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Von Polizei in die Falle gelockt

  • Gast
  • 26. November 2012 um 16:37
  • Gast
    Gast
    • 26. November 2012 um 16:37
    • #1

    [h=1]Alkoholisierte Beifahrerin verliert Führerschein[/h] Ein kurioser Führerscheinentzug beschäftigt derzeit den Unabhängigen Verwaltungssenat. Nach einem Abendessen wollte eine 37 Jahre alte Frau aus Hohenems nicht mehr Auto fahren, weil sie zu viel getrunken hatte. Doch auch als Beifahrerin wurde sie ihren Füherschein los.
    Mit 1,2 Promille Alkohol im Blut setzte sich die Hohenemserin auf den Beifahrersitz. Das Auto lenkte ein Bekannter von ihr. Im Zuge einer Verkehrskontrolle wurde der Fahrer auf Alkohol getestet. Währenddessen forderte ein Polizist die stark alkoholisierte Hohenemserin auf, das Auto umzuparkieren, was diese auch tat.
    Daraufhin musste sie einen Alkoholtest machen. Das Ergebnis: 1,2 Promille, Führerschein weg und 1.300 Euro Strafe.
    [h=2]Hohenemserin wehrt sich[/h]Nun wehrt sich die Hohenemserin gegen die Strafe, schließlich habe sie der Polizist - obwohl sie offensichtlich stark alkoholisiert war - dazu angestiftet, sich hinters Lenkrad zu setzen. Der Polizist hingegen behauptet, zunächst nichts von einer Alkoholisierung bemerkt zu haben.
    Martin Rützler, Rechtsanwalt der 37-jährigen Hohenemserin, zeigt sich entrüstet: Aufgabe der Polizei sei es, Verbrechen zu bekämpfen. Seiner Ansicht nach habe man es hier geradezu darauf angelegt, die unbescholtene Frau zu einer strafbaren Handlung anzuregen.
    Das Urteil des unabhängigen Verwaltungssenats wird in den kommenden Wochen erwartet.

    Alkoholisierte Beifahrerin verliert Führerschein - vorarlberg.ORF.at

    Ich bin mal gespannt was der Verwaltungssenat zu diesem Fall sagen wird.

    Cu
    Verbogener

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  • fireblade
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    318
    • 26. November 2012 um 19:15
    • #2

    Das Schlimme daran ist nur, daß wenn du besoffen bist auch als Beifahrer deinen Führerschein verlierst.
    Bedeutet, Du bist besoffen, lässt deinen Freund Fahren der ebenfalls getankt hat, nun sind beide den Lappen los!
    Bin mir da ziemlich Sicher!

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  • killaone
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    2.161
    • 26. November 2012 um 21:58
    • #3

    was ist daran schlimm? Alkohol und Autofahren passt nicht zusammen PUNKT AUS!

    Richtig ist, dass ein nicht alkoholisierter Fahrer es tunlichst vermeiden sollte einen Betrunkenen auf dem Beifahrersitz mitzunehmen, denn auch dann verliert man seinen Führerschein, da der Betrunkene im Rausch ins Lenkrad greifen kann. Also ab mit dem auf die hintere Sitzbank oder ins Taxi.

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    Gast
    • 26. November 2012 um 22:33
    • #4

    Von Polizei in die Falle gelockt

    Zitat von fireblade;482216

    Das Schlimme daran ist nur, daß wenn du besoffen bist auch als Beifahrer deinen Führerschein verlierst.
    Bedeutet, Du bist besoffen, lässt deinen Freund Fahren der ebenfalls getankt hat, nun sind beide den Lappen los!
    Bin mir da ziemlich Sicher!


    Das wäre mir neu. Bekannt ist mit lediglich, dass du auch nüchtern den Lappen abgeben kannst, wenn du es zulässt, dass der Fahrer betrunken fährt. Dabei gehts aber nicht darum, dass du voll bist, sondern, dass du "offensichtlich" psychisch nicht in der Lage bist ein Fahrzeug zu führen.

    Ist allerdings eher eine typische Polizeidrohkulisse, die recht schnellzusammenbricht, wenn der Typ nicht offensichtlich prügelvoll war.

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  • fireblade
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    318
    • 30. November 2012 um 22:31
    • #5

    Nüchtern und oder Besoffen, kein Unterschied!

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  • sense-34
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    4
    • 1. Dezember 2012 um 15:34
    • #6

    Den Anweisungen der Polizei sind folge zu leisten.

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  • Gast
    Gast
    • 1. Dezember 2012 um 23:34
    • #7

    Von Polizei in die Falle gelockt

    Zitat von sense-34;482774

    Den Anweisungen der Polizei sind folge zu leisten.

    Sagt wer?

    Ich muss mit von der Polizei überhaupt nichts sagen lassen, wenn die Anweisungen offensichtlich eine Straftat zur Folge hätten.

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 2. Dezember 2012 um 03:38
    • #8

    Ja, wer glaubt, er müsste alles machen, was einem ein Polozist sagt, sollte sich mal einen Vortrag von Udo Vetter anhören, z.B. den mit dem Titel "Sie haben das Recht zu schweigen".
    Man sollte Fernseh-Polizisten nicht mit der Realität verwechseln.

    • Zitieren

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