[color="#FF0000"]Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS ist nur zulässig[/color], wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Doch Anbieter und Direktmarketingfirmen versuchen immer wieder, die gesetzlichen Vorschriften zu unterlaufen. Dagegen hat die Verbraucherzentrale jetzt in mehreren Fällen erfolgreich geklagt - unter anderem gegen den Pay-TV-Anbieter Sky.
[color="#FF0000"]Keine Einwilligungsklauseln im Paket[/color]
Im Urteil gegen Sky Deutschland stellte das Oberlandesgericht München klar: [color="#FFFF00"]Unternehmen dürfen Verbrauchern die Zustimmung zur Werbung am Telefon oder per SMS nicht zusammen mit anderen Erklärungen unterschieben. Sky-Kunden, die im Internet ein Abonnement abgeschlossen hatten, mussten zuvor durch Anklicken eines Kästchens bestätigen, dass sie die Geschäftsbedingungen, die Widerruferklärung und eine "datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung" zur Kenntnis genommen haben. Letztere enthielt die Zustimmung des Abonnenten zu Werbeanrufen und elektronischer Werbepost. Solche Einwilligungsklauseln sind im Paket mit anderen Erklärungen unzulässig, entschieden die Richter.[/color] Die Erklärung müsse sich ausschließlich auf die Werbung beziehen.
[color="#FF0000"]
Bestätigungslösung gefordert[/color]
Der Verband fordert nun, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zu verschärfen. Ziel der Verbraucherschützer ist die so genannte Bestätigungslösung. Verbraucher wären damit bei unerlaubten Werbeanrufen an telefonisch abgeschlossene Verträge nicht mehr gebunden, es sei denn, sie bestätigen diese nachträglich in Textform.
Die Belästigung der Verbraucher habe seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im Jahr 2009 nicht nachgelassen, informiert die Verbraucherzentrale. Die jüngsten Verfahren des Verbandes würden zeigen, wie Unternehmen sich über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen.