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Alle deutschen WhatsApp-Nutzer leben mit Risiko einer Abmahnung

  • pivo
  • 26. Juni 2017 um 15:25
  • pivo
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    • 26. Juni 2017 um 15:25
    • #1

    [h=1]Alle deutschen WhatsApp-Nutzer leben mit Risiko einer Abmahnung[/h] Wer auch immer hierzulande den Messenger WhatsApp verwendet, handelt nach Einschätzung eines Gerichtes im Grunde gesetzeswidrig und muss damit rechnen, von seinen Kontakten zumindest kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Durch die Funktionsweise von WhatsApp lässt sich das Problem nur durch Nichtnutzung des Dienstes beseitigen. Der Knackpunkt liegt darin, dass WhatsApp die Telefonnummern als Nutzerkennungen verwendet. Um gleich nach der Installation des Messengers dafür zu sorgen, dass alle möglichen Kontakte auch über die App erreichbar sind, erfolgt kurzerhand ein Abgleich mit dem gespeicherten Telefonbuch. Das bedeutet aber letztlich auch, dass die Kontaktinformationen von Freunden, die WhatsApp selbst nicht verwenden, an das Unternehmen übermittelt werden.

    Und das ist schlicht ein Verstoß gegen das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung und das Datenschutzrecht. Wer also nicht über eine schriftliche Bestätigung aller Kontakte im eigenen elektronischen Telefonbuch verfügt, dass diese einer Übermittlung ihrer Daten zustimmen, handelt allein durch die Installation und die Anmeldung bei WhatsApp rechtswidrig und muss mit der Gefahr leben, dass Kontakte mit einer kostenpflichtigen Abmahnung dafür sorgen wollen, dass der Rechtsbruch abgestellt wird.

    [h=2]Bei Minderjährigen haften die Eltern[/h] Im Falle einer Nutzung des Dienstes durch Personen unter 18 Jahre tragen die Eltern jeweils die Verantwortung. Das geht aus dem Urteilstext des Amtsgerichts Bad Hersfeld hervor. In diesem wurde im Rahmen eines größeren Sorgerechtsstreits entschieden, welche Pflichten auf die Mutter zukommen, wenn sie ihrem 11-jährigen Sohn ein Smartphone überlässt.

    Demnach müssen Eltern - da sie letztlich ja die Verantwortung tragen - sich selbst auch das Wissen aneignen, um die Nutzung der Geräte durch ihre Kinder einschätzen und diesen Regeln vorgeben zu können. Weiterhin urteilte das Gericht, dass es nicht dem Kindeswohl diene, wenn das Smartphone jederzeit zur freien Verwendung stehe. In den üblichen Schlafenszeiten für dieses Alter sollte das Gerät beispielsweise nicht zugänglich sein. Hier ließ der Richter auch die Begründung nicht gelten, dass das Mobiltelefon dem Sohn als Wecker diene - denn es sei kein unverhältnismäßiger Aufwand, einen herkömmlichen Wecker zu kaufen.

    Quelle:
    [url=http://winfuture.de/news,98272.html]Alle deutschen WhatsApp-Nutzer leben mit Risiko einer Abmahnung - WinFuture.de[/url]

  • playboy1
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    • 26. Juni 2017 um 15:44
    • #2

    Durch das beabsichtigte Mitlesen der Regierung bekommen die ja auch die Telefonnummern mit. könnte man die da nicht auch abmahnen ?

  • Reppo
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    • 26. Juni 2017 um 15:49
    • #3

    Da wird auch die Regierung Schwierigkeiten bekommen Whatsapp Nachrichten mitlesen zu können. Sie wollen ja von Whatsapp die Nachrichten vor der Ende zu Ende Entschlüsselung bekommen. Wie soll das gehen? Die stellen sich das so leicht vor und vielleicht gibt es für US-Geheimdienste auch Mittel und Wege, aber so leicht wird es dann doch nicht werden...

  • finalape
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    • 26. Juni 2017 um 21:00
    • #4

    Oh mann, deutsche Bürokratie.

    Ham die denn sonst keine Probleme?

  • MrHonk
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    • 27. Juni 2017 um 12:52
    • #5

    Unsere Bundesregierung wird wahrscheinlich eh nicht lange Freude an ihrem neuesten Gesetz haben ... zumindest die Grünen wollen diesbezüglich Klage in Karlsruhe einreichen. Und wie ich das Bundesverfassungsgericht kenne, wird spätestens da das Gesetz wieder gekippt.

    Quelle: tagesschau.de

  • Gast
    Gast
    • 27. Juni 2017 um 16:16
    • #6
    Zitat von Reppo;571444

    Da wird auch die Regierung Schwierigkeiten bekommen Whatsapp Nachrichten mitlesen zu können. Sie wollen ja von Whatsapp die Nachrichten vor der Ende zu Ende Entschlüsselung bekommen. Wie soll das gehen? Die stellen sich das so leicht vor und vielleicht gibt es für US-Geheimdienste auch Mittel und Wege, aber so leicht wird es dann doch nicht werden...

    Mit einem Tastatur-Logger ?

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