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Gesetz gegen Internet-Abzocke tritt bald in Kraft

  • Reppo
  • 17. Mai 2012 um 11:41
  • Reppo
    Super Moderator
    Punkte
    69.655
    Beiträge
    12.683
    • 17. Mai 2012 um 11:41
    • #1

    [h=2][/h] [INDENT] Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am heutigen Mittwoch wird das "Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" zum 1. August gültig. Bis dahin müssen Verkaufsangebote im Internet zwingend eine Schaltfläche mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen" oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung aufweisen. Mit dieser sogenannten Button-Lösung soll dem Nutzer sofort und unmissverständlich vor Augen geführt werden, was auf ihn zukommt. Anfallende Kosten dürfen so etwa nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden.

    Verbraucher müssen auch über weitere wichtige Vertragsangaben wie eine eventuelle Mindestlaufzeit oder Lieferkosten verständlich informiert werden. Enthält die Bestellfläche nicht die vorgeschriebenen Informationen, kommt das Geschäft nicht zustande. Der Kunde muss dann nicht zahlen. Die neuen Regeln gelten bei jeder Online-Bestellung von Waren oder Dienstleistungen unabhängig davon, ob sie über einen PC, ein Smartphone oder einen Tablet-Rechner ausgelöst wird. Der Bundestag hatte dem Vorhaben Anfang März, der Bundesrat Ende des gleichen Monats zugestimmt.

    Teile der Wirtschaft kritisierten das Gesetz als Symbolpolitik, Kostentreiber und Futter für Profi-Abmahner. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält dagegen, dass der Gesetzgeber die "regelrechte Plage" der Abo- und Kostenfallen im Internet beende. In ganz Europa gälten bereits ähnliche Bestimmungen, seitdem die Verbraucherrichtlinie verabschiedet wurde. Die Mitgliedsstaaten hätten aber noch bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

    Quelle: heise.de [/INDENT]

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 3. Juni 2012 um 14:27
    • #2

    Das Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen jedoch lässt sich sicherlich nur auf Deutsche Firmen anwenden und nicht EU oder gar Weltweit.
    Die Firmen werden dann einfach ins Ausland abwandern.
    Aber in der Praxis wird zwar auch auch aus dem Ausland auf den in die Falle getappten Verbraucher Druck ausgeübt, jedoch juristisch nicht verfolgt.

    Ein Bekannter von mir hat Post vom Anwalt von Marions Kochbuch bekommen mit einer Forderung von ~4.000 Euro. Ich habe ihm dann geraten das ganze von der Webseite zu nehmen und es ignorieren. Das hat dann auch geklappt. Die haben dann nichts mehr weiter versucht.
    Innerhalb Deutschland hätte es anderes ausgeschaut.

    Das war nur als Anmerkung gedacht. Urheberrechtsverletzung hat ja mit dem obigen Gesetz nichts zu tun.

    Cu
    Verbogener

    • Zitieren

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