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Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern

  • kalle28
  • 13. Dezember 2013 um 10:49
  • Online
    heugabel
    Administrator
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    • 21. Dezember 2013 um 21:13
    • #41

    Das positive an der Geschichte ist, dass endlich mal etwas passiert. Nur zu oft wird vieles ignoriert.

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    Gast
    • 22. Dezember 2013 um 01:00
    • #42

    ...seh ich auch so! Die Geschichte zeigt uns, dass gemeinsames Auftreten gegen gewisse "Dinge" die Verantwortlichen ordentlich zum Schwitzen bringen kann! Sehr schnell soagar!
    Sollte öfters passieren!

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  • Gast
    Gast
    • 22. Dezember 2013 um 02:23
    • #43

    Wobei, irgendwas stört mich an meinem eigenen letzten Post jetzt.
    Weiß schon..., als ich heute in einer Einkaufsstraße unterwegs war, wegen Weihnachten, da waren so politisch linksextreme Demonstranten (Flugblätter, Megaphon usw).
    Hab mir diesen linken Mist an Flugblatt extra geholt, war mir fast peinlich, aber hab dem Typen gleich gesagt dass ich nur Interesse hab was da verbreitet wird. Linke sind unser Untergang!
    Will damit nur sagen, nicht jeder der glaubt gegen etwas sein zu müssen ist richtig im Kopf.
    Aber hier in diesem Thread geht es trotzdem um etwas das man mit allem Nachdruck verhindern muss.

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  • trimaster
    Gast
    • 22. Dezember 2013 um 12:14
    • #44

    Wie arglistig doch Menschen sind /sein können . Möge der Schöpfer solche Menschen so behandeln wie es ihnen ebenbürdig ist ohne jegliche Gnade/Vergebung nach dem Grundsatz "Schädige niemanden wenn du nicht der dauaerhaft geschädigte sein willlst" . Tja so wirds kommen ohne Zweifel .

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    Gast
    • 22. Dezember 2013 um 13:16
    • #45

    Bist du wirklich so christlich?
    Gebe dir aber recht!
    Man darf gar nicht mehr rechtsschaffend sein, sonst geht man unter..., leider, aber so ist es!
    In der heutigen Zeit sehe ich leider wenige Menschen die "Gnade" verdienen. Eher etwas das mit Z anfängt und mit B aufhört.

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  • Gast
    Gast
    • 22. Dezember 2013 um 13:44
    • #46

    Der Pfad der Gerechten ist zu beiden Seiten gesäumt mit Freveleien der Selbstsüchtigen und der Tyrannei böser Männer. Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder. Ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, daß sie erfahren sollen. Ich sei der Herr, wenn ich meine Rache an ihnen vollstreckt habe.

    Passt in diesem Zusammenhang.., auch wenn mir Tarantino leider in den vergangenen Jahren ziemlich unsympatsisch geworden ist.

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  • Schinderhannes
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    • 22. Dezember 2013 um 14:47
    • #47

    Hehe Lack, das war früher meine Signaturspruch ,als ich jede Woche noch <10 Stunden CS gezockt hab.

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  • trimaster
    Gast
    • 22. Dezember 2013 um 15:04
    • #48
    Zitat von Lack;522611

    Bist du wirklich so christlich?
    Gebe dir aber recht!
    Man darf gar nicht mehr rechtsschaffend sein, sonst geht man unter..., leider, aber so ist es!
    In der heutigen Zeit sehe ich leider wenige Menschen die "Gnade" verdienen. Eher etwas das mit Z anfängt und mit B aufhört.

    Abzocke ist und hat mit Religion nichts gemeinsames egal welchem Glauben man vertritt . Wenn man eine Falle stellt wird man auch eine Falle gestellt bekommen oder ???

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  • Badly
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    • 22. Dezember 2013 um 18:29
    • #49

    [color="#FF0000"]Abmahnwelle gestoppt: Redtube erwirkt Verfügung[/color][color="#00FF00"]
    [/color]
    Recht, Politik & EU Die aktuelle Abmahnwelle scheint zu brechen: Das Porno-Streaming-Portal Redtube hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das bisherige Vorgehen der Abmahner erst einmal untersagt.

    Keine Briefe für vermeintlich illegale Streams
    Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, hatte sich Redtube an das Hamburger Landgericht gewandt, um eine einstweilige Verfügung gegen die Firma "The Archive AG" zu erwirken. Diese Schweizer Firma hatte die Abmahnwelle losgetreten.

    So wurde die Regensburger Anwaltskanzlei U+C beauftragt, im Namen dieses vermeintlichen Rechteinhabers zehntausende Nutzer wegen Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Bisher ist immer noch nicht klar, wie die Anwälte die Identitäten der User ermittelt haben. Es mehren sich aber die Hinweise, dass bei der Identifizierung auch illegale Methoden zum Einsatz gekommen sein könnten.

    Landgericht Hamburg
    Die Hamburger Justiz stoppt die Abmahnwelle

    Wie Redtube in einer Pressemitteilung wissen lässt, ist jetzt tatsächlich erst mal Schluss mit dieser Abmahn-Methode. Demnach habe das Landgericht Hamburg die von dem Internetportal angestrebte einstweilige Verfügung erlassen. [color="#FF0000"]Damit soll es "The Archive AG" ab sofort untersagt sein, Abmahnschreiben an Redtube-Nutzer zu verschicken, in denen behauptet wird, dass das Urheberrecht von "The Archive AG" durch die Personen verletzt worden sei.[/color]

    Laut Redtube soll diese Verfügung für alle Videos Gültigkeit haben, auf die die Schweizer Firma Urheberrechtsansprüche erhebt. Kurz gesagt: Mit der Abmahnwelle, die in der letzten Zeit in ganz Deutschland große Wogen geschlagen hat, ist vorerst Schluss.

    [color="#00FF00"]Redtube feiert Sieg[/color]
    Der Vizepräsident von Redtube, Alex Taylor, betrachtet den Erfolg vor dem Landesgericht Hamburg als wichtigen und richtungsweisenden Meilenstein: "Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht". Für den Redtube Vize-Chef sendet die Verfügung die klare Botschaft, dass "die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird."

    Die einstweilige Verfügung ist ein nächster Schritt, der zur Klärung der verworrenen Rechtssituation rund um die Nutzung von Streaming-Angeboten im Internet beitragen wird. Viele Experten sehen es als erwiesen an, dass Nutzer solcher Dienste keine Urheberrechtsverletzung begehen.

    Man darf gespannt sein, wie lange es noch dauert, bis es in Deutschland eine klare Rechtsprechung zum Thema "Internet-Streaming" geben wird. Die aktuelle Abmahnwelle scheint aber vorerst gestoppt.

    quelle winfuture.de

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  • kalle28
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    • 4. Januar 2014 um 15:44
    • #50

    War Porno- Abmahnwelle schwere Erpressung?

    Mehr als 20 000 Betroffene hätten auf diese Weihnachtspost gerne verzichtet: Im Dezember 2012 verschickte die Rechtsanwaltskanzlei „Urmann + Collegen“ im Auftrag der Schweizer Firma „The Archive“ eine Flut an Abmahnungen.
    Der pikante Vorwurf: Die Betroffenen hätten urhebergeschützte Pornofilme auf dem Online-Pornoportals Redtube angeschaut. Aber: Wie rechtmäßig sind die Abmahnungen wirklich?
    Die Anwälte der abgemahnten User gingen in die Offensive – und stellten Strafanzeige wegen besonders schwerer Erpressung gegen die dubiosen Porno-Abmahner!
    Es geht um viel Geld: „U + C“ fordern von mehr als 10 000 Nutzern Schadensersatz in Höhe von jeweils 250 Euro sowie eine unterschriebene Unterlassungserklärung – geschehe dies nicht, will die Kanzlei weitere rechtliche Schritte einleiten!

    Tatsächlich standen die Abmahnungen aber schon von vornherein auf wackligen Füßen: Das Streamen von Filmen im Internet ist eine rechtliche Grauzone. Dabei werden Videodateien nur für maximal drei Sekunden im Zwischenspeicher des Computers als Kopie abgelegt – nach jetzigem Urheberrechtsgesetz vollkommen legal.


    So sieht das auch die Rechtsanwaltskanzlei „Müller Müller Rößner“: Sie hat im Auftrag ihrer Mandanten Strafanzeige gegen Anwalt Thomas Urmann „wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges“ gestellt, heißt es in einer Stellungnahme auf der Homepage der Kanzlei.
    Dort steht weiter: „Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.“

    Sollte Müllers Kanzlei mit ihrer Anzeige Erfolg haben, drohe dem Abmahnanwalt eine Freiheitsstrafe „nicht unter einem Jahr“.
    ► Auch die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Zweifel daran, ob die Abmahnungen legal waren und ermittelt jetzt gegen den den Geschäftsführer von „U + C“.

    Gruß Kalle

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 4. Januar 2014 um 20:59
    • #51

    Natürlich ist das Erpressung !!

    hätte ich das weiter oben geschrieben wäre ich ausgelacht worden ...

    Aber nicht nur das , ich sehe das als Gemeinschaftlicher gewerblicher Betrug mit der Schweitzer Firma sowie den IP-Adresshändler.

    Wie schon gesagt ich wäre dafür 1.000 € pro generierter Straftat an die Betroffenen auszuzahlen sowie den gleichen Betrag in einem gemeinnützigen Zweck
    Wahlweise können die den Rest in der Gemeinschaft zu einem Tagessatz eines Harz IV Hilfe Empfängers absitzen ...

    Das wäre mal eine gerechte Strafe und ein Signal für alle Anwälte und Firmen die andere über den Tisch ziehen wollen.
    Den Anwaltstitel würde ich denen sowieso allen entziehen indem man denen ein Berufsverbot bereits in der ersten Instanz ausspricht.

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  • ChrisO
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    • 4. Januar 2014 um 23:15
    • #52

    Was den Entzug der Zulassung als Anwalt betrifft würde ich da zustimmen aber wo nimmst du denn jetzt 1000 € her? Jeder Geschädigte ist so zu entschädigen als wäre die Straftat nie passiert. Wir sind hier ja in keiner Bananenrepublik.

    • Zitieren
  • Katze Flohli
    Gast
    • 5. Januar 2014 um 00:24
    • #53

    Wo ich die 1.000€ her nehme ...

    Schadensersatz ...Manche müssen arbeiten und Zeit ist Geld man muss zum Anwalt usw. der kostet auch mindestens die Beratungskosten
    und die Seelische Belastung die diese Menschen erfahren haben sind auch nicht ohne also steht denen Schmerzensgeld zu.
    Das bekommst du nicht einmal mit 5.000 € weg.

    Ich setze da nur mal eine Beleidigung (auch wenn es nur ein Scherz war) eines Beamten an ... was du für ein Ar... zahlen musst weil er gekränkt wurde.
    Nach was wird der entschädigt ?

    Hier handelt es sich um eine Straftat ! Das soll ja da auch schließlich eine Strafe und kein Taschengeld sein was gezahlt werden soll.

    Dann solltest Du noch mit einbeziehen das auch nicht jeder Anzeige erstatten wird so das sich die Strafe schätzungsweise höchstens auf ca. 1.000.000 € belaufen würde und selbst das ist ein Taschengeld gegenüber den Einnahmen die er generiert hätte. Als Anwalt noch einen netten Eintrag ins Schuldnerverzeichnis wenn du nicht zahlst und du bekommst keinen Kredit mehr ...
    Ich möchte gar nicht darüber nachdenken ob das sogar noch die Haftpflichtversicherung übernimmt.


    Bevor jetzt wieder daher geredet wird Untermauer ich das mal mit dem entsprechenden Paragrafen

    § 186 Strafgesetzbuch (StGB) [Üble Nachrede]: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (...) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn dieser Tatbestand gegeben ist, kann man Schmerzensgeld einfordern

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  • ChrisO
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    • 6. Januar 2014 um 12:34
    • #54

    Also mal abgesehen, dass du Straf- und Zivilrecht in einen Topf wirfst und kräftig umrührst ändern deine Ausführungen nichts an meiner Aussage. Ein Gericht tagt nicht am Stammtisch.

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 6. Januar 2014 um 15:34
    • #55

    Das ist meiner Meinung quatsch was du da sagst und ich bleibe auch bei den 1.000 €

    Was für ein Unterschied das wohl macht wenn ich das Recht, Kosten und weitere Schadensersatzansprüche der Gegenpartei aufzuerlegen in der Zweiten Verhandlung geltend mache ?

    Ich verhandle ja nicht im Internet sondern sage nur was ich für richtig halten würde und so weit war ich mit meinen Schätzungen noch nie wirklich von tatsächlichen Urteilen entfernt.
    Wir werden ja sehen wenn es soweit ist was da bei rauskommt wenn das dann einer durchzieht ...

    Eine Rechtsberatung wäre ja ohne die Straftat nicht notwendig geworden genauso wenig eine unbezahlte Freistellung für die Verhandlung, Verhandlungskosten.die Anreise sowie evtl. eine Unterbringung in einer Unterkunft etc. deshalb sind die Kosten der Gegenpartei schon mal aufzuerlegen dafür gibt es gewisse Sätze und das hat nichts mit Stammtischsitzungen zu tun.

    Schmerzensgeld ist eine Entscheidungsfrage wie auch der allgemeine Zustand der Personen ist in besonderen Fällen geht sogar deutlich mehr.

    Wenn ich dich als Arbeitgeber zum Bsp. wegen Mobbing in 2 Verhandlungen Arbeitsrecht + Zivilrecht erfolgreich verklagen würde käme auch für mich eine Gesamtsumme (X) raus.
    Von mir aus kannst du die 1.000 € auch aufschlüsseln auf die einzelnen Sachen wenn`s dann für Dich besser zu verstehen ist dann wirst du sehen das das ein realer Betrag ist.

    Evtl. gehst du irrtümlicher Weise auch davon aus das jeder auch der wo nicht klagt das automatisch zugesprochen bekommt, das wäre dann ein Stammtischrundengericht :D

    Edit: Ich habe gefunden was dich stört, ja hast Recht von den ca.1.000 € sind noch die Kosten abzuziehen und stehen danach nicht zu 100% zur Verfügung das ist nicht so rüber gekommen.

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  • ChrisO
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    • 6. Januar 2014 um 16:20
    • #56

    Da ich dich eh nicht aus deinen feuchten Euroträumen raus bekomme (du hast doch nicht wohl etwa eine Abmahnung erhalten?) bleibt es dabei, dass Geldstrafen aus einem Strafrechtsprozess an die Staatskasse bzw. an gemeinnützige Organisationen gehen und ein Schaden zivilrechtlich bewiesen werden muss, was den Meisten wohl ziemlich schwer fallen wird. Ausserdem wird, wenn Vater Staat mit den Rechtsverdrehern fertig ist, nicht mehr viel da sein, was man holen könnte.

    Eins kann ich dir aber versprechen: Emotionale finanzielle Erwartungen in einem Zivilprozess enden meist sehr schmerzhaft.

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 6. Januar 2014 um 19:02
    • #57

    Nö ich habe keine Erhalten und werde auch garantiert keine erhalten soviel zu deinen Vermutungen.

    Trotz alledem wenn du vorgeladen wirst, wirst du auch im Strafprozess dafür Finanziell entschädigt.
    Daran wird ein ChrisO nichts ändern können weil es in der Gesetzgebung so verankert ist.
    Ich war selbst schon Zeuge und mir wurden Fahrtkosten & Verdienstausfall sowie Unterkunft zu 100% erstattet.

    Im Zivilprozess sind die Mahnschreiben meist Beweis genug um die die Forderung zum Schadensersatz begründen.
    Wie du bereits sagtest jeder hat so entschädigt zu werden als sei die Straftat nie begangen worden ... also die Schuldfrage wurde ja dann bereits im Strafprozess geklärt.
    Beratungskosten sind ebenfalls nachweisbar oder schmeißt du solche Rechnungen / Quittungen weg ?

    Meine Erwartungen sind bisher in allen Prozessen die ich privat geführt habe immer angemessen worden.
    erst 1 Mal habe ich einen Vergleich zugestimmt weil er nur geringfügig unter meinen Erwartungen lag.

    dabei habe ich von A wie Arbeitsamt, Arbeitgeber bis P - Premiere bzw. oder auch die Post verklagt ich habe mich immer durch gute Anwälte vertreten lassen und keinen meiner Klagen verloren

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  • ChrisO
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    • 6. Januar 2014 um 19:39
    • #58
    Zitat von Katze Flohli;524642

    Trotz alledem wenn du vorgeladen wirst, wirst du auch im Strafprozess dafür Finanziell entschädigt.
    Daran wird ein ChrisO nichts ändern können weil es in der Gesetzgebung so verankert ist.
    Ich war selbst schon Zeuge und mir wurden Fahrtkosten & Verdienstausfall sowie Unterkunft zu 100% erstattet.

    Was denn für Zeugen? Hab ich was verpasst?

    Zitat von Katze Flohli;524642

    Im Zivilprozess sind die Mahnschreiben meist Beweis genug um die die Forderung zum Schadensersatz begründen.
    Wie du bereits sagtest jeder hat so entschädigt zu werden als sei die Straftat nie begangen worden ... also die Schuldfrage wurde ja dann bereits im Strafprozess geklärt.

    Die Mahnschreiben reichen bei weitem nicht, denn der Abgemahnte klagt dann und ist somit in der Beweispflicht. Somit muss der Schaden bewiesen werden. Viel mehr als die Rechnung des eigenen Anwaltes wird da nicht bei rum kommen. Welches Schmerzensgeld du da siehst ist mir echt schleierhaft, es sei denn, du willst in einer öffentlichen Verhandlung über dein Sexleben mit deiner Frau sprechen und mit welchen Gegenständen sie dich dann beworfen hat, als sie es raus gefunden hat, dass du dir (aus Versehen) Pornos anschaust. Vor 50 Jahren wär das vielleicht ein Skandal, aber heute?

    Ausserdem ghibt es keine Strafrecht --> Zivilrechtautomatik, allein schon wegen der Beweislast.

    Zitat von Katze Flohli;524642

    Beratungskosten sind ebenfalls nachweisbar oder schmeißt du solche Rechnungen / Quittungen weg ?

    Ich renn nicht jedem Euro hinterher, dafür ist das Leben zu kurz.

    Zitat von Katze Flohli;524642

    Meine Erwartungen sind bisher in allen Prozessen die ich privat geführt habe immer angemessen worden.
    erst 1 Mal habe ich einen Vergleich zugestimmt weil er nur geringfügig unter meinen Erwartungen lag.

    dabei habe ich von A wie Arbeitsamt, Arbeitgeber bis P - Premiere bzw. oder auch die Post verklagt ich habe mich immer durch gute Anwälte vertreten lassen und keinen meiner Klagen verloren

    Wenn der Beklagte solvent ist sind die Chancen besser als wenn der Staatsanwalt da schon alles abgeräumt hat.

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 6. Januar 2014 um 22:05
    • #59

    Dann glaub`s halt nicht das es so ist ...

    Das du nicht jeden Euro hinterher rennen musst hast du in mehreren Beiträgen mehr als genug erwähnt.
    Ja das mit dem solvent sein ist so eine Sache bei einer Kanzlei...Bockmist bauen das deckelt notfalls im Zivilrecht die Betriebshaftpflicht.
    Im Strafprozess dagegen die Zahlungen an den Staat soweit ich weis nicht ...

    • Zitieren
  • ChrisO
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    • 6. Januar 2014 um 22:46
    • #60

    Ich glaube nicht, ich weiß.

    Was Euroerwähnungen angeht muss ich mir von dir ja als allerletzter einen Vortrag anhören.

    Eine Haftpflicht deckt nur Fahrlässigkeit, und davon kann ja wohl hier kaum eine Rede sein.

    Wenn du so viel weißt, wieso zeigst das dann nicht in deinen Beiträgen?

    • Zitieren

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