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Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern

  • kalle28
  • 13. Dezember 2013 um 10:49
  • Katze Flohli
    Gast
    • 9. Januar 2014 um 19:43
    • #81

    ARAG Internet-Rechtsschutz ? Für Ihre Sicherheit im Netz

    Zitat von ChrisO;524897

    ... oder alle die gleiche Quelle zitieren.

    Man kann doch nicht ernsthaft einen Freifahrtsschein für's Streaming ausstellen.

    Willst du jeden einzelnen Film überprüfen ob da alle Lizenzen da sind ?

    Sogar Filmstudios haben schon Filme Produziert ohne die erforderlichen Lizenzen zu besitzen ( das bekannteste ist wohl der Pumuckel )
    Und quasi alle die den Meister Eder geschaut oder gehört haben .....

    Naja viel Spaß wenn du nur bei jeden Film den zB. Maxdome hat und evtl. anschauen möchtest erst prüfen willst.
    Wenn die schwarzen Schaf nun 10,-€ im Monat nehmen würden würde sie rein äußerlich evtl. auch nichts mehr von den legalen Angeboten unterscheiden.

    Wer etwas anbietet ( Inverkehrbringer ) muss auch dafür Gerade stehen und ggf. auch Sperren einrichten. (meine Meinung)

    • Zitieren
  • ChrisO
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    896
    • 10. Januar 2014 um 09:28
    • #82
    Zitat von Katze Flohli;524947

    Willst du jeden einzelnen Film überprüfen ob da alle Lizenzen da sind ?

    Sogar Filmstudios haben schon Filme Produziert ohne die erforderlichen Lizenzen zu besitzen ( das bekannteste ist wohl der Pumuckel )
    Und quasi alle die den Meister Eder geschaut oder gehört haben .....

    Naja viel Spaß wenn du nur bei jeden Film den zB. Maxdome hat und evtl. anschauen möchtest erst prüfen willst.
    Wenn die schwarzen Schaf nun 10,-€ im Monat nehmen würden würde sie rein äußerlich evtl. auch nichts mehr von den legalen Angeboten unterscheiden.

    Meine Fresse, komm doch mal aus deiner kleinen persönlichen Welt und den Pumuckl- Einzelschicksalen und schau mal über deinen Tellerrand hinweg.

    Wenn das Bundesjustizministerium so pauschal sagt, dass Streaming legal ist, gilt dies auch für das Anbieten der Streams. Es wurde zumindest nicht ausgeschlossen.

    Ich hätte mir gewünscht, dass man dies auf diesen Fall bezieht oder zumindest so einschränkt, dass der Konsum legal ist, aber das anbieten illegal bei nicht lizensierten Angeboten.

    Zitat von Katze Flohli;524947

    Wer etwas anbietet ( Inverkehrbringer ) muss auch dafür Gerade stehen und ggf. auch Sperren einrichten. (meine Meinung)

    So wie beim Filesharing auch.

    • Zitieren
  • Katze Flohli
    Gast
    • 10. Januar 2014 um 15:59
    • #83

    Oh von der Seite hab ich das gar nicht betrachtet ... das das anbieten mit eingeschlossen ist war, aber da haste vollkommen Recht ...

    • Zitieren
  • Reppo
    Super Moderator
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    • 13. Januar 2014 um 12:48
    • #84

    [h=1]U+C räumt Probleme bei RedTube-Abmahnungen ein[/h] Bei der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) ist man sich inzwischen durchaus bewusst, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Nutzer des Streaming-Portals RedTube Probleme verursachen könnte.

    Das räumte der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins Focus ein. Die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen RedTube-Nutzer würden in den nächsten Wochen "ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist", erklärte er.

    Seine Kanzlei sieht er dabei allerdings nicht in der Pflicht. Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive". Dieses Unternehmen hatte die Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt und behauptet, das ihre Rechte an einem Pornofilm verletzt würden, wenn Nutzer diesen via RedTube anschauen. Sollten sich trotzdem Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sieht Urmann diese nach eigenen Angaben "durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt".


    Die Anwälte der Abgemahnten argumentieren schon seit Längerem, dass das Schweizer Unternehmen The Archive gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den umstrittenen Pornostreifen ist. Hinzu kommt, dass das Abrufen des Videos als Stream mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht als Urheberrechtsverletzung zu betrachten ist.

    Die Anwälte Christian Solmecke und Johannes von Rüden, die jeweils Hunderte Abmahnopfer vertreten, sagten gegenüber dem Magazin, keiner ihrer Mandanten habe bisher den geforderten Schadensersatz geleistet. Trotzdem hätten Urmann und Collegen in keinem Fall weitere Schritte unternommen. Vor Gericht müssten die Abmahn-Anwälte detailliert belegen, dass ihr Auftraggeber die angeblich verletzten Rechte tatsächlich besitzt. Vor einem solchen Schritt schrecken die Abmahner offenbar zurück und setzen vermutlich darauf, dass ausreichend Nutzer aus Scham nicht zu einem Anwalt gehen und lieber den vergleichsweise geringen Betrag bezahlen.

    Quelle: winfuture.de

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 13. Januar 2014 um 23:48
    • #85
    Zitat von Reppo;525264

    [h=1]Seine Kanzlei sieht er dabei allerdings nicht in der Pflicht. Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive". Dieses Unternehmen hatte die Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt und behauptet, das ihre Rechte an einem Pornofilm verletzt würden, wenn Nutzer diesen via RedTube anschauen. Sollten sich trotzdem Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sieht Urmann diese nach eigenen Angaben "durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt".

    Nö das sehe ich nicht so schließlich haben die Anwälte die Mahnschreiben verfasst.
    Urmann muss erst mal dafür bluten und er darf seinen Schaden dann gegen "The Archive" geltend machen, weil er ( durch das viele Geld ) geblendet wurde
    und nun doch nichts daran verdient sondern dazu noch eine Strafe kassiert hat.

    Nicht das die Haftpflichtversicherung sich dann auch nicht in der Pflicht sieht ab Summen größer 50.000€ muss man das Geld auch einklagen und wenn`s vorsätzlich ist ...

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  • ChrisO
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    896
    • 14. Januar 2014 um 08:45
    • #86

    Du solltest aber bedenken, dass nicht Urmann die Auskünfte erwirkt hat, sondern RA Sebastian. Urmann kam erst ins Boot, als es darum ging, die Abmahnungen zu versenden.

    Somit ist seine Argumentation schon nachvollziehbar. Ob es wirklich so war, interessiert doch dann eh keinen.

    • Zitieren
  • Stefan
    Gast
    • 15. Januar 2014 um 22:57
    • #87

    Gut das ich eine Rechtsschutz versicherung habe die so etwas übernimmt
    wenn so ein fall mal eintritt.

    • Zitieren
  • Stefan
    Gast
    • 27. Januar 2014 um 18:31
    • #88

    Datenauskunft rechtswidrig
    Landgericht folgt Beschwerde von Redtube-Abgemahnten

    http://www.t-online.de/computer/inter…beschwerde.html

    Quelle: t-online.de

    • Zitieren
  • Homer
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    221
    • 3. Februar 2014 um 18:46
    • #89

    [h=1]Redtube-Abmahnungen: Gericht ging Briefkastenfirma auf den Leim[/h]

    Leser auf der Spur der Abmahner: Die Firma, die die IP-Adressen von tausenden Redtube-Abgemahnten ermittelt haben will, existiert nur als Briefkasten. Und "forensische" Software lässt sich leicht nachbauen.

    Vieles hat sich mittlerweile aufgeklärt rund um die Redtube-Abmahnwelle, die vor rund zwei Monaten über deutsche Internet-Nutzer schwappte. Auch, wie beim Landgericht Köln aus den IP-Adressen angeblicher Konsumenten von Porno-Streams deren persönliche Daten ermittelt wurden, liegt inzwischen offen. Noch immer nicht ganz klar ist aber, wie die Schweizer Firma The Archive, die angeblich die Verbreitungsrechte an den Pornovideos inne hat, an die IP-Adressen gelangt ist.
    Nach eigenen Angaben hat The Archive dazu das Unternehmen ITGuards Inc. engagiert, das mit seiner Software "Gladii 1.1.3" die angeblich rechtsverletzenden Streaming-Vorgänge protokolliert haben will. Glaubhaft gemacht wurde dies sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung eines ITGuards-Mitarbeiter namens Andreas R., der seine Erklärung am 11. August 2013 in Ingolstadt unterzeichnet hat, fernab des Stammsitzes von ITGuards.
    ITGuards Inc sitzt nämlich nach seinen Angaben gegenüber dem Rechteinhaber und damit auch gegenüber den Gerichten in San Jose, mitten im Silicon Valley. Auch auf der Website ist dieser Hauptsitz angegeben. Dort heißt es: "Our location in Silicon Valley allows us to continuously add new experts to handle consistent growth. Our team exemplifies perfect symbiosis, which is reflected every day in our work to the benefit of our partners."
    [h=5]Abstecher ins Valley[/h] heise-online-Leser Oliver Lehmann war am 18. Januar ohnehin beruflich im Silicon Valley unterwegs und machte einen Abstecher in die 97 South Second Street in San Jose. Von diesem Besuch berichtete er uns: Unter der von ITGuards angegebenen Firmenadresse fand er das NextSpace-Bürocenter vor, "einen genossenschaftlich organisierten Bürodienstleister, bei dem man Briefkästen, Büros und andere Annehmlichkeiten mieten kann". Im Eingangsbereich befinde sich eine Sammlung von Schildern und Zetteln, offensichtlich mit den Namen und Logos der Unternehmen, die unter dieser Adresse zu finden sind. Allerdings: "Das Unternehmen ITGuards war hier nicht vertreten."

    Die 97 South Second Street in San Jose, von heise-online-Leser Oliver Lehmann am 18. Januar 2014 aus dem Auto heraus fotografiert.
    Bild: Oliver F. Lehmann Lehmann erzählte, er habe bei der Empfangsdame nach einem Mitarbeiter des Unternehmens ITGuards gefragt. Ihm sei daraufhin mitgeteilt worden, dass dieses Unternehmen lediglich für 75 US-Dollar monatlich ein Postfach angemietet hatte, selbst dieses aber zu Dezember 2013 gekündigt hat. Lehmann weiter: "Ich fragte, ob denn jemals Räume für betriebliche Tätigkeiten gemietet worden waren, was verneint wurde."
    Hier stellt sich die Frage, wie diese offensichtlich nicht einmal mehr existente Briefkastenfirma in der Lage gewesen sein soll, massenhaft Streaming-Vorgänge auf fremden Webseiten technisch und rechtlich einwandfrei zu dokumentieren. In einem recht inhaltsarmen Gutachten, das die Patentanwaltskanzlei Diehl&Partner im März 2013 zur angeblichen Ermittlungssoftware Gladii 1.1.3 erstellt hat, wird dies nicht erläutert.
    [h=5]Gladius ermittelt[/h] Wie heise online Mitte Dezember 2013 berichtete, deuten viele Indizien darauf hin, dass die später abgemahnten Nutzer mit dubiosen Tricks von den Rechteinhabern oder deren "Ermittlern" zu Dreher-Domains wie retdube.net geleitet wurden, ohne es zu merken. Was sich dort abspielte, ist unklar. Das Gutachten gibt allerdings Hinweise darauf, dass die Fake-Domains als "Honeypot" fungierten.
    Unserem Leser und beruflichen PHP-Entwickler Martin Eisengardt ließ das keine Ruhe. Er beschloss, einen solchen Honeypot nach den Vorgaben der Beschreibungen im Gladii-Gutachten nachzubauen. Vier Tage später präsentierte er uns sein Werk "Gladius", und siehe da, es funktioniert: Im Backend seiner Website können wir beliebige Redtube-Film-IDs angeben. Im Hintergrund holt sich Gladius das Video bei Redtube ab und präsentiert es dem Besucher, der die URL aufruft. Nun kann Gladius jede Aktion des Nutzers protokollieren, also etwa Spulvorgänge, Pausen oder das Verlassen der Seite. Auch, wann das Video vollständig in den Browsercache des Nutzers übertragen war und damit ein "Download" abgeschlossen war, konnte Eisengardt dokumentieren.


    heise-online-Leser Martin Eisengardt präsentiert die Funktionsweise seines Gladii-Nachbaus "Gladius"

    Eisengardt erläutert auf der Projektseite in aller Kürze, wie seine Software funktioniert und was er bezweckt. In einem Video zeigt er Front- und Backend in Aktion. Außerdem bietet er an, ernsthaft Interessierten einen Zugang zu seinem Online-Projekt zu geben, um selbst auszuprobieren, wie leicht es ist und vielleicht für die Hintermänner der Abmahnwelle war, mit einem Honeypot Nutzerverhalten mitzuloggen.

    Quelle: heise.de

    Gruß: Homer

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