ZitatAlles anzeigen[h=1]"Es wird Strafen für kino.to-Nutzer geben"[/h] Die Dresdner Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber dem Blog iRights.info, dass es Strafen für Premium-Nutzer des Streamingportals geben wird. Auch rechtliche Schritte gegenüber Werbekunden wurden nicht ausgeschlossen.
Die Ermittlungen gegen Premium-Nutzer des ehemaligen Streamingportals Kino.to schreiten laut einem aktuellen Bericht von iRights.info weiter voran. So kündigte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun gegenüber dem Blog an, dass es definitiv Strafen für Nutzer geben wird. Dies war bis zuletzt noch unklar, einen Termin dafür konnte der Sprecher allerdings noch nicht nennen, da der Fall "aussergewöhnlich groß und komplex sei."
Gegenwehr von Urheberrechtslobby
Die Staatsanwaltschaft will die Nutzer allerdings nicht wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen sondern wegen Beihilfe anklagen, da diese "konkret davon wussten, dass sie mit ihren finanziellen Leistungen das rechtswidrige Verhalten von Kino.to unterstützen." Das geht der deutschen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) aber nicht weit genug, der Lobby-Verband will offenbar einen Präzedenzfall für zukünftige Klagen schaffen. Diese sind der Auffassung, dass bereits beim Streaming eine Kopie angefertigt wird und damit eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Diese Ansicht wird von vielen Rechtsexperten allerdings angezweifelt. Bei dem Urteil gegen die Betreiber von kino.to entschied der Richter allerdings, dass bereits die Nutzung des Portals strafbar sei, entsprechende Maßnahmen wurden allerdings bislang noch nicht gesetzt.
Nachfolgeportale haben zu geringe Werbeeinnahmen
Aber auch die Werbekunden derartiger Streamingportale sind nun in das Visier der Justiz geraten. Bernd Nauen, Geschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), bezeichnete Anzeigen auf Portalen wie kino.to als "Fehlschaltungen", auf die die Auftraggeber der Werbung oftmals keinen Einfluss hätten. Aber auch hier ist die GVU anderer Meinung und glaubt nicht an Fehlschaltungen. Einer Sprecherin der GVU zufolge seien die Unternehmen, die Werbung auf Portalen wie kino.to schalten, einerseits "dubiose" Anbieter als auch Unternehmen, „die ihre Werbung sehenden Auges auf den illegalen Portalen schalten". Daher hofft die GVU auch auf einen Boykott durch die Werbewirtschaft. Einige Nachfolgeportale seien bereits aufgrund fehlender Werbeeinnahmen zusammengebrochen.
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Also so wie es im Artikel geschrieben wird kann es nicht stimmen. Bei Kino.to gab es keine Premium-Accounts. Premium-Accounts gab es bei den Streamhostern. Und einen Account zu besitzen ist wohl nicht strafbar
Hier wurde wohl eine Pressemitteilung der GVU übernommen die sich so etwas wünschen würde und den Benutzern solcher Portale Angst einjagen will.
Cu
Verbogener