Auch HanseNet muss Vorratsdatenspeicherung betreiben
Der Telekommunikationsanbieter und DSL-Spezialist Hansenet ("Alice")
muss an der staatlich verordneten Vorratsdatenspeicherung teilnehmen
und damit Internet-Verbindungsdaten seiner Kundschaft für Ermittlungen
vorhalten.
Wie das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch mitteilte, wurde ein Antrag
von Hansenet abgelehnt, wonach das Unternehmen unter Verweis auf die
ungeklärte Kostenfrage zunächst keine Surfer-Profile speichern wollte.
Mit einer Verfügung hatte die Bundesnetzagentur HanseNet zuvor
verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und binnen sechs Wochen ein
Umsetzungskonzept vorzulegen. HanseNet hatte dagegen Widerspruch
eingelegt und geklagt.
(Quelle: dpa)
Zur Begründung führten die Richter aus, dass HanseNet – wie andere
Telekommunikationsunternehmen auch – gesetzlich zur
Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei. Zwar habe das
Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser
Verpflichtung noch nicht abschließend entschieden. Es habe im Wege
einer einstweiligen Anordnung aber nur einschränkende Regelungen über
die Weitergabe der Daten getroffen und - auch unter Berücksichtigung
des Kostenaufwands für die Unternehmen - nicht die Speicherpflicht als
solche ausgesetzt.
Bei der Abwägung sei das öffentliche Interesse an der sofortigen
Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung höher zu bewerten als das
private Interesse von Hansenet, hieß es.
Gegen den Beschluss (Az.: 21 K 1107/09) kann innerhalb von zwei Wochen
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Offen ist noch, ob Hansenet diesen Weg beschreitet.
Quelle: Sat+Kabel