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Schweiz: Erste Klage wegen CI Plus

  • tuete2501
  • 9. Juni 2010 um 22:02
  • tuete2501
    Moderator
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    • 9. Juni 2010 um 22:02
    • #1

    [color="SeaGreen"]Verbraucherschützer klagen gegen Cablecoms Aufnahmeverbot[/color]


    Der international neu eingeführte Schnittstellen-Standard Common Interface Plus (CI+) soll den Empfang von TV-Angeboten mit Fernsehern oder Receivern vereinfachen. Wegen der möglichen Einschränkungen für die Zuschauer ist CI+ allerdings seit Monaten umstritten. Jetzt gibt es die erste Klage: Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) verklagt den Kabel-TV-Anbieter Cablecom wegen seiner Anfang Juni eingeführten CI-Plus-Smartcard.
    Die "DigiCard" von Cablecom führe "das totale Aufnahmeverbot im Fernsehen" ein, argumentieren die Verbraucherschützer. Damit werde das Urheberrechtsgesetz sowie die Cablecom-Regelung mit dem Kartellamt verletzt. Mit der Smartcard des Kabelnetzbetreibers kann der Kunde theoretisch auf eine Set-Top-Box verzichten. Doch die "DigiCard" funktioniert nur mit dem System CI+, das für die meisten Fernseher noch nicht verfügbar ist. Zudem wird durch CI+ ermöglicht, das Aufnehmen des TV-Programms zu untersagen. Ursprünglich hieß es laut SKS, Cablecom werde von sich aus nicht davon Gebrauch machen. Doch nun sei die Karte so eingestellt, dass das Aufnahmeverbot für alle Sender gelte.

    Das Aufnahmeverbot stelle "eine unerhörte Einschränkung der Rechte der Fernsehfreunde" dar, beklagt die Stiftung. Die SKS setze alles daran, dagegen vorzugehen und klagt deshalb gegen Cablecom. In der einvernehmlichen Regelung zwischen Cablecom und dem Kartellamt vom 9. März sei explizit festgehalten, "dass Cablecom den Konsum und die Speicherung von Inhalten mittels CI+ nicht einschränkt, außer es werde von den Inhaltsanbietern ausdrücklich verlangt". Außerdem könne der "Kopierschutz auf Vorrat eine missbräuchliche Anwendung von technischen Maßnahmen gemäss Urheberrechtsgesetz" darstellen.

    Zwar nenne der Kabelanbieter Gründe für das totale Aufnahmeverbot: So sei es dem Lieferanten noch nicht möglich gewesen, eine Lösung vorzulegen, welche das Aufnahmeverbot pro Sender steuern lässt. Die Verbraucherschützer beklagen jedoch, Cablecom hätte dann auf das Aufnahmeverbot verzichten müssen anstatt es für alle Sender einzuführen.

    "Unsere Klagen schaffen Klarheit, auch für die Cablecom. Nämlich die Klarheit, wie weit bei Fernsehsendungen generell und bei CI+ im Speziellen überhaupt Aufnahmeverbote erlassen werden dürfen", sagte Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS. Auch laufe mit dieser Lösung der ungeliebte Boxenzwang weiter: Wer aufnehmen wolle, brauche "weiterhin die lästige Set-Top-Box - und zwar von der Firma Cablecom.

    [SIZE="1"]<Quelle>[/SIZE]

  • MrHonk
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    • 10. Juni 2010 um 00:42
    • #2

    Hmm, interessanter Beitrag, auch wenn das schweizerische Urheberrecht nicht auf Deutschland übertragbar ist, so gibt es doch in Deutschland das sogenannte Gewohnheitsrecht.

    Rein theoretisch wäre es also durchaus möglich, das deutsche Gerichte, bezogen auf das Gewohnheitsrecht, die technischen Einschränkungen von CI+ verbieten könnten.
    Wäre vielleicht mal ein Punkt, den man bei den deutschen Verbraucherzentralen anbringen könnte um ebenfalls eine Klage zu untermauern.

    Gruß
    Thomas

  • ChrisO
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    • 10. Juni 2010 um 08:13
    • #3
    Zitat von Thomas291178;348796

    so gibt es doch in Deutschland das sogenannte Gewohnheitsrecht.

    ROFL!

    Ich konnte mal mit meinem LKW ohne Zusatzkosten über die deutschen Autobahnen brettern, daran hatte ich mich auch gewöhnt!

  • MrHonk
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    • 10. Juni 2010 um 18:36
    • #4

    Im Gegensatz zur LKW-Maut - hier werden Äpfel mit Birnen verglichen - ist CI+ eine Gängelung des Kunden, welcher von privaten Anbietern ausgeht. Gegen die LKW-Maut wird man nicht ankommen, das ist eine staatliche Geschichte. Auch wenn ich dafür bestimmt gesteinigt werde, aber Klagen gegen die Bundesregierung kann Otto-Normal-Verbraucher nicht gewinnen.

    Bei CI+ sieht die Sache anders aus ... hier wird massiv in das Persönlichkeitsrecht des Kunden eingegriffen. Natürlich kann man jetzt sagen das man keine Geräte mit CI+ kaufen muss, oder man keinen Anbieter mit CI+-Verschlüsselung nehmen muss, aber wir stehen damit ja gerade erst am Anfang und es werden immer mehr Anbieter auf diesen Zug aufspringen.

    Naja, mir kann es ja (leider) egal sein da ich zwangsverkabelt bin und man dort ja auch wo es nur geht gegängelt wird.

  • Reppo
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    12.683
    • 10. Juni 2010 um 21:45
    • #5

    Ich dachte immer die Kabeleros stehen auf

    :D:D:D:D

  • ChrisO
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    • 10. Juni 2010 um 22:52
    • #6
    Zitat von Thomas291178;348855

    Im Gegensatz zur LKW-Maut - hier werden Äpfel mit Birnen verglichen - ist CI+ eine Gängelung des Kunden, welcher von privaten Anbietern ausgeht. Gegen die LKW-Maut wird man nicht ankommen, das ist eine staatliche Geschichte. Auch wenn ich dafür bestimmt gesteinigt werde, aber Klagen gegen die Bundesregierung kann Otto-Normal-Verbraucher nicht gewinnen.

    Bei CI+ sieht die Sache anders aus ... hier wird massiv in das Persönlichkeitsrecht des Kunden eingegriffen. Natürlich kann man jetzt sagen das man keine Geräte mit CI+ kaufen muss, oder man keinen Anbieter mit CI+-Verschlüsselung nehmen muss, aber wir stehen damit ja gerade erst am Anfang und es werden immer mehr Anbieter auf diesen Zug aufspringen.

    Naja, mir kann es ja (leider) egal sein da ich zwangsverkabelt bin und man dort ja auch wo es nur geht gegängelt wird.

    Es geht nicht darum, ob und gegen wen man irgendwie ankommt, sondern um die Argumentation, wegen dem Gewohnheitsrecht Anspruch auf irgendeinen Fernsehsender zu haben. Dass die LKW Maut nichts mit CI+ zu tun hat, weiß ich selber.

    Jetzt bringst du hier das Persönlichkeitsrecht ins Spiel. Du setzt also den Empfang eines Fernsehsenders mit dem Recht auf Privatsphäre oder Intimsphäre gleich? Na herzlichen Glückwunsch!

  • MrHonk
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    • 11. Juni 2010 um 17:46
    • #7

    Naja, mir egal was hier jetzt wie verstanden wird ... wenn keiner mehr einen Einwand hat, dann kann der Thread hier meinetwegen geschlossen werden.

  • hugo13
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    347
    • 12. Juni 2010 um 07:59
    • #8

    Nö, warum schliessen. CI+ ist nunmal noch kein neuer Standart. Bis jetzt ist es noch CI 1.0 wo sich auch die Industrie dran halten muss.
    Ich finde die Klage gut auch wenn diese in der Schweiz geführt wird. Auf das Ergebnis bin ich gespannt aber auch das kann sich noch lange hinziehen.
    Wie auch immer schaden könnte es bestimmt nicht wenn auch in DE dagegen geklagt wird.

    hugo13

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