Jagd auf Kino-Raubkopierer mit Nachtsichtbrillen muss angekündigt werden
ZitatAlles anzeigenDie Filmverleihfirma Warner Bros. hatte in Kinos Zuschauer mit Nachtsichtgeräten kontrollieren lassen, um zu verhindern, dass der Film "Harry Potter und der Halbblutprinz" heimlich aufgezeichnet und per Internet verbreitet wird. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt teilte am Donnerstag in Halle jetzt mit, Kinobesucher müssten vor dem Kauf von Eintrittskarten für den Film deutlich auf die Verwendung von Nachtsichtgeräten hingewiesen werden.
Nur so könne sich der Zuschauer rechtzeitig entscheiden, ob er die Beobachtung in der Dunkelheit in Kauf nehmen will. Die umstrittene Aktion in einem Magdeburger Kino hat nach Behördenauffassung aber nicht gegen den Datenschutz verstoßen. Das Gesetz gebe Regeln für die Videoüberwachung vor, die Nachtsichtgeräte seien jedoch nicht zum Aufzeichnen geeignet.
Amt: Nicht jedes ungute Gefühl ist rechtlich relevant
Bundesweit waren nach Angaben des Filmverleihers Vorstellungen in zehn Kinos mit Nachtsichtgeräten beobachtet worden. Den Angaben zufolge wurden vom 15. Juni bis 19. Juli in einem Magdeburger Kino während des neuen Harry-Potter-Films punktuell Nachtsichtgeräte eingesetzt. Darauf sei an den Kinokassen hingewiesen worden. Ein ungutes Gefühl bleibe aber, wenn man wisse, "es beobachtet mich jemand." Und: "Denn nicht jeder, der ein Kino besucht, möchte ausschließlich und vorrangig dem Filmgenuss frönen, gleichwohl ist nicht jedes "ungute Gefühl", das durch Dritte erzeugt wird, rechtlich relevant", so das Landesverwaltungsamt.