwa 1.000 Euro, also insgesamt nun 3.000 Euro zu verdienen

    Damit gibt sich R aber immer noch nicht zufrieden: Er verlangt zusätzlich von dem Abgemahnten, dass er eine sog. Abschlusserklärung unterschreibt, in der er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennt. Hierfür erhebt er nochmals Kosten von 500-1000 Euro und droht bei Nichtunterzeichnung mit einer "Hauptsacheklage".

    Verdienstmöglichkeit hier: nochmals knapp 2.000 Euro.

    So kann unser geschäftstüchtiger G und dessen (nicht minder geschäftstüchtiger) Anwalt R aus einem Fehler insgesamt ohne größeren Aufwand 5.000 Euro verdienen und beide verursachen dem Abgemahnten bei anwaltlicher Vertretung weitere Kosten in gleicher Höhe, so dass dem Abgemahnten durch eine Abmahnung gut 10.000 Euro Schaden entstehen können.

    Schon bei nur 10 Abmahnungen ist so ein Verdiernst von 50.000 Euro für den Abmahnanwalt möglich

    gruß kalle

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