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Channel-News...HDTV setzt sich durch....

  • Gast
  • 23. Februar 2007 um 10:44
  • Gast
    Gast
    • 23. Februar 2007 um 10:44
    • #1

    [color="Yellow"]HDTV setzt sich durch - ZVEI fordert nun mehr HD-Content...[/color]

    Zitat

    "HDTV ist die faszinierendste Innovation seit der Einführung des Farbfernsehens“, erklärte heute Hans-Joachim Kamp, Vizepräsident des ZVEI, auf der Jahrestagung des Euroforum "Zukunft der Kabel-TV-Netze".
    "Die Geräte sind verfügbar, die Konsumenten sind hoch zufrieden, aber es fehlt an Programmangeboten."
    Die gesamte CE-Branche habe die Weichen bereits in Richtung High-Definition gestellt. So seien schon im Jahr 2006 über 70 Prozent aller verkauften Flachbild-Fernsehgeräte in Plasma- und in LCD-Technik HDTV-tauglich. Die Konsumenten könnten solche Geräte am europaweit standardisierten HD-ready-Logo erkennen. Mehr als 130 Herstellerfirmen mit über 200 Marken böten Geräte mit diesem Logo an.
    Für das laufende Jahr 2007 rechnet Kamp mit 3,5 Millionen verkauften HD-ready-Fernsehgeräten. Das ließen die Marktdaten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) und der Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) erwarten.
    "Die Möglichkeit HD-ready-Fernseher tatsächlich mit hochauflösenden Bildern zu nutzen, hat erst im vergangenen Jahr in größerem Umfang begonnen", führte Kamp weiter aus. Bis Ende 2006 seien in Deutschland rund 80.000 HDTV-Settop-Boxen verkauft worden. Hinzu kämen 18.000 HD-Camcorder als weitere Quellen für High-Definition-Bilder. Player für die hoch auflösenden optischen Medien HD-DVD und Blu-ray Disc seien erst wenige Tage vor dem Jahresende in die Geschäfte gekommen. Sie würden deshalb erst im Lauf des Jahres mit großen Stückzahlen in die Verkaufsstatistiken eingehen. Kamp: "Wir rechnen für 2007 und für die Folgejahre mit einer raschen Zunahme an HD-Geräten."
    Bis 2010 werde laut ZVEI die Zahl auf 14 Millionen HD-ready-Fernsehgeräte in den deutschen Haushalten wachsen. Über ein Drittel dieser Geräte würden dann bereits High-Definition-Bilder auf dem Schirm haben. Prognosen für das Jahr 2010 lauten auf insgesamt vier Millionen verkaufter HDTV-Settop-Boxen, 3,3 Millionen HD-Disc-Player/-Recorder, 0,7 Millionen Media-PC und 0,7 Millionen HD-Camcorder. Kamp sieht in der HD-Technologie einen wesentlichen Markt-Treiber für die wichtigsten Gerätearten der Consumer Electronics und einen wesentlichen Umsatztreiber für Abo-TV-Anbieter.
    Kamp appellierte an die großen Fernsehanstalten, ihre Aktivitäten zur HDTV-Einführung zu intensivieren: "Die Industrie hat ihre Hausaufgaben für die HD-Technologie gemacht. Nun ist es höchste Zeit, die Bildschirme zügig mit immer mehr attraktiven Inhalten zu füllen." Speziell an die Adresse der öffentlich-rechlichen Programmanbieter ergänzte er: "Wir hätten den Einstieg von ARD und ZDF in die HDTV-Welt gerne zu einem früheren Zeitpunkt als zum derzeit diskutierten Jahr 2009 gesehen."
    Die Akzeptanz des hoch auflösenden Fernsehens stehe außer Frage, wie eine kürzlich in Deutschland und Großbritannien durchgeführte Befragung bewies, bei der 94 Prozent der Befragten HDTV als "exzellent" oder "sehr gut" bezeichneten. (computer-partner)

    Alles anzeigen

    [color="Yellow"]weiteres aus der Internet-Welt:[/color]

    Zitat

    Microsoft aktualisiert Liste der mit Vista kompatibler Software

    Microsoft hat die Liste der Software aktualisiert, die kompatibel zu Windows Vista sind. Diese Liste (Version 1.2) führt nur jene Software auf, die von Microsoft geprüft und mit den Etiketten "Certified for Windows Vista" oder "Works with Windows Vista"-Logo versehen wurden.
    Das heißt natürlich nicht, dass nicht aufgeführte Software nicht funktioniert, sondern nur, dass die Anbieter solcher Software sich nicht der Prüfung durch Microsoft unterzogen haben. So fehlen beispielsweise Adobe und Sun. (computer-partner)

    Zitat

    "iPhone"-Streit: Apple und Cisco einigen sich

    Der Streit um den Markennamen "iPhone" ist beigelegt. Wie Apple und Cisco mitteilten, haben sie sich darauf verständigt, dass beide Firmen den Namen "iPhone" für ihre Telefone benutzen können. Weitere Details des Abkommens teilten die Unternehmen nicht mit. Damit kann Apple wie geplant sein mit vielen Vorschusslorbeeren versehnes "iPhone" im Juni in den Markt bringen.
    Cisco-Tochter Linksys hatte im Dezember vorigen Jahres ein VoIP-Telefon namens "iPhone" vorgestellt. Im Januar dieses Jahres folgte Apple mit seinem Telefon unter dem gleichen Markennamen. Einen Tag nach dessen Präsentation verklagte Cisco Apple wegen der Namensrechte. Es berief sich dabei auf Rechte, die es mit dem Kauf des US-Anbieters Infogear im Jahr 2000 erworben hatte.
    Die beiden Firmen teilten weiter mit, dass sie sich auf eine nicht näher spezifizierte Zusammenarbeit bei Entwicklungen auf den Gebieten IT-Sicherheit und Kommunikation bei Geräten für Unternehmens- und Endkunden verständigt haben. Zunächst wollen sie herausfinden, ob ihre Telefone kompatibel sein können. (computer-partner)

    Zitat

    Kuriose Urteile (Folge 14): Dumm gelaufen - Untreue kann auch bei Nicht-Verheirateten teuer werden

    Dass auch die Trennung von einem nicht ehelichen Lebenspartner teuer werden kann, das hat der untreue Exfreund der Klägerin erfahren. Dieser hatte seiner damaligen Freundin im Falle einer Trennung als Liebesbeweis einen Betrag von 15.000 Euro schriftlich zugesagt. Sein Versprechen sollte seiner Gefährtin die nötige Sicherheit geben, dass ihr teurer Umzug in seine Wohnung nicht umsonst gewesen sein sollte. In verliebter Atmosphäre auf einem Blatt Papier festgehalten, schrieb er sein Versprechen nieder. Gut für die Freundin, wie sich schon eine Woche nach dem Versprechen herausstellte: Er entdeckte eine Neue - sie saß nach einjähriger Beziehung samt Trennungsschmerz vor seiner Tür.
    Mit dem besagten Stück Papier im Gepäck forderte sie den finanziellen Ausgleich ihres Umzugs. Er jedoch konnte sich nicht mehr an sein "Versprechen" erinnern. Zumal wäre ein solches Versprechen sittenwidrig und ihre Forderung seiner Ansicht nach ohne Trauschein und Stempel eh haltlos. Um den Ausgleich ihrer finanziellen Investition in diese gescheiterte Liebe doch noch zu erhalten, zog die Verschmähte vor das Landgericht Coburg.
    Dieses sah zum Nachteil des Ehemaligen in dem scheinbar formlosen Versprechen ein handfestes Schuldanerkenntnis. Hierbei berücksichtigte das Gericht vor allem die Kosten des Umzugs der Klägerin, welche beim Zusammenziehen mit dem Expartner ihren Haushalt unter Verlusten auflöste. Somit sei die schriftlich zugesicherte Summe von 15.000 Euro nicht sittenwidrig, sondern alleinig auf den Ausgleich der finanziellen Nachteile ausgerichtet - welches der Treulose eindeutig schriftlich festgehalten hat.
    Pech für ihn, Glück im Unglück für die Verlassene. Auch wenn der finanzielle Ausgleich ihren Schmerz nicht lindern konnte - eine gewisse Genugtuung jedoch trug sie doch noch von der Trennung davon. (LAG Coburg vom 12.05.2004, Az: 21 O 545/03). (AnwaltSeiten24.de)

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