ZitatAlles anzeigenEinstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft
Das Landgericht Duisburg hat die zeitweise ausgesetzte Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft gesetzt. Erneut ist der Pay-TV-Anbieter nun mit dem Beschluss konfrontiert, der ihm die Ausstrahlung vieler Action- und Erotikstreifen vor 22 Uhr verbietet.
Tobias Huch erklärte auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN, dass die von ihm im Mai erwirkte Einstweilige Verfügung gegen Sky seit Kurzem wieder in Kraft sei und im Programm des Bezahlsenders erneut Einschränkungen möglich sind. Sky Deutschland will nach Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN derzeit keine Stellungnahme dazu geben.
Im Mai hatte der Medienunternehmer Tobias Huch die Verfügung gegen Sky vor dem Landgericht Duisburg erwirkt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Huch hatte den Jugendschutz beim Bezahlsender als zu lasch moniert, weil Minderjährige die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen könnten. Sky musste daraufhin das Programm ändern, strahlte Beate Uhse TV zeitweise erst ab 23 Uhr aus und kündigte rechtliche Schritte gegen die Verfügung an (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Zeitweise war die Vollstreckung der Verfügung ausgesetzt worden (DIGITAL FERNSEHEN berichtete) - jedoch setzte das Landgericht die Verfügung schon vor der heutigen Verhandlung wieder in Kraft. Auch jetzt wird auf der Homepage von Beate Uhse TV informiert: "Aufgrund einer einstweiligen Verfügung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die besagt, dass das Jugendschutzsystem nicht ausreichend sicher sei, wurde Sky dazu verpflichtet, erotische Inhalte mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren erst ab 23 Uhr zu senden." Nach eigenen Angaben ist das Jugendschutzsystem von Sky eines der sichersten auf dem deutschsprachigen Fernsehmarkt. "Sky ist der Meinung, diese Verfügung sei unrechtmäßig, und geht mit allen Mitteln dagegen vor", heißt es weiter auf der Webseite.
Update
Heute hat das Landgericht entschieden, dass die Einstweilige Verfügung gegen Sky bestehen bleibt. Sky Deutschland hat nach Zustellung einen Monat Zeit dagegen Rechtsmittel einzulegen.
Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft
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Rolli -
1. Juli 2010 um 18:21
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Also irgendwie ist das ganze schon Affig
der ihm die Ausstrahlung vieler Action- und Erotikstreifen vor 22 Uhr verbietet.
Bei öffentlich rechtlichen oder privatsender sehe ich das noch ein,aber Sky = Abo = Abschluss = Mindestvoraussetzung Alter 18 Jahre = Volljährigkeit und damit keine Bevormundung bzw. Begrenzung mehr..
Wer dann Kinder hat, sollte sich nicht zu schade sein gewisse Sender mit einer Pin zu versehen, diesen Support bietet ja nun fast jeder Receiver.
In anderen Ländern laufen Hardcore Pornos unverschlüsselt und hier sowas..
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Dieser "Medienunternehmer Tobias Huch" verklagt Sky doch nur, weil er mit seinem Jugendschutzsystem (für XXX Seiten in .DE) scheinbar nicht genug Geld verdient. Ist ja klar wenn bei der Konkurrenz ein "Are you 18 years or older? o yes o no" reicht.
Dabei ist doch egal, ob PIN sicher ist oder nicht, Karte raus, wegschliessen und gut ist. Card Sharing ist ja eh nicht erlaubt.
Und was ist mit DVDs? Letztendlich sind doch die Eltern verantwortlich.Aber irgendwie werden Erwachsene auch immer mehr wie Kinder behandelt.
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wenn ein 4-stelliger pin nicht ausreichend ist,um den jugendschutz zu gewährleisten,was ist dann mit den millionen e-c karten,sind die dann genauso unsicher?
nur profilierungssucht und geldmacherei von dem vogel -
Ich frage mich wie man den Jugendschutz Pin von Sky der ja 4 Stellig ist errechnen kann ohne Software und Hardware.
Der Pin kann ja von 0000 bis 9999 alles möglich sein.Wenn ein Erwachsener bei Sky ein Abo abschliest dann ist der doch mit verantwortlich das seine Kinder unter 18 Jahre nichts schauen können was für die Kinder nicht geeignet ist.
Das ist doch mit einem 4 Stelligen Pin gesichert.Jedem sollte klar sein das ich da als Pin nicht 0000,1234 oder Vom Elternteil das Geburtsdatum verwende. Das sind die Zahlen die jedes Kind heimlich zu erst testet ob es damit geht. Das kann man machen wenn alle Erwachsen sind im Haushalt.
Sky sollte den Jugendschutz erweitern wo Eltern so eine art Mitbenutzer einrichten können.
Da könnte man einen seperaten Pin anlegen, womit man Filme ab 16 freischalten kann und alles was über 16 ist bleibt dunkel.
Das heist habe ich Kinder die 16 Jahre alt sind dürfen die laut gesetz Filme ab 16 schauen und ich habe auch als Elternteil meine Ruhe und brauche nicht jedes mal den Pin eimgeben. -
Und was bringt es wenn die Filme nach 22 Uhr ausgestrahlt werden, wenn dann eventuell der Film als Aufzeichnung auf der HD liegt
Dann schauen sich die Kids das eben am Vormittag an, da haben Sie auch mehr Ruhe wenn die Eltern nicht da sind lol
Ne mal im Ernst. Die meisten Jugendlichen holen sich die schwere Kost im Zeitalter von Inet doch eh im Netz und bestimmt nicht bei Skymfg
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Zitat von Lucas70;352716
Ne mal im Ernst. Die meisten Jugendlichen holen sich die schwere Kost im Zeitalter von Inet doch eh im Netz und bestimmt nicht bei Skydakor
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Das ganze ist ein Witz, Actionstreifen und Softcore, LOL.
Jeder Cartoon ist brutaler und für Kinder gefährlicher , weil Sie meinen Wenn Tom dem Jerry mit dem Hammer auf den Kopf haut, dann steht die Maus wieder auf, dann steht mein Bruder sicher auch wieder auf.
Nachrichten sind brutal, das Leben ist brutal, sorry, aber früher auf Videocassetten gab es keinen Pin und die Verstecke der Eltern hatte man schnell raus, geschadet hat es uns allen nicht, ich gehe nicht davon aus, das jemand einen Schaden davon trägt, wenn er mit 15 ein wenig nakte Haut sieht und das ein Actionfilm nur ein Film ist, das hab ich meinen Kids damals auch klar machen können, der Schutz der Kinder sollte Aufgabe der Eltern sein, nicht die des Senders, zumal man ja auch wie schon gesagt die Karte ziehen kann.
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Zitat von Hexmaster;352846
geschadet hat es uns allen nichtMeinst du, wenn du diverse Eltern in Winnenden oder Erfurt fragst, die sehen das genauso?
Klar ist es in allererster Linie die Verantwortung der Eltern, die Kinder vor so etwas zu schützen, aber genau hier ist doch das Problem. Ich habe mal eine Weile in einer Videothek gejobbt, da gab es auch Games mit FSK18 oder halt Filme. Da kamen 12, 13 und 14 jährige und wollten diese ausleihen. Das wurde natürlich abgelehnt, und was ist passiert? Mami und Papi haben es dann geholt.
Wenn das jetzt auch noch abgeschafft wird signalisiert man ja nur, dass das alles ja ganz harmlos ist und ja noch keiner von gestorben ist. Na dann, Gute Nacht!
Ich finde die Umsetzung bei Sky nicht gerade glücklich und hab mich damals mit der dbox1 auch geärgert, als es noch kein dvb2000 gab, aber der Jugendschutz ist wichtig, egal, ob bei Sky, im Netz oder im Alltag!
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Zitat von ChrisO;352886
Meinst du, wenn du diverse Eltern in Winnenden oder Erfurt fragst, die sehen das genauso?.................
Mein Beileid den Hinterbliebenen und Opfern dieser Gewalttaten.
Die Kausalkette ist nur leider eine andere, denn nicht die Gewaltfilme und Killerspiele schaffen unsere Amokläufer, sondern sie sind entweder selber Opfer von brutalster Gewalt und/oder es gibt einen Missbrauchshintergrund und/oder sie sind psychisch Kranke. Solche gewaltbereiten, mit übertriebenem Geltungsbedürfnis versehenen "Subjekte" fühlen sich natürlich magisch von Gewaltfilmen und "Killerspielen" angezogen, nur wird uns suggeriert, dass mit der Abschaffung z.B. der Killerspiele, Filme, Paintball alle Problerme gelöst wären.
Das ist verlogen, unehrlich und zuletzt totaler Schwachsinn, denn die Politik will lediglich Handlungsfähigkeit suggerieren. Die wollen lieber virituelle Waffen abschaffen, als das dafür gesorgt wird, die realen Waffen aus dem Verkehr zu ziehen. Dann wären mit Sicherheit einige Amokläufe so nicht passiert......
Jugendämter die endlich mal handeln wären auch nicht verkehrt..........Zur FSK Kennzeichnung kann ich nur sagen, dass ich es schon oft hatte, dass FSK Filme ab 12 (z.B.:Burn after Reading, dort wird ein ausgeführter Kopfschuß detailgenau gezeigt) dazu geführt haben, dass mein 12 jähriger Sohn leicht schockiert war. Ebenso halte ich die FSK 12 Freigabe für Harry Potter aber auch den Herrn der Ringe, Fluch der Karibik für zu früh. Hier dürften wohl eher kommerzielle Interessen im Vordergrund, als der Schutz unserer Jugend stehen. Ebenso gibt es genug Filme mit einer FSK 16 Freigabe, die wohl eher FSK 12 verdient hätten. Ich entscheide jedenfalls selbst was meine Kinder schauen und an Videospielen spielen dürfen und nicht die FSK !!!
Ein potentieller gewaltbereiter Amokläufer (denn ich gehöre laut unserer Bundesregierung, zu einer gewaltbereiten Minderheit, da ich gerne "gewaltverherlichende" Computerspiele spiele).
spiderbirdy
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Ich finde man kann so viel Sperren das die Kids nichts machen können.
Es gibt Kinder Sicherungen fürn PC wo man so was Speren kann, im Router kann man es auch sperren.
Für Filme kann man im Reciver und DVD Spieler Pin Codes eingeben.Aber man muss seinen Kindern auch zeigen das die Eltern ihren Kidern vertrauen.
Vertrauen ist gut Kontrolle ist aber besser.Man muss ja mit 13 noch keinen PC mit Internet zugriff im Zimmer haben.
Wenn die Kids ins Internet wollen dann aber nur mit dem Rechner der Eltern wo die Eltern ab und zu ein Auge drauf haben was die Kids im Internet so anstellen.Die Eltern endscheiden so wie so was ihre Kinder dürfen und nicht dürfen.
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