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Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

  • mandy28
  • 1. Januar 2013 um 18:13
  • mandy28
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    Beiträge
    16.178
    • 1. Januar 2013 um 18:13
    • #1

    Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland vom 1. Januar 2013 an 17,98 Euro im Monat Rundfunkbeitrag zahlen. Es gibt für viele Bürger aber auch in Zukunft Ausnahmen.

    Mitbewohner und weitere Familienmitglieder
    Wenn in einem Haushalt einer der Bewohner die Rundfunkabgabe zahlt, brauchen die übrigen nichts zu berappen.

    Empfänger von Sozialleistungen
    Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Grundsicherung, Pflegegeld, Sozialhilfe oder von Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden bei Vorlage entsprechender Nachweise vom Rundfunkbeitrag ausgenommen. Junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen und nicht bei den Eltern leben, müssen auch nicht zahlen.

    Behinderte Menschen
    Blinde und Gehörlose sind nicht mehr generell befreit. Im Gegenzug wollen die Öffentlich-Rechtlichen ihnen mehr Service anbieten, also mehr Untertitel und Hörfilme. Nur taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe müssen auch künftig nicht zahlen. Leute, die gehörlos sind oder eine schwere Sehbehinderung (mindestens 60 Prozent) haben, bekommen immerhin Ermäßigung. Sie zahlen 5,99 Euro pro Monat. Der Rabatt gilt auch für Menschen, deren Grad einer Behinderung mindestens 80 Prozent beträgt. Entscheidend für den Rabatt ist der Vermerk "RF" im Schwerbehindertenausweis.

    Härtefälle
    Wer keine Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte haarscharf die Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags, also 17,98 Euro, ist.

    Das führende Portal für digitale Medien und Entertainment - DIGITALFERNSEHEN.de

  • argus
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    • 10. Januar 2013 um 20:24
    • #2

    Das ganze ding ist ne farce, aber gott sei dank wird sich gewehrt:
    siehe hier:
    Nun klagt mit Rossmann der Dritte gegen das neue Rundfunkgebührenmodell

  • killaone
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    • 11. Januar 2013 um 05:53
    • #3

    Leider wird sicherlich jede Klage abgewiesen werden - aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

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