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Auch HanseNet muss Vorratsdatenspeicherung betreiben

  • tuete2501
  • 16. September 2009 um 22:53
  • tuete2501
    Moderator
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    4.204
    • 16. September 2009 um 22:53
    • #1

    Auch HanseNet muss Vorratsdatenspeicherung betreiben

    Der Telekommunikationsanbieter und DSL-Spezialist Hansenet ("Alice")
    muss an der staatlich verordneten Vorratsdatenspeicherung teilnehmen
    und damit Internet-Verbindungsdaten seiner Kundschaft für Ermittlungen
    vorhalten.

    Wie das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch mitteilte, wurde ein Antrag
    von Hansenet abgelehnt, wonach das Unternehmen unter Verweis auf die
    ungeklärte Kostenfrage zunächst keine Surfer-Profile speichern wollte.
    Mit einer Verfügung hatte die Bundesnetzagentur HanseNet zuvor
    verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der
    Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und binnen sechs Wochen ein
    Umsetzungskonzept vorzulegen. HanseNet hatte dagegen Widerspruch
    eingelegt und geklagt.

    (Quelle: dpa)

    Zur Begründung führten die Richter aus, dass HanseNet – wie andere
    Telekommunikationsunternehmen auch – gesetzlich zur
    Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei. Zwar habe das
    Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser
    Verpflichtung noch nicht abschließend entschieden. Es habe im Wege
    einer einstweiligen Anordnung aber nur einschränkende Regelungen über
    die Weitergabe der Daten getroffen und - auch unter Berücksichtigung
    des Kostenaufwands für die Unternehmen - nicht die Speicherpflicht als
    solche ausgesetzt.

    Bei der Abwägung sei das öffentliche Interesse an der sofortigen
    Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung höher zu bewerten als das
    private Interesse von Hansenet, hieß es.

    Gegen den Beschluss (Az.: 21 K 1107/09) kann innerhalb von zwei Wochen
    Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
    Offen ist noch, ob Hansenet diesen Weg beschreitet.

    Quelle: Sat+Kabel

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