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Polizei erhält freien Zugang zu Passwörtern & PINs

  • Rolli
  • 22. März 2013 um 13:46
  • Rolli
    Gast
    • 22. März 2013 um 13:46
    • #1
    Zitat

    Der Bundestag hat gestern einer erneuten Änderung des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) zugestimmt, nach der Sicherheitsbehörden leicht Zugang zu so genannten Bestandsdaten der Nutzer erhalten sollen.

    Neben Namen und Anschriften umfassen diese auch Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Bankverbindungen - sowie auch PIN-Nummern von SIM-Karten und Passwörter. Die Übermittlung der Informationen wird durch die Neuregelung erleichtert und kann automatisiert erfolgen. Ein Richtervorbehalt ist nicht in allen Fällen vorgesehen. Die Betroffenen sollen aber im Nachhinein über die Abfrage informiert werden.

    Doch nicht nur der Umfang der Daten, die Sicherheitsbehörden nun unkomplizierter anfordern können ist bemerkenswert, sondern auch die Fälle, in denen diese Maßnahme bei Ermittlungen angewandt werden kann. So sollen auch bei Ordnungswidrigkeiten Bestandsdaten abgefragt werden können. Theoretisch könnte dies im konkreten Fall bedeuten, dass Ermittler der Verkehrspolizei bei einem Provider das Passwort für einen E-Mail-Account abfragen könnten, und in den Nachrichten dann zu schauen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer saß.

    Die Regierungsfraktion aus Union und FDP, die der Gesetzesänderung auch mit den Stimmen der Oppositionsfraktion der SPD zustimmte, wiegelt derzeit ab. Die Befugnisse der Behörden seien nicht ausgeweitet, sondern nur präziser formuliert worden, hieß es. Grüne und Linke stimmten hingegen gegen den Antrag und kritisierten die schwerwiegenden Folgen für den Datenschutz.


    Die Gesetzesänderung wird von Netzaktivisten allerdings nicht einfach so hingenommen. Der langjährige Datenschutz-Aktivist Patrick Breyer, der inzwischen für die Piratenpartei im Landtag Schleswig-Holsteins sitzt, kündigte bereits an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Breyer selbst ist dafür verantwortlich, dass der Bundestag sich überhaupt mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu befassen hatte - denn die derzeitige Version hatte er schon im vergangenen Jahr von den Richtern in Karlsruhe für verfassungswidrig erklären lassen.

    "Die mit dieser Gesetzesänderung verbundene Einführung einer elektronischen Schnittstelle zur vereinfachten oder gar teil-automatisierten Abfrage von Kommunikationsdaten der Menschen ist nicht mit dem vereinbar, was wir uns als freie Gesellschaft vorstellen oder wünschen", erklärte auch Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die damit installierte Überwachungs-Infrastruktur schafft gewaltige Missbrauchsrisiken und wird nicht effektiv kontrolliert werden können."

    Aber auch im alltäglichen Betrieb reißt die Gesetzesänderung massive Schneisen in die Sicherheits-Architekturen. "Wenn die Provider künftig die Passwörter ihrer Kunden im Klartext herausgeben sollen, dann müssen sie diese auch so speichern, und nicht in sicherer Form als sog. Hash-Werte", nannte Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat ein Beispiel. "Das wäre eine Verletzung der gängigen Sicherheitspraxis und ein reales Riskio für alle Kunden. Denn auch solche Daten können in falsche Hände geraten. Die Folgen wären unabsehbar."

    Alles anzeigen

    Quelle: [[color="#FF0000"]KLICK[/color]]

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 22. März 2013 um 16:17
    • #2

    Viel kann man dazu nicht sagen ausser WAHNSINN

    Cu
    Verbogener

    • Zitieren
  • Badly
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    Beiträge
    4.326
    • 24. März 2013 um 11:24
    • #3

    Sehe das nicht nur negativ.

    Wenn z.B. einer von uns über ne rote Ampel fährt, geblitzt wird,dann wird sich die Polizei nicht die Mühen machen hier wg. 100 Euro nachzuforschen.
    Wenn aber einer über besagte Ampel fährt, einen Eurer - Meiner Angehörigen zu Tode fährt und dann Fahrerflucht begeht, wie es nun mal nicht nur einmal der Fall in Deutschland ist, dann sehe ich das als förderliche Maßnahme zur Fallklärung. Genauso auch zum Beweis der Unschuldsvermutung, falls man selber nicht am Steuer gesessen ist.

    Es braucht sich keiner der Illusion hingeben, dass die Polizei eine Personalüberkapazität besitzt, die nichts besseres zu tun hat, als uns Kleinbürger mit Sherlock-Holmes Methoden unsere Ordnungswidrigkeiten aufzuzeigen. Man wird es kaum glauben, aber die Sitzen an anderen Fällen.

    Der Spagat zwischen nationaller Sicherheit und absoluter Wahrung der persönlicher Rechte ist nun mal ein sehr schwieriger. Um es überspitzt zu sagen, lieber mal auf einer Videoaufnahme am Bahnhof als am selbigen in die Luft zu fliegen.

    • Zitieren
  • Einstein67
    Erleuchteter
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    22.845
    Beiträge
    4.469
    • 24. März 2013 um 12:02
    • #4
    Zitat von Verbogener;496941

    Viel kann man dazu nicht sagen ausser WAHNSINN

    Cu
    Verbogener

    In Österreich werden wir (hoffentlich) noch länger vor solchen aktionen verschont bleiben .... ;)

    "Anonyme Sparbücher" und "Prepaid SIM-Karten (ohne Registrierung)" sind schon eine tolle Sache!

    Und ... woher sollen diese Informationen (PIN und Passwörter) überhaupt kommen? Mein Telefonprovider kennt "angeblich" nicht meine SIP-PIN/PUK und auch meine Bank behauptet zumindest, nicht das Passwort für meinen Online-Banking-Zugang zu kennen.

    Und wer meine - unverschlüßelt übertragenen - E-Mails mitliest ist mir eigentlich auch egal.

    • Zitieren

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