1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. zebradem.com
  3. Off-Topic

EU-Kommission nimmt Apple-Garantie unter Lupe

  • Gast
  • 30. September 2012 um 19:41
  • Gast
    Gast
    • 30. September 2012 um 19:41
    • #1
    Zitat

    [h=1]EU-Kommission nimmt Apple-Garantie unter Lupe[/h] Apple droht wegen seiner Garantiepolitik jetzt auch Ärger mit der EU-Kommission. EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat die Verbraucherschutzminister aller 27 EU-Staaten schriftlich über Versäumnisse des Unternehmens informiert.
    In dem Brief schreibt Reding laut dpa: „Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, Verbrauchern klare, wahrhaftige und komplette Informationen zu geben über die Garantie, die ihnen nach EU-Recht zusteht.“ Ähnlich irreführende Informationen hätten sie auf Internetseiten gestellt.
    [h=2]Apple wirbt für Versicherung gegen Schäden[/h]Die Mitgliedsstaaten müssen laut dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ nun aktiv werden und - basierend auf ihren nationalen Vorgaben - gegen Apple vorgehen. Bei Apple gibt es eine einjährige Garantie, die mit „Apple Care“ je nach Gerät auf zwei oder drei Jahre verlängert werden kann. Das reicht nach Ansicht Redings nicht aus.
    Das EU-Recht verpflichte Hersteller zu einem zweijährigen Gewährleistungsanspruch. Er gilt für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben - auch wenn sie erst später bemerkt werden. Bei der freiwilligen Garantie geht es hingegen um Mängel, die nach der Übergabe an den Kunden auftreten.
    [h=2]Per Gesetz zweijährigen Anspruch[/h]„Apple wirbt prominent dafür, dass seine Produkte eine einjährige Herstellergarantie haben, versäumt es aber, klar darüber zu informieren, dass Verbraucher laut EU-Recht ein automatisches und kostenloses Anrecht auf einen gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch haben“, schreibt die EU-Kommissarin.
    Apples Vorgehen wird schon lange von Verbraucherschützern angeprangert. Apple klärt über die Regelungen zu Garantie und Gewährleistung inzwischen in einer Tabelle auf seiner Website auf.


    EU-Kommission nimmt Apple-Garantie unter Lupe - news.ORF.at

    Cu
    Verbogener

    • Zitieren
  • Reppo
    Super Moderator
    Punkte
    69.655
    Beiträge
    12.683
    • 1. Oktober 2012 um 01:14
    • #2

    Durch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten führt die 2-jährige Gewährleistung nach Ablauf von 6 Monaten regelmäßig ins Leere.
    Vielleicht sollte sich da mal die EU-Kommission schlau machen...
    Apple bietet eine einjährige Garantie, eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers!!

    Auszug aus der Wikipedia zu diesem Thema:

    [h=3]Beweislast[/h] Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, daß dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
    Die große Problematik bei der Beweislast ist, daß es dem Käufer - insb. dem Verbraucher - nicht möglich ist ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens, nachzuweisen, daß ein Mangel von Anfang an vorhanden war. Die Rechtsprechung sollte daher in solchen Fällen immer berücksichtigen, daß ein Schadensereignis in der Regel aus sich heraus darauf verweist, daß der Mangel eben von Anfang an vorhanden war, da andere Güter dieser Gattung ebendiesen Schadensverlauf nicht aufweisen und ansonsten nicht zu erkennen ist, inwiefern der Kunde diesen Schaden verursacht haben sollte.
    Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 1. Oktober 2012 um 01:58
    • #3

    Ein Freund hatte einen Gewährleistungsfall nach etwa 1 3/4 Jahre. Da ist die Wicklung einer bei eBay gekaufen Lichtmaschine abgebrannt. Der konnte dem Verkäufer aber "überzeugen" das sich um eine Gewährleistung handelt. Er hatte vor dem Einbau noch Fotos der Wicklung unter einem Elektronenmikroskop gemacht und da hat man schon die Mängel gesehen.

    Aber solche Fälle sind die Ausnahmen.

    Cu
    Verbogener

    • Zitieren
  • Reppo
    Super Moderator
    Punkte
    69.655
    Beiträge
    12.683
    • 1. Oktober 2012 um 02:01
    • #4

    Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur amazon.de empfehlen, die nehmen auch nach 22 Monaten problemlos einen Fernseher zurück und erstatten den Kaufpreis.
    War für mich so einfacher das letzte Samsunggerät in meinem Haushalt loszuwerden.

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 1. Oktober 2012 um 03:20
    • #5

    Habe diesen Panasonic bei Amazon vor ca. 3 Tagen für 529 für einen Freund besorgt. Am nächsten Tag hat er 549 und jetzt kostet er breits wieder 640.

    Bei Amazon kann man nichts falsch machen. Die kennen das Wort Service und praktizieren es auch, was ja heute schon eine Seltenheit ist.

    Ich hoffe, das ich mit dem Panasonic einen guten Griff getan habe. Der Preis mit den 529 war OK da ja Versandkosten auch keine mehr dazu kommen und die Qualität sollte eigentlich auch passen und im Vergleich zu seiner bisherigen 66cm Röhre doch ein Quantensprung.

    Cu
    Verbogener

    • Zitieren
  • Willy01
    Fortgeschrittener
    Punkte
    1.510
    Beiträge
    284
    • 1. Oktober 2012 um 17:19
    • #6

    Panasonic ist schon eine gute wahl ;)

    • Zitieren

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  • Samsung TV Plus/Rakuten TV

    Fellfresse 15. Mai 2025 um 20:25
  • Pluto TV

    Fellfresse 15. Mai 2025 um 20:23
  • Unberechtigte Kontoabbuchungen: Ein wachsendes Problem

    heugabel 15. Mai 2025 um 16:27
  • Will1869: P2P-Releaser festgenommen - Tracker LaidBackManor geschlossen

    heugabel 15. Mai 2025 um 12:27
  • EU-Schwachstellen-Datenbank: Eine Antwort auf die amerikanische NVD

    heugabel 15. Mai 2025 um 08:27
  • Harter Kurs beim Deutschlandticket: Branchenveränderungen in Sicht

    heugabel 14. Mai 2025 um 15:27
  • The Substance Leak: Der Erfolg trotz Piraterie

    heugabel 14. Mai 2025 um 14:27
  • Europol deckt Betrugsnetzwerk auf: Opfer verlieren mehr als drei Millionen Euro

    heugabel 14. Mai 2025 um 09:27
  • CutCaptcha: Eine mögliche Wende für FileCrypt und Co.

    heugabel 13. Mai 2025 um 17:27
  • Die Wahrheit über kino.to: Ein Blick hinter die Kulissen

    heugabel 13. Mai 2025 um 14:27

Aktivste Themen

  • Premiere 24,99€ Abo

    357 Antworten
  • Sky Vertragsverlängerungen Sammelthread

    230 Antworten
  • Wie alt bist DU? :-)

    133 Antworten
  • Welchen Beruf habt ihr???

    126 Antworten
  • so Zeichnet unser Frädchen

    104 Antworten
  • Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern

    88 Antworten
  • F-Jugend braucht hilfe

    88 Antworten
  • Was bedeutet euer Benutzername?

    86 Antworten
  • Voten für ein Bild meiner Tochter.

    85 Antworten
  • Web-TV Wilmaa ist da

    81 Antworten

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Kontakt
© 2024 Zebradem - Software by WoltLab