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Kabelstreit: Unitymedia Kabel BW speist wohl keine Sender aus

  • mandy28
  • 19. Dezember 2012 um 23:28
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    • 19. Dezember 2012 um 23:28
    • #1

    18.12.2012, 09:51 Uhr

    Eine Einigung im Kabelstreit ist zwar noch immer nicht in Sicht, ein reduziertes Angebot an den öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF wird es bei Unitymediy Kabel BW ab Januar aber wohl nicht geben, wie Sprecher Johannes Fuxjäger gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.

    Der Streit zwischen den großen Kabelnetzbetreibern und der ARD sowie dem ZDF ist auch wenige Tage vor dem Jahreswechsel noch in vollem Gange. Während Kabel Deutschland weiterhin seinen radikalen Kurs fährt und mit der Ausspeisung von öffentlich-rechtlichen Sendern droht, will man den Konflikt bei Unitymedia Kabel BW nicht auf dem Rücken der Kunden austragen, wie Unternehmens-Sprecher Johannes Fuxjäger gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte. Daher werden Kunden "auch weiterhin Sender wie das Erste, ZDF oder ihre regionalen Programme der ARD (Dritte) über ihren Kabelanschluss empfangen können", so der Spreche

    Dessen ungeachtet sucht der Kabelnetzbetreiber auch weiterhin in Gesprächen nach einer vertraglichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren. Von seinem Standpunkt weicht der Anbieter aber nicht ab: "Wir verteidigen unsere Auffassung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender für die Inanspruchnahme einer wertvollen Leistung, und zwar die Verbreitung ihrer Programme über die meistgenutzte Infrastruktur für TV in Deutschland, ein Entgelt zahlen müssen", so Fuxjäger weiter.

    Eine Einigung im Kabelstreit ist also scheinbar weiterhin nicht in Sicht. Denn auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beharren auf ihrem Entschluss, ab 2013 definitiv keine Einspeisegebühren mehr zahlen zu wollen, wie MDR-Intendantin Karola Wille unter Berufung auf die Must-Carry-Regeln erst Anfang Dezember noch einmal klar stellte.

    Auf diese Vorschriften berufen sich auch die Kabelnetzbetreiber, auch wenn sie die Regeln anders auslegen als ARD und ZDF. Anlass für eine Überarbeitung oder Konkretisierung der Must-Carry-Regeln, mit der solche Streitfälle in Zukunft vermieden werden könnten, sieht man bei Unitymedia Kabel BW scheinbar nicht. "Die Must Carry-Regelung besagt, dass wir den Sendern ein Angebot für eine Einspeisung zu marktüblichen Bedingungen unterbreiten müssen. Das haben wir getan", so die Antwort des Sprechers. Dies bedeute eben nicht, dass man die Kapazitäten verschenken müsse.

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    • 19. Dezember 2012 um 23:29
    • #2

    Prozessauftakt im Kabelstreit: Kabel Deutschland gegen RBB

    18.12.2012, 11:12 Uhr

    Während Unitymedia Kabel BW weiterhin nach einer friedlichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren sucht, geht Kabel Deutschland auf Konfrontationskurs vor Gericht. Am heutigen Dienstag beginnt der Prozess gegen den RBB.

    Nachdem Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein Ende Juli angekündigt hatte, gegen ARD und ZDF wegen der gekündigten Einspeiseverträge Klage einzureichen, beschäftigt der Konflikt nun erstmals die deutschen Gerichte. Am heutigen Dienstag beginnt mit dem Prozess gegen den Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) die erste Verhandlung im Kabelstreit. Da der bundesweite Kabelnetzbetreiber auch alle anderen ARD-Rundfunkanstalten sowie das ZDF verklagt hat, werden weitere Prozesse in den kommenden Wochen und Monaten folgen.

    Der Gebührenstreit zwischen den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war Ende Juni eskaliert, als ARD und ZDF ihre bis Ende 2012 laufenden Kabelverträge gekündigt hatten. ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Einspeisegebühr als "historisch überholt" und fügte hinzu es sei nicht mehr zu rechtfertigen, dass "Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen."

    Kabel Deutschland will dies aber nicht hinnehmen und sieht die Öffentlich-Rechtlichen durch ihren Grundversorgungsauftrag dazu verpflichtet, die Verbreitung ihrer Sender zu gewährleisten - und das gehe eben nur über einen Vertrag. Während sich ARD und ZDF auf die Must-Carry-Regel berufen, hält Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein dagegen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet seien die Programme zu verbreiten - aber eben nicht kostenlos. Der ebenfalls von der Kündigung betroffene Kabelanbieter Unitymedia Kabel BW will dagegen weiter auf Verspräche setzen.


    Kabelstreit-Prozess: Richter zweifelt an Einspeisegebühren

    18.12.2012, 14:46 Uhr

    Zum Prozessauftakt im Kabelstreit stehen am Dienstag erstmals Kabel Deutschland und der RBB vor Gericht. Der zuständige Richter zweifelte gleich zu Beginn der Verhandlung die vom Kabelnetzbetreiber geforderten Gebühren für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender an.

    Dem Netzbetreiber Kabel Deutschland droht im ersten Prozess mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über Einspeiseentgelte ein Dämpfer. Der Vorsitzende Richter am Berliner Landgericht zweifelte in der Verhandlung am Dienstag an, dass die Sender von ARD und ZDF weiter an Kabel Deutschland für die Verbreitung ihrer Programme zahlen müssen. Im ersten von mehreren Verfahren hat Kabel Deutschland gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) geklagt. Es folgen Verfahren gegen weitere Sender

    "Die Kernfrage ist: Erfüllt der Kabelnetzbetreiber mit der Übertragung des Signals eine eigene Verpflichtung oder eine Dienstleistung?", sagte der Richter. In der ersten Tendenz sehe das Gericht Kabel Deutschland selbst in der Pflicht, womit "kein Anspruch auf Entgelt bestehen dürfte". Eine Entscheidung zum RBB fiel zunächst nicht, könnte aber noch am Dienstag folgen.

    "Wir gehen von einem langen Prozess über mehrere Instanzen aus", betonte ein Sprecher von Kabel Deutschland. Sein Unternehmen sei aber "weiter an einer gütlichen Einigung interessiert". Der Konzern mit 8,5 Millionen Kunden hatte das ZDF und alle ARD-Anstalten wegen ihrer einseitigen Kündigung der Verträge zur Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz verklagt. Hintergrund: Die Sender geben manchen Kabelnetzfirmen Millionen dafür, dass diese die Programme verbreiten, 27 Millionen Euro davon gehen allein an Kabel Deutschland. Doch die Anstalten wollen ab 2013 aus verschiedenen Gründen nicht mehr zahlen. Kabel Deutschland will im Gegenzug sein Leistungsspektrum überprüfen.

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    • 20. Dezember 2012 um 11:25
    • #3

    update

    Kabelstreit: Auch Unitymedia Kabel BW reicht Klage ein

    20.12.2012, 09:00 Uhr

    Nachdem die Gespräche um die gekündigten Einspeiseverträge von ARD und ZDF bisher ohne Erfolg verlaufen sind, sieht sich nun auch der Anbieter Unitymedia zu rechtlichen Schritten gezwungen und reicht Klage gegen ARD und ZDF ein, wie Unternehmenssprecherin Katrin Köster gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte. .

    Die Klage-Welle geht weiter: Nachdem Kabel Deutschland bereits Ende Juli rechtliche Schritte gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angekündigt und eingeleitet hat, reicht nun auch Unitymedia Kabel BW Klage gegen ARD und ZDF ein, wie Unternehmens-Sprecherin Katrin Köster gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte. Es gehe bei diesem Schritt darum, den Rechtsanspruch des Kabelunternehmes geltend zu machen und in dieser Hinsicht eine Rechtssicherheit zu haben, da die gekündigten Verträge zum Ende des Jahres auslaufen. Ähnlich wie die KDG betrachtet auch Unitymedia die Kündigungen als nicht wirksam.

    Nichtsdestotrotz will sich der Kabelnetbetreiber aber weiterhin um eine friedliche Lösung mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bemühen. Die Gespräche werden im Januar fortgesetzt, so Köster. Kunden des Anbieters müssen trotz der angekündigten Klagen aber nicht mit Konsequenzen rechnen. Man habe sich mit ARD und ZDF darüber verständigt, dass man den Konflikt um die Einspeiseentgelte nicht auf dem Rücken der Kabel-Kunden austragen werde.

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