1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Off-Topic

BGH zu Klage gegen Rapidshare Filehoster haften unter Umständen für Rechtsverletzunge

  • Reppo
  • 12. Juli 2012 um 22:44
  • Reppo
    Super Moderator
    Punkte
    69.655
    Beiträge
    12.683
    • 12. Juli 2012 um 22:44
    • #1

    [h=2][/h] Rapidshare: Das Grundprinzip des Filehostings ist offen für Missbrauch



    Rapidshare haftet unter bestimmten Bedingungen, wenn über seine Plattform Urheberrechte verletzt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. Ein anderes Gericht muss nun im Detail klären, wann und wie Filehoster gegen Urheberrechtsverletzungen im eigenen Angebot vorgehen müssen.



    Karlsruhe - Speicherplattformen wie Rapidshare können für Urheberrechtsverletzungen beim Abruf gespeicherter Dateien mitverantwortlich gemacht werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen zuvor auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und zumutbare Schritte zur Vermeidung neuer Verstöße unterlassen hat, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die Richter verwiesen einen Streit zwischen dem Filehoster Rapidshare und der Computerspiel-Firma Atari wieder zurück an die Vorinstanz. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage gegen Rapidshare abgewiesen, weil der Plattformanbieter keine unzumutbaren Prüfpflichten habe.


    Das endgültige Urteil dürfte weitreichende Folgen auch für andere Anbieter von Online-Speicherplatz wie Dropbox oder auch Google haben. Rapidshare ist so wie die genannten Dienste, ein sogenannter Filehoster und stellt auf seiner Online-Plattform Speicherplatz zur Verfügung. Nutzer hatten dort das von Atari vertriebene Computerspiel "Alone in the dark" eingestellt und den Link verbreitet, so dass andere es herunterzuladen konnten. Der Anwalt von Atari hatte in der Verhandlung vor dem BGH am Donnerstag argumentiert, Rapidshare könne problemlos überprüfen, ob Dateien mit dem Spiel auf der Plattform gespeichert seien. "Anzahl der Beschwerden ist zurückgegangen"
    Der Vertreter von Rapidshare hielt dem entgegen, das Unternehmen stelle nur die technischen Dienstleistungen der Speicherung und des Transfers von Daten zur Verfügung. "Wie soll die Beklagte ausschließen, dass der Nutzer nicht nur eine Sicherungskopie angelegt hat?" Dies schien BGH-Richter Wolfgang Kirchhoff zunächst nicht zu überzeugen: "Der Dienst heißt nun mal Rapidshare und nicht Rapidstore - und das sagt schon alles."
    Rapidshare-Geschäftsführerin Alexandra Zwingli hatte SPIEGEL ONLINE im April 2012 erklärt, wie hoch der Anteil illegaler Nutzung bei Rapidshare sei, wisse sie nicht. Aber: "Die Anzahl von Beschwerden über illegale Dateien ist zurückgegangen. Das ist ein gutes Zeichen. Ich verfolge auch, was Nutzer in Foren schreiben. Wenn auf Warez-Seiten steht, dass Rapidshare schlecht geworden ist, freue ich mich."
    Rapidshare ist nicht gleich Megaupload
    Rapidshare sucht bereits jetzt selbst nach Raubkopien. Die Firma hat eigenen Angaben zufolge eine Suchmaschine entwickelt, die einschlägige Verzeichnisse (sogenannte Warez-Seiten) nach Verweisen zu Dateien auf Rapidshare-Servern durchforstet, einen sogenannten Crawler. Eigens zu diesem Zweck beschäftigte Angestellte des Unternehmens sichten die Daten und blockieren illegale Inhalte. Laut Rapidshare ist der Crawler seit zwei Jahren im Einsatz.
    Das BGH-Urteil folgt einem seit Jahren zu beobachtenden Trend in der Rechtsprechung zur Haftung von Online-Plattformen: Sie gelten zwar als Hosting-Provider und genießen entsprechende Haftungsprivilegien, sind zum Beispiel erst ab Kenntnis konkreter Rechtsverstöße dafür verantwortlich, diese abzustellen. Doch zugleich erweitern Gerichte bei Plattformen, die über reines Webhosting hinausgehen, die Prüfpflichten wie zuletzt beispielsweise bei YouTube.


    Der Dienst Megaupload, der von dem gebürtigen Deutschen Kim Dotcom alias Kim Schmitz betrieben worden war, wurde im Januar nach einer Razzia auf dessen Anwesen in Neuseeland geschlossen. Auch Megaupload hatte Online-Speicherplatz angeboten. Der Dienst wurde, so jedenfalls der Vorwurf der US-Justizbehörden, jedoch in großem Stil für Urheberrechtsverletzungen genutzt, und zwar mit dem Wissen, womöglich sogar der Mithilfe der Betreiber. Ähnliche Vorwürfe brachten mehreren Mitbetreibern des Dienstes Kino.to, der sich an deutschsprachige Nutzer wandte, Haftstrafen ein. Auch sie hatten selbst für den Upload urheberrechtsgeschützter Dateien gesorgt. Weiteres Verfahren ist noch im Gange: Gema vs. Rapidshare
    Im Februar 2012 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das soziale Netzwerk Netlog nicht vor Veröffentlichung prüfen muss, ob von Nutzern hochgeladene Videos gegen Urheberrechte verstoßen. Der EuGH argumentierte, eine solche Überwachung würde gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht verstoßen. Im November 2011 hatte der EuGH bereits entschieden, dass ein Internetprovider nicht verpflichtet werden kann, Filtersoftware einzuführen, um das Herunterladen von Raubkopien zu verhindern.
    Ein weiteres, ähnlich gelagertes Verfahren im Zusammenhang mit Rapidshare läuft noch: Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg bestätigte ein anderes OLG-Urteil aus dem Jahr 2008, demzufolge es Rapidshare untersagt ist, einige tausend konkrete Musikstücke in Umlauf zu bringen. Auch dieses Urteil will Rapidshare aber vor dem BGH anfechten.

    Quelle: spiegel.de

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 14. Juli 2012 um 18:42
    • #2

    Hamburg ist anders. Dort ticken die Richter komplett anders wenn man sich die Masse der dortigen Urteile in Bezug Urheberrecht anschaut. Fast allesamt für die Contentindustrie.
    Ob da die Betriebsausflüge von den Labels finanziert wurden??

    Cu
    Verbogener

    • Zitieren
  • Schinderhannes
    Fortgeschrittener
    Punkte
    990
    Beiträge
    197
    • 16. Juli 2012 um 17:42
    • #3

    Naja,in München ticken unsere "Rechtspfleger" auch in nem anderen Takt. Da hört man aus Hamburg gelegentlich gaaanz neue Töne. Und die sind gar nicht mehr so weltfremd,siehe LG Hamburg: Eltern haften nicht für Filesharing ihrer volljährigen Kinder
    Bleibt nur zu hoffen,daß die Richter an anderen AG´s auch mal über den Tellerrand bzw. über den "Weißwurstäquator" schauen.

    • Zitieren

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  • Pluto TV

    Fellfresse 16. Mai 2025 um 21:07
  • VPN-Blockade in Frankreich: Gericht ordnet Sperre illegaler Streams an

    heugabel 16. Mai 2025 um 20:27
  • Kaffeetasse, KI und Scheidung: Ein merkwürdiger Fall aus Griechenland

    heugabel 16. Mai 2025 um 16:27
  • Telegram räumt auf: Ein radikaler Schritt gegen Onlinekriminalität

    heugabel 16. Mai 2025 um 15:27
  • MagisTV/FlujoTV: IPTV-Piraterie und ihre rechtlichen Konsequenzen

    heugabel 16. Mai 2025 um 08:27
  • Samsung TV Plus/Rakuten TV

    Fellfresse 15. Mai 2025 um 20:25
  • Unberechtigte Kontoabbuchungen: Ein wachsendes Problem

    heugabel 15. Mai 2025 um 16:27
  • Will1869: P2P-Releaser festgenommen - Tracker LaidBackManor geschlossen

    heugabel 15. Mai 2025 um 12:27
  • EU-Schwachstellen-Datenbank: Eine Antwort auf die amerikanische NVD

    heugabel 15. Mai 2025 um 08:27
  • Harter Kurs beim Deutschlandticket: Branchenveränderungen in Sicht

    heugabel 14. Mai 2025 um 15:27

Aktivste Themen

  • Premiere 24,99€ Abo

    357 Antworten
  • Sky Vertragsverlängerungen Sammelthread

    230 Antworten
  • Wie alt bist DU? :-)

    133 Antworten
  • Welchen Beruf habt ihr???

    126 Antworten
  • so Zeichnet unser Frädchen

    104 Antworten
  • Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern

    88 Antworten
  • F-Jugend braucht hilfe

    88 Antworten
  • Was bedeutet euer Benutzername?

    86 Antworten
  • Voten für ein Bild meiner Tochter.

    85 Antworten
  • Web-TV Wilmaa ist da

    81 Antworten

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Kontakt
© 2024 Zebradem - Software by WoltLab