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HU-Plakette: Rückdatierung wird bundesweit abgeschafft

  • Doc24
  • 24. Oktober 2011 um 09:27
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    • 24. Oktober 2011 um 09:27
    • #1

    An Anfang kommenden Jahres soll die Rückdatierung von überzogenen Terminen bei der Hauptuntersuchung bundeseinheitlich abgeschafft werden, das bestätigte der TÜV Süd auf Anfrage von auto-motor-und-sport.de. Wer bislang die Fälligkeit seiner Hauptuntersuchung überzogen hatte, musste mit einer Zurückdatierung der Plakette auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin rechnen. Wer also im August zu HU gemusst hätte, aber erst im Dezember ging, bekam keine Plakette mit dem Ablaufdatum 12, sondern eine mit dem Ablaufdatum 08 aufs Kennzeichen geklebt. Ab dem 1.1.2012 soll diese Regelung nun entfallen. Im Zuge eines Änderungsentwurfs, der derzeit noch zur letzten Abstimmung im Bundesverkehrsministerium liegt, soll die HU-Plakette künftig immer ab dem Vorführdatum zwei Jahre gültig sein. Einige Bundesländer haben Handhabung schon seit längerem im Gebrauch. Trotz der Änderung gilt aber weiter, dass die HU grundsätzlich nicht überzogen werden darf. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU von zwei bis vier Monate mit 15 Euro geahndet. Wer vier bis acht Monate überzieht muss mit 25 Euro rechnen. Ist die HU gar über acht Monate überfällig drohen 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

    (Quelle: auto motor und sport)

  • bonzaii
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    • 24. Oktober 2011 um 19:15
    • #2

    Das heißt also: Wenn ich regelmäßig um 4 Monate überziehe und bestraft werde, dann spare ich Geld ...
    Wenn ich nicht bestraft werde, spare ich noch mehr Geld ...

  • fireblade
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    • 24. Oktober 2011 um 22:14
    • #3

    Aber nur dann wenn,s keinen Unfall gibt, sonst gibt,s richtigen Ärger!

  • Doc24
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    • 25. Oktober 2011 um 12:27
    • #4

    Muss diesen Monat noch zum TÜV! Ich sitzt es aus!!! Im Sommer ist es doch viel angenehmer TÜV zu machen.

  • bodensee75
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    • 25. Oktober 2011 um 14:48
    • #5

    Klasse.....endlich. Ich habe ein Oldtimer Motorrad ( Suzuki RV 90 ) und das war schon seit ca. 12 Jahren nicht mehr bei TÜV, aber durchgehend angemeldet. So kann ich mir im nächsten Jahr Tüv holen und dann wieder fahren oder verkaufen.........

  • heavenware
    Gast
    • 30. Oktober 2011 um 11:37
    • #6

    kann mir dann was passieren wenn ich hier in RheinlanfPfalz statts im November 2011 fälligen TüV dann Anfang Januar 2012 z.b. 2.1. draufmachen lasse??

  • cableguy
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    • 30. Oktober 2011 um 15:49
    • #7

    Die Strafen für abgelaufene TÜV/ASU sind nach wie vor gleich geblieben:
    Auto im Alltag: TÜV abgelaufen? | Ratgeber | Hessischer Rundfunk | hr-online.de

  • Gast
    Gast
    • 30. Oktober 2011 um 19:42
    • #8
    Zitat von fireblade;429845

    Aber nur dann wenn,s keinen Unfall gibt, sonst gibt,s richtigen Ärger!



    Das stimmt aber auch nur wenn ein Mangel vorliegt, der einen Einfluss auf den Unfallhergang und/oder Ausgang hat. Ein verschlissenes Wischerblatt wird z.B. keinen Einfluss auf einen Unfall bei strahlendem Sonnenschein haben.

    Allerdings kann es gut sein, dass man sich das vor Gericht erkämpfen muss...

  • tribun77
    Gast
    • 30. Oktober 2011 um 20:40
    • #9

    Also geht man letztendlich wieder auf die alte Regelung zurück. Früher war es gang und gebe sich mind. einen Monat zu "erschleichen". :) :)

  • Doc24
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    • 20. Dezember 2011 um 18:28
    • #10

    [h=2]In Zukunft reicht die Hebebühne allein nicht mehr. Ab April 2012 muss jedes neu zugelassene Auto beim TÜV auch zur Fahrprobe antreten. Ebenso können technisch weniger bewanderte Halter von mängelbehafteten Fahrzeugen Erleichterungen erwarten.[/h]

    Ab kommenden Jahr soll die Kfz-Hauptuntersuchung genauer und aussagekräftiger werden. In Zukunft müssen die Prüfer von TÜV und Co. jedes vorgeführte Auto einmal kurz Probe fahren. Das besagt eine Neufassung der Straßenverkehrszulassungsordnung, die voraussichtlich im Februar den Bundesrat passiert. Der Kurztest bei mindestens 8 km/h soll zeigen, ob die Fahrzeug-Assistenzsysteme aktiviert sind und ansprechen. Die Neuregelung gilt ab April 2012 für alle neu zugelassenen Automodelle. Da die erste Hauptuntersuchung bei Neufahrzeugen aber erst nach drei Jahren fällig wird, stehen die ersten TÜV-Probefahrten für 2015 an.

    Laut TÜV Süd erhalten Autobesitzer bereits ab April mehr Informationen zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Werden zum Beispiel Probleme an der Beleuchtung festgestellt, führt der Prüfbericht den betroffenen Scheinwerfer und die Art des Mangels auf.


    Ebenfalls ab April wird die Rückdatierung der TÜV-Plakette bundesweit aufgehoben. Dann beginnt die 24-Monatsfrist bis zur nächsten Prüfung erst mit der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung. Bisher startet sie in der Regel bereits mit dem ursprünglich angesetzten Prüftermin. Wer sein Auto zu spät beim TÜV vorführte, bekam die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. So sollte verhindert werden, dass Fahrer mit dem Hinauszögern Zeit schinden können.


    Im Gegenzug zur Abschaffung der Rückdatierung ist bei zweimonatiger Verspätung nach Informationen des ADAC allerdings eine Strafgebühr vorgesehen, die in einem Aufschlag von 20 Prozent besteht. Aktuell droht Autofahrern, die mit abgelaufener Plakette ertappt werden, lediglich ein Bußgeld. Bei zwei- bis viermonatigen Fristüberschreitungen sind das 15 Euro, danach steigt es zunächst auf 25 Euro. Wer mehr als acht Monate zu spät ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.

    (Quelle: Autoforum-Portal.de - Autoforen & Communities, Treffen, Termine, Tipps etc.)


    Schauen wir mal, wie oft es sich noch ändert, und wann die es letztendlich einführen. Wahrscheinlich Anfang 2013:rofllol:

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