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Beiträge von mandy28

  • HD-Sender von ARD und ZDF im Kabel

    • mandy28
    • 27. April 2012 um 10:02
    Zitat


    Kabel-Einspeisung der neuen HDTV-Sender von ARD und ZDF weiterhin unsicher


    25.04.2012 (Karsten Serck)


    Nur eins ist sicher für Kabelkunden in Deutschland: Auch nach der Abschaltung des analogen Satellitenfernsehens werden Sie weiterhin TV-Bilder in der gewohnt-schlechten analogen Qualität zu sehen bekommen. Denn in den meisten Kabelnetzen wird es weiterhin ein analoges Basis-TV-Angebot geben. Ob die Kunden für die monatlichen Entgelte, die sie an ihren Kabelnetzbetreiber zahlen aber ebenso wie Satellitenhaushalte auch das am 30. April startende erweiterte HDTV-Angebot von ARD und ZDF zu sehen bekommen werden ist hingegen immer noch offen.

    Von den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und der bald zu Unitymedia gehörenden Kabel BW gibt es bislang keine Bestätigung der HDTV-Einspeisung der neuen Sender zum 30. April 2011. Auf Anfrage bei den Netzbetreibern wurden auch keine Angeben dazu gemacht, wann mit dem erweiterten HDTV-Angebot zu rechnen sei. Die ARD wollte sich ebenso nicht dazu äußern, in welchen Netzen das HDTV-Angebot zu sehen sein wird und verweist die Kabelkunden auch auf ihrer offiziellen Info-Seite im Internet an den jeweiligen Kabelnetzbetreiber:

    "Die ARD bietet den Kabelnetzbetreibern neben Das Erste HD und ARTE HD auch die neu aufgeschalteten HD-Programme zur Weitersendung im Kabel an. In welchem Umfang die bundesdeutschen Kabelnetzbetreiber von der Möglichkeit zur Weitersendung der HD-Programme Gebrauch machen, entscheiden die Netzbetreiber individuell. Ob die Programme in Ihrem Kabelnetz angeboten werden, erfragen Sie daher bitte direkt bei Ihrem Kabelnetzbetreiber."

    Hintergrund des Konflikts dürfte der von ARD und ZDF angekündigte Stopp der Zahlung von Entgelten für die Kabeleinspeisung sein. Zuletzt wurden dafür an die großen Kabelnetzbetreiber rund 59 Millionen EUR im Jahr gezahlt – nicht jedoch an die kleineren lokalen Netzbetreiber. Zwar wird von den Kabelnetzbetreibern gerne kritisiert, dass doch für die Verbreitung via Satellit und DVB-T ebenfalls Zahlungen an die Sendebetreiber erfolgen. Der Unterschied ist allerdings, dass die Kabelnetzbetreiber auch von den Kabelkunden Geld kassieren. Nachdem heute bekannt wurde, dass RTL für die Einspeisung seiner neuen HD-Sender vom Kabelnetzbetreiber Unitymedia in NRW und Hessen sogar Geld erhalten soll ist auch kaum zu erwarten, dass die Öffentlich-Rechtlichen Sender nachgeben. Und bereits bei der Einspeisung von "Das Erste HD" und "ZDF HD" konnten sich die Öffentlich-Rechtlichen Sender gegenüber den Kabelnetzbetreibern durchsetzen ohne zusätzliche Entgelte zu zahlen.

    Indes haben sowohl die IPTV-Anbieter Telekom (Entertain) und Vodafone bereits bestätigt, dass sie ihren Kunden die neuen HDTV-Sender anbieten werden. Auch einige kleinere Kabelnetzbetreiber wie z.B. Wilhelm Tel aus der Region Hamburg haben die Einspeisung der neuen HDTV-Sender bereits bestätigt. Auch sie wehren sich allerdings und wollen mit einer Musterklage klären, ob die bisherigen Zahlungen der Sender ausschließlich an die großen Netzbetreiber rechtens sind.

    Als Alternative zum Kabel bietet sich – eine freie Sicht in Richtung Südosten vorausgesetzt – natürlich der Satellitenempfang an. Das ist aufgrund immer besser werdender Technik einfacher denn je. Denn die mit hoher Sendeleistung arbeitenden Astra-Satelliten lassen sich problemlos mit kompakten Antennen von weniger als 40 cm Durchmesser empfangen, die ganz ohne Bohren unauffällig auf einem Balkon platziert werden können. Und bei der Suche nach dem richtigen Satelliten helfen Apps für iOS & Android weiter, die mittels "Augmented Reality" auf dem Display direkt anzeigen, in welche Richtung die Antenne für den Empfang ausgerichtet werden muss.

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    AREA DVD » Kabel-Einspeisung der neuen HDTV-Sender von ARD und ZDF weiterhin unsicher

  • Dienst MyFRITZ! und FRITZ!OS

    • mandy28
    • 27. April 2012 um 08:01

    Soll das jetzt ein Scherz sein ??

    Und Crossposting kommt schon garnicht gut

  • Gefährliche Hintertür: Telekom-Router (Speedport W921V) sind nicht sicher

    • mandy28
    • 26. April 2012 um 19:19

    Dann mal hier der link direkt zu den Lösungen der telekom : Hilfe & Service: Produktwarnung Speedport

  • Raspberry Pi ab Ende Februar zu haben

    • mandy28
    • 26. April 2012 um 14:31

    Heute email von farnell.com bekommen mit Kontoverbindung und AGB Bestätigungsbitte
    Nach Zahlungseingang machen sich meine 2 kleinen auf dem Weg :D

  • WPS-Lücke: So machen Sie Ihr WLAN wieder sicher

    • mandy28
    • 26. April 2012 um 14:19
    Zitat


    25.04.2012
    Die jüngst entdeckten Sicherheitsprobleme bei WPS haben erhebliche Konsequenzen für die Sicherheit der meisten Heimnetzwerke, die gerne mit dem einfachen Standard eingerichtet werden. Jetzt muss umgestellt werden, damit die eigenen Daten und Zugänge wieder ausreichend geschützt sind.

    Aktuelle WLAN-Geräte sind inzwischen standardmäßig mit der Verbindungstechnik WPS ausgestattet. Mit WPS lassen sich Router und Computer allein durch das Drücken eines Knopfes oder einer Schaltfläche sicher miteinander verbinden. Ende letzten Jahres stießen ein Student und ein IT-Sicherheitsingenieur unabhängig voneinander auf eine Lücke bei der WPS-Methode. Damit lässt sich ein gesichertes WLAN in relativ kurzer Zeit knacken. Tatsächlich geht es bei der WPS-Lücke gar nicht um die Knopfdruck-Methode, die auch als "Push Botton Configuration" (PBC) bezeichnet wird. Geräte mit diesem Komfort-Feature sind nicht gefährdet.

    PIN-Methode macht Angriff möglich

    WPS unterstützt neben "PBC" zusätzlich die PIN-Methode. Dabei handelt es sich um eine weitere Möglichkeit der einfachen Verschlüsselung. Dabei wird die Verbindung zwischen WLAN-Router und -Client über eine kurze Zahlenfolge (PIN) hergestellt.

    Meist gibt der Router die PIN vor – manchmal generieren aber auch Computer oder andere WLAN-Gerät die Zahl. Angriffe auf WPS sind bei allen WLAN-Routern mit aktivierter PINMethode möglich. Das gilt ebenfalls bei Routern, die selbst die PIN vorgeben. Da diese nur aus maximal acht Ziffern besteht, kann ein Angreifer die PIN durch Ausprobieren erraten. Ist ihm das gelungen, sendet der Router dem Angreifer das zur WLAN-Verbindung benötigte WPA2-Passwort.

    TIPP 1: ÜBERPRÜFEN SIE OB SIE VON DER WPS-LÜCKE BETROFFEN SIND
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Leider ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, ob ein bestimmter WLAN-Router von der zuvor beschriebenen WPS-Lücke betroffen ist oder nicht. Ältere WLAN-Router, die noch nicht den Wireless-n- oder Draft-n-Standard unterstützen, besitzen grundsätzlich keine WPS-Ausstattung und sind somit auch nicht anfällig für die WPS-Lücke.

    Die Entdecker der WPS-Lücke stellen kostenlose Tools bereit, mit denen sich ein solcher Angriff auf einen WPS-Router durchführen lässt. Dazu gehören wpscrack oder reaver-wps. Allerdings sind diese Tools nicht für die Nutzung durch den herkömmlichen Windows-Anwender ausgelegt.

    Dafür findet hier eine öffentlich zugängliche Google-Tabelle. Dort haben fortgeschrittene Anwender oder Sicherheitsspezialisten deren Testergebnisse mit diversen WLAN-Routern hinterlegt. Mit etwas Glück findet Sie in der nach dem Herstellernamen alphabetisch geordneten Router-Liste auch das eigene Router-Modell. Wichtig ist dabei die Spalte F "Vulnerable (yes/no)". Ein "yes" steht dabei für angreifbar, ein "no" für "nicht angreifbar" oder "sicher".

    Auf seinem englischsprachigen Blog beschreibt einer der beiden Entdecker des Sicherheitslecks, was die WPS-Lücke ist und wie sie sich für einen Angriff missbrauchen lässt.

    TIPP 2: DEAKTIVIEREN SIE WPS FALLS MÖGLICH
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Ob sich WPS-PIN deaktivieren oder gleich die gesamte WPS-Technik abschalten lässt, hängt vom jeweiligen Router-Modell ab. Bei manchen Geräten ist WPS-PIN grundsätzlich immer aktiviert, bei anderen WLANRoutern ist der explizite Start der Funktion notwendig. Hier kann eventuell die in Tipp 1 genannte Google-Tabelle weiterhelfen .

    In Spalte E unter "WPS enabled by default" ist angegeben, ob WPS-PIN in dem entsprechenden Router standardmäßig aktiviert ist. Ob sich die WPS-Funktion abschalten lässt, steht in Spalte I mit der Bezeichnung "WPS can be disabled (and stays off)". Alternativ prüfen Sie selbst in den Sicherheitseinstellungen Ihres WLANRouters, ob WPS aktiv ist. Sie können natürlich die entsprechenden Änderungen vornehmen.

    Bei aktuellen WLAN-Modellen der Fritz!Box-Serie ist die PIN-Methode in den Standardeinstellungen deaktiviert und es funktioniert nur die PBC-Methode per Knopfdruck. Durch Entfernen des Hakens bei WPSFunktion, deaktivieren Sie den Service.

    TIPP 3: AKTUALISIEREN SIE DIE ROUTER-FIRMWARE
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Im Hinblick auf die kürzlich aufgedeckte WPS-Lücke, sollte der Router mit der aktuellen, vom Hersteller offiziell freigegebenen Firmware-Version ausgestattet sein. Damit verhindern Sie andere mögliche Schwachstellen im Router. Viele WLAN-Router erledigen diesen Vorgang inzwischen automatisch oder weisen den Anwender zumindest auf neue Versionen auf der Hersteller-Webseite hin.

    Allerdings finden sich weiterhin noch einige Router-Modelle, die einen solchen Service nicht bieten. Hier muss der Anwender dann in eigener Regie in regelmäßigen Abständen die Support-Seite des Herstellers prüfen. Nach dem Herunterladen des Firmware-Updates, erfolgt die Aktualisierung dann über das Web-Menü des Routers.

    Von den Sicherheitslücken einmal abgesehen, erweitern Updates in der Firmware häufig die Funktionalität des Routers. Vor allem der Hersteller AVM ist dafür bekannt, alle seine Fritz!Box-Modelle immer wieder mit neuen Firmware-Updates zu versorgen, die den Router meist mit einer Reihe neuer Funktionen versorgt. Manchmal dient ein solches Update auch der Umstrukturierung der Benutzeroberfläche des Routers.

    TIPP 4: ÄNDERN SIE DIE VERSCHLÜSSELUNG
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Jeder moderne Router unterstützt die als sicher geltende Verschlüsselungsmethode WPA2-PSK. Sie gilt als nicht knackbar. Allerdings verwenden die meisten vorverschlüsselten WLAN-Router neben der WPA2-Verschlüsselung auch deren Vorgänger WPA (TKIP), was wiederum die Kompatibilität für angeschlossene WLAN-Geräte erhöhen soll. Manche ältere WLAN-Adapter unterstützen den WPA2-Standard noch nicht, da dieser aufgrund der stärkeren Verschlüsselung auch höhere Hardware-Anforderungen verlangt.

    Falls alle Ihre WLAN-fähigen Geräte (Notebooks, Webradios usw.) mit WPA2 beziehungsweise WPA2-PSK klarkommen, so sollten Sie Ihren Router auf diesen Standard umschalten. Der Kasten "3 Schritte: Umschalten auf reines WPA2" zeigt, wie Sie diese Einstellung in einem aktuellen Fritz!Box-Modell vornehmen.

    Beachten Sie, dass alle WLAN-Verbindungen zum Router nach der Umschaltung kurzzeitig unterbrochen sind. Alle Ihre WLAN-Clients stellen kurze Zeit später die Verbindung zum Router automatisch wieder her.

    TIPP 5: GENERIEREN SIE EIN SICHERES PASSWORT
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Ein gutes Passwort für Ihre WLAN-Verschlüsselung sollte aus mindestens 16, besser 20 oder auch mehr Stellen bestehen. Die maximal zulässige Länge für einen solchen WPA-Schlüssel beläuft sich auf 63 Stellen. Er sollte sich aus Groß- und Kleinbuchstaben (A-Z, a-z) sowie aus Ziffern (0-9) zusammensetzen. Sonderzeichen sind zwar ebenfalls erlaubt, können jedoch bei manchen WLAN-Clients zu Problemen führen. Deshalb sollten Sie solche Zeichen besser nicht verwenden.

    Idealerweise sollte Ihr Passwort möglichst "unsinnig" sein. Also in keinem Wörterbuch stehen und sich nicht aus aneinander gereihten Wörterbuchworten zusammensetzen. Bitte auch keine berühmten Zitate oder ähnliches verwenden. Ein starkes Passwort könnte wie folgt aussehen: p93XdfruZlq09asDoQtde5i3

    Nach der Änderung des neue WPA-Passworts, notieren Sie es oder drucken sich die Daten aus.

    TIPP 6: VERGEBEN SIE EIN ZUGANGSPASSWORT FÜR DIE BENUTZEROBERFLÄCHE ZU IHREM ROUTER
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    In letzter Zeit nehmen bestimmte Schadanwendungen Änderungen direkt am Router vor. Dann kann jedes Gerät manipuliert werden, das über diesen Router eine Online-Verbindung herstellt. Möglich wäre beispielsweise die Umleitung von bestimmten Webanfragen oder das Öffnen bestimmter Zugänge in der Firewall des Routers, sodass ein Angriff aus dem Internet erfolgen kann.

    Das Passwort muss dabei gar nicht so sicher sein, wie das zu Ihrer WPA2-Verschlüsselung. Als Empfehlung sollten Sie aber dennoch nicht weniger als zehn Stellen verwenden. Um sich das Passwort besser zu merken, verwenden Sie ein längeres Wort wie "Eselsbruecke". Ersetzen Sie bestimmte Buchstaben durch Ziffern wie das "e" durch "4". Schreiben Sie jeden zweiten Buchstaben groß. Mit "4S4LsBrU4Ck4" haben Sie schon ein sicheres Zugangspasswort für Ihren Router.

    TIPP 7: SCHALTEN SIE DAS WLAN VORÜBERGEHEND AB
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.
    Wer schläft, benötigt in der Regel keine Verbindung ins Heimnetz. Deshalb bieten mehr und mehr WLANRouter-Modelle in Ihren Einstellungen die vorübergehende Deaktivierung des Funknetzes an. Dort lässt sich dann beispielsweise einstellen, dass das Funknetz im WLAN-Router täglich von Mitternacht bis 7.00 Uhr morgens abgeschaltet wird. Das hat gleich mehrere Vorteile: Ausgeschaltete WLANs geben Angreifern keine Chance.

    Außerdem spart Ihr Router während der Abschaltung Energie. Bei Fritz!Box-WLAN-Routern läuft diese vorübergehende Abschaltung unter "Nachtschaltung". Sind Sie für mehrere Tage oder gar Wochen (Urlaub, Geschäftsreise) außer Haus, sollten Sie Ihren Router ausstecken. Falls Sie sich übers Internet in Ihr Heimnetz einwählen möchten, müssen Sie den Router natürlich eingeschaltet lassen. Deaktivieren Sie dann aber zumindest das WLAN im Router.

    Alles anzeigen

    WPS-Lücke: So machen Sie Ihr WLAN wieder sicher - Seite 8: Tipp 7: Schalten Sie das WLAN vorübergehend ab - Computer Reseller News

  • HD-recorder-update-fehlgeschlagen

    • mandy28
    • 26. April 2012 um 11:17

    Die Tastenkombi würd mich interessieren

    Zitat


    Aussage der Hotline: Wenn Sie weiterhin RTL, Sat1 usw. gucken wollen, müssen sie die HD-Option buchen.


    Da kann eigentlich nur HD gemeint gewesen sein.
    Für SD brauchste ja keine HD Option :)

  • HD-recorder-update-fehlgeschlagen

    • mandy28
    • 26. April 2012 um 07:04
    Zitat

    Bei der Einspeisung neuer Sender am 24.04. ist es leider zu einem technischen Problem gekommen. Davon betroffen sind Kunden in NRW mit Unitymedia HD Recorder und teilweise mit dem Empfang der HD Option.
    Recorder-Aufnahmen sind noch abspielbar, werden aber leider ohne Titel in „Meine Aufnahmen“ angezeigt. Der Sender, die Uhrzeit und das Datum sind weiterhin vorhanden. Wir arbeiten an einer Lösung, können aber noch nicht mit Sicherheit sagen, ob die Titel wiederhergestellt werden können. Dazu werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten. Für Aufnahmen ohne Sendungstitel können Sie diese manuell eingeben, bitte folgen Sie dieser Anleitung

    Geplante (Serien-) Aufnahmen müssen leider neu programmiert werden und Favoritenlisten müssen neu angelegt werden. Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

    Wenn Sie Fragen zur HD Option oder Probleme beim Empfang der neuen Sender RTL HD, RTL II HD, Vox HD oder Sat.1 HD, ProSieben HD, kabeleins HD oder sixx HD haben, finden Sie Antworten weiter unten.


    Aufnahmen ohne Titel und fehlende Favoritenlisten beim HD Recorder

    Meine Recorder-Aufnahmen werden ohne Titel in „Meine Aufnahmen“ Angezeigt. Warum?

    Bei der Einspeisung neuer Sender am 24.04. ist es leider zu einem technischen Problem gekommen. Davon betroffen sind Kunden in NRW mit Unitymedia HD Recorder.
    Recorder-Aufnahmen sind noch abspielbar, werden aber leider ohne Titel in „Meine Aufnahmen" angezeigt. Der Sender, die Uhrzeit und das Datum sind weiterhin vorhanden. Wir arbeiten an einer Lösung.

    Geplante (Serien-) Aufnahmen müssen leider neu programmiert werden. Die Favoritenlisten müssen leider neu angelegt werden. Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

    Meine programmierten (Serien-) Aufnahmen sind auf meinem HD Recorder verschwunden. Warum?

    Bei der Einspeisung neuer Sender am 24.04. ist es leider zu einem technischen Problem gekommen. Davon betroffen sind Kunden in NRW mit Unitymedia HD Recorder.
    Recorder-Aufnahmen sind noch abspielbar, werden aber leider ohne Titel in „Meine Aufnahmen" angezeigt. Der Sender, die Uhrzeit und das Datum sind weiterhin vorhanden. Wir arbeiten an einer Lösung

    Geplante (Serien-) Aufnahmen müssen leider neu programmiert werden. Die Favoritenlisten müssen leider neu angelegt werden. Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

    Kann ich die Aufnahmen, die ihren Titel verloren haben, wieder mit einem Titel versehen?

    Ja, das ist möglich. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

    Wählen Sie in „Meine Aufnahmen" eine Aufnahme aus und drücken Sie OK, um zur Detailansicht zu gelangen.
    Dort auf „Aufnahme-Einstellungen" gehen und OK drücken.
    Navigieren Sie zum Feld „Aufnahme-Titel", im ovalen Feld können Sie mit den Zahlentasten (wie beim Schreiben einer SMS) den Text ändern
    Den neuen Titel mit OK bestätigen.
    zweimal zurück drücken, bei der Aufnahme steht dann der eingegebene Titel.
    Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten, wenn Aufnahmen ungewollt den Titel und die Beschreibungsdaten verloren haben.

    Ich kann die Favoritenlisten auf meinem HD Recorder nicht mehr finden. Warum?

    Bei der Einspeisung neuer Sender am 24.04. ist es leider zu einem technischen Problem gekommen. Davon betroffen sind Kunden in NRW mit Unitymedia HD Recorder.
    Recorder-Aufnahmen sind noch abspielbar, werden aber leider ohne Titel in „Meine Aufnahmen" angezeigt. Der Sender, die Uhrzeit und das Datum sind weiterhin vorhanden. Wir arbeiten an einer Lösung.

    Geplante (Serien-) Aufnahmen müssen leider neu programmiert werden. Die Favoritenlisten müssen leider neu angelegt werden. Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

    Kann Unitymedia sehen, welche Sendungen ich aufgenommen habe und diese aus der Ferne löschen, bzw. kann Unitymedia meine Favoritenlisten einsehen und löschen?

    Nein, beides ist ausgeschlossen. Unitymedia hat keine Möglichkeit, persönliche Einstellungen oder Aufnahmen einzusehen, zu verändern oder zu löschen.

    Alles anzeigen

    Unitymedia

  • Fritzbox 7390-ich verzweifle !

    • mandy28
    • 25. April 2012 um 20:39

    Stimmt AVM ist auf IE eingeschossen :D

  • AVM 7390 FRITZ!OS 05.21 (84.05.21)

    • mandy28
    • 24. April 2012 um 18:05
    Code
    Die Update-Datei "FRITZ.Box_Fon_WLAN_7390*.image" in diesem Verzeichnis enthält
    die aktuelle Firmware (Anlagensoftware) für FRITZ!Box Fon WLAN 7390.
    
    
    
    
    Achtung: Diese Firmware ist nur für FRITZ!Box Fon WLAN 7390 geeignet!
    
    
    
    
    Produkt: 		FRITZ!Box Fon WLAN 7390
     
    Version:                FRITZ!OS 05.21 (84.05.21)
    
    
    Sprache:                deutsch
    
    
    Release-Datum:          23.04.2012
    
    
    
    
    Neue Features:    - Mit MyFRITZ! die eigene FRITZ!Box sicher aus der Ferne nutzen
    - Smartphone-optimierte Seiten fritz.box, fritz.nas und myfritz.box 
    - Mit Google Kontakte die Auswahl bei Online-Telefonbuch erweitert
    - Ein Wunschname für FRITZ!Box: für WLAN SSID, NAS, DECT und mehr
    - Neuer Internetzugang. Statt DSL und LAN nun auch über WLAN
    - Priorisierung von Telefonaten im WLAN mit FRITZ!App Fon 
    - Bedienung verbessert. Onlinehilfe mit Suchfunktion und Navigation
    
    
    Eine ausführliche Beschreibung zu den neuen Funktionen finden Sie auf dem
    Serviceportal in der Rubrik "News und Ausblick".
    
    
    _________________________________________________________
    
    
    Verbesserungen der 84.05.21:
    
    
    DSL: Datenraten an Annex J-Anschlüssen verbessert
    
    
    Internet: UMTS-Fallback steht ausschließlich für Verbindungen über das interne DSL-Modem zur Verfügung
    Internet: Hinweis, falls Java Script deaktiviert ist
    
    
    WLAN: MAC-Adresshandling verbessert
    
    
    MyFRITZ!: Darstellung in den Komfortfunktionen, im Online-Monitor und auf der Fernanschluss-Seite optimiert
    MyFRITZ!: diverse Textüberarbeitungen und Hilfelinks korrigiert
    
    
    Telefonie: Beim Zurückholen eines geparkten Gesprächs werden alle Sprachrichtung wieder korrekt aufgebaut
    Telefonie: Verbesserung der Gesprächsqualität
    Telefonie: Interoperabilität an POTS-Anschlüssen verbessert
    Telefonie: Rufnummeranzeige des Anrufers auch bei analogen Festnetzanschlüssen mit speziellen Eigenschaften
    
    
    DECT/FRITZ!Fon: Internetradio-Wiedergabe konnte in besonderen Szenarien scheitern
    DECT/FRITZ!Fon: Stabilität beim Abrufen des 2. bis 5. Anrufbeantworters für FRITZ!Fon MT-C verbessert 
    DECT: Interoperabilität mit Handgeräten anderer Hersteller verbessert
    
    
    System: Performanceoptimierung (u.a. bei DHCPv4 und UMTS)
    System: Grafik zur DSL-Leitungsqualität im Push Service war unter Umständen schwarz
    System: Verbesserung beim Setzen der MTU-Size
    System: Korrektur für die Sommerzeitumstellung
    System: Geräteerkennung an den LAN-Ports verbessert
    System: Berechnung für WLAN im Energiemonitor in Abhängigkeit von Sendeleistung/GreenAP und aktiviertem Band
    
    
    Mediaserver: Download von Mediendateien beschleunigt
    Mediaserver: UPnP-Browse auch nach Umbenennung des Mediaservers einwandfrei möglich
    Mediaserver: Doppelbenennung von Musik-Genres beseitigt
    Mediaserver: Playlisten mit gleichen Namen werden berücksichtigt und die Anzeige der Reihenfolge verbessert
    
    
    Speicher/NAS: Sicherheit beim Netzwerkspeicher verbessert (SMB)
    
    
    
    
    Wichtige Hinweise zum Update:
    
    
    [1] Die automatische Sprachdaten-Priorisierung bei Gesprächen erfordert bei iPhone/iOS 
    mindestens FRITZ!App Fon Version 1.6.0 und bei Android mindestens FRITZ!App Fon Version 1.56.
    
    
    [2] Die automatische Synchronisierung der WLAN-Nachtschaltung steht derzeit für den 
    FRITZ!WLAN Repeater 300E mit aktueller Firmware zur Verfügung.
    
    
    [3] AVM folgt bei der IPv6-Implementierung bereits der aktuellen IETF-Empfehlung, die vorsieht, 
    dass grundsätzlich kein automatischer Aufbau eines 6to4-Tunnels mehr erfolgen sollte, wenn 
    der Provider IPv6 noch nicht nativ unterstützt. Stellen Sie 6to4 als Zugangsart unter 
    Internet/Zugangsdaten/IPv6 explizit ein, falls Sie 6to4 für Ihre IPv6-Anbindung
    nutzen wollen. 
    
    
    [4] Die dargestellten Energiewerte in der FRITZ!Box-Verbrauchanzeige wurden gegenüber der 
    letzten Firmware Releaseversion korrigiert. Aufgrund dieser Anpassung können die angezeigten 
    Verbrauchswerte von denen in der aktuellen Releaseversion abweichen.
    
    
    [5] Aktualisieren Sie auch die Firmware für Ihr FRITZ!Fon, um alle neuen Leistungsmerkmale 
    nutzen zu können. Weitere Informationen zu den neuen Leistungsmerkmalen der FRITZ!Fon-Familie 
    finden Sie im jeweiligen FRITZ!Fon Service Portal.
    Alles anzeigen

    Quelle AVM

  • RTL Crime HD ab Mai exklusiv bei Unitymedia - fünf HD-Sender

    • mandy28
    • 24. April 2012 um 17:23
    Zitat


    Einigung: Unitymedia zeigt RTL-Sender in HD

    Unitymedia zieht in Sachen HD endlich das Tempo an: Nun hat man sich auch mit der Mediengruppe RTL Deutschland auf die Einspeisung der Sender in HD geeinigt. Bei RTL Crime ist Unitymedia sogar die erste Plattform, die den Sender in HDTV zeigt

    Beim Kabelnetzbetreiber Unitymedia geht es in Sachen HDTV nun doch spürbar voran. Nachdem man sich im November letzten Jahres mit ProSiebenSat.1 geeinigt hat, kann man nun endlich auch einen Vertragsschluss mit der Meidengruppe RTL Deutschland verkünden. Ab sofort sind RTL HD, Vox HD und RTL II HD auch bei Unitymedia zu empfangen. Im Mai kommen dann zudem auch Super RTL HD und RTL Crime HD hinzu.

    RTL Crime HD ist der erste Sender aus dem Pay-TV-Angebot der RTL-Gruppe, der überhaupt in hochauflösender Version angeboten wird. Unitymedia ist zudem die erste Plattform, über die der Sender zu sehen sein wird. Weitere dürften aber folgen. Übrigens gibt es bei RTL Crime HD die gleichen Komfort-Einschränkungen, die man inzwischen von den privaten Free-TV-HD-Sendern gewohnt ist. So ist auch hier etwa das Vorspulen bei Aufnahmen nicht möglich.

    Andre Prahl, bei der Mediengruppe RTL Deutschland verantwortlich für die Programmverbreitung, spricht bei der Einigung mit Unitymedia vom "nächsten konsequenten Schritt im Hinblick auf den Ausbau der Verbreitung von RTL HD, Vox HD, RTL II HD und Super RTL HD". "Wir freuen uns, dass die Kunden von Unitymedia zudem auch als erste in den Genuss von RTL Crime in High Definition kommen können", so Prahl. Unitymedia-Chef Lutz Schüler hofft vor allem, den Trend zum Wechsel auf den digitalen Kabelanschluss mit dem Ausbau des HD-Angebots "weiter anheizen" zu können.

    Dazu folgen bis Ende Mai noch weitere Sender: Wie bereits bekannt startet im Mai auch ProSieben Fun in HD, dazu speist Unitymedia auch Turners neuen Frauensender Glitz in HD ein. Und schließlich wird auch Kinowelt HD bei Unitymedia zu empfangen sein. Insgesamt steigt die Zahl der HD-Sender bei Unitymedia nach eigenen Angaben damit auf 30, weitere sollen schrittweise folgen. Voraussetzung für den Empfang ist die Buchung der HD-Option, die mit 4 Euro zusätzlich zu Buche schlägt. Im Rahmen einer Aktion werden bis zum Monatsende nur 2 Euro zusätzlich fällig. Die Pay-TV-HD-Sender sind natürlich nur bei Buchung des entsprechenden Pay-TV-Pakets inklusive. Bleibt für Unitymedia-Kunden in Sachen HD aber vor allem noch ein großes Ärgernis übrig: Die fehlende Einigung mit Sky. Nach wie vor ist gerade mal ein HD-Kanal des Pay-TV-Anbieters für Unitymedia-Kunden empfangbar.

    Alles anzeigen


    http://www.dwdl.de/nachrichten/35…tlsender_in_hd/

    Zitat


    Unitymedia zahlt für Einspeisung von RTL-HD-Sendern

    Die am Montag verkündete Einigung zwischen Unitymedia und der Mediengruppe RTL Deutschland könnte eine Zeitenwende für die deutschen Kabelnetzbetreiber einläuten: Wie das "Handelsblatt" aus Verhandlungskreisen erfahren hat, bezahlt Unitymedia eine Gebühr für die Einspeisung der hochauflösenden Programme von RTL - ein absolutes Novum.

    Bislang war es umgekehrt: Die Kabelnetzbetreiber, die in ihren Verbreitungsgebieten in der Regel ein Quasi-Monopol haben, kassierten von den TV-Sendern Geld für die Verbreitung der Programme. Den Fernsehbetreibern war diese Regelung schon lange ein Dorn im Auge - viele betrachteten sie sogar als Geburtsfehler des privaten Rundfunks. In den meisten anderen Märkten bekommen die TV-Sender von den Kabelnetzbetreibern Geld für Einspeisung ihrer Inhalte.

    Da die Satellitenbetreiber derzeit kräftig Boden gegenüber dem jahrzehntelang dominierenden Verbreitungsweg Kabel gutmachen, stehen die Kabelnetzbetreiber unter Druck. Hochauflösende Sender sind für viele Haushalte mittlerweile ein wichtiges Kriterium für die Auswahl des Empfangsweges - und hier hat der Satellitenbetreiber SES Astra mit seinem HD-Angebot HD Plus derzeit die Nase vorn.

    Die Einigung zwischen RTL und Unitymedia könnte daher Signalwirkung für die gesamte Branche haben. Derzeit verhandelt RTL noch mit dem größten deutschen Kabelanbieter Kabel Deutschland über die Verbreitung seiner Sender in High Definition. Die Verhandlungsposition der TV-Gruppe dürfte sich durch den Deal mit Unitymedia deutlich verbessert haben

    HORIZONT.NET: HB: Unitymedia zahlt für Einspeisung von RTL-HD-Sendern

    Zitat


    HD-Einspeisung: RTL erhält Geld von Unitymedia

    RTL bekommt künftig eine Vergütung für die Rechte an seinen HD-Programmen von Unitymedia. Auch wenn sich die Sendergruppe und der Kabelnetzbetreiber zu finanziellen Details nicht äußern wollen: Der Kompromiss könnte richtungsweisend sein.

    Lange hat es gedauert, doch inzwischen ist der Streit zwischen RTL und Unitymedia beigelegt - am Dienstag war bekannt geworden, dass der Kabelnetzbetreiber künftig die Sender RTL, Vox, RTL II, Super RTL und RTL Crime in hochauflösender Qualität einspeisen wird, allerdings nur gegen Zahlung von vier Euro für die sogenannte HD-Option (DWDL.de berichtete). Noch spannender ist allerdings die Geschichte dahinter: Nun erhält RTL von Plattformbetreibern eine Vergütung für die Rechte an seinen HD-Programmen.

    "Es ist eine seit Jahren bekannte Forderung von uns, dass wir für unseren HD-Content eine Vergütung von den Plattformbetreibern erhalten möchten", sagte André Prahl, bei der Mediengruppe RTL Deutschland verantwortlich für die Programmverbreitung, gegenüber dem "Handelsblatt". In der Vergangenheit war es in Deutschland stets so, dass die Sendergruppen viel Geld an die Kabelnetzbetreiber zahlen mussten, wollten sie ihr Programm in das jeweilige Netz einspeisen. Unklar ist allerdings, wie viel Geld Unitymedia künftig an RTL überweisen wird.

    Gegenüber DWDL.de sagte Prahl: "Die Vermarktung von HD-Paketen gegenüber dem Endkunden erfolgt davon vollkommen unabhängig durch die Plattformbetreiber. Übrigens ist das bei allen Plattformbetreibern, die unsere HD-Kanäle anbieten, so geregelt." Sowohl RTL als auch Unitymedia wollten sich zu den finanziellen Details nicht äußern. Mit dem größten deutschen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland gibt es unterdessen nach wie vor keine Einigung über die Einspeisung der RTL-Sender in HD. Laut "Handelsblatt" rücke aber auch dort ein Vertrag näher - damit wäre dann wohl auch der Weg frei für eine Einspeisung des kürzlich gestarteten Senders RTL Nitro.

    http://www.dwdl.de/nachrichten/35…von_unitymedia/


    Hier mal die neue Programmbelegung dazu https://www.zebradem.com/wiki/index.php…media-Plattform

  • Borussia Dortmund holt erneut den Titel Biergläser so groß wie Litfaßsäulen

    • mandy28
    • 23. April 2012 um 17:12

    ich überbiete den Tip mit 4:1

  • OpenCL-Debugger gDEBugger ist jetzt auch für Linux verfügbar

    • mandy28
    • 22. April 2012 um 21:58
    Zitat


    AMD hat OpenCL-Debugger gDEBugger in der Version 6.2 veröffentlicht, mit der erstmals auch Linux unterstützt wird. Offiziell bietet die neue Version Unterstützung für die Distributionen Red Hat Enterprise Linux 6.*, Ubuntu ab der Verison 11.04 und OpenSUSE ab der Version 11.02. Zudem wird der AMD gDEBugger ab sofort als "Standalone Version" ausgeliefert, setzt also nicht länger das Vorhandensein von Microsoft Visual Studio 2010 voraus. Im Installer ist aber weiterhin das entsprechende Plugin enthalten. Mit dem OpenCL- & OpenGL-Debugger gDEBugger können OpenCL-Kernel und OpenGL-Anwendungen auf einer einzelnen GPU debuggt werden. Mit diesem Tool erleichtert AMD den Entwicklern erheblich ihre Arbeit bei der Programmierung von heterogenen Systemen mit Hilfe der OpenCL-Plattform.

    Der AMD gDEBugger steht für Windows 7 und Linux sowohl in einer 32-bit- als auch in einer 64-bit-Version zum Download bereit. Einzige Voraussetzung für die Nutzung der Standalone Version ist ein ein aktueller Grafiktreiber ab dem Catalyst 12.8. Nach wie vor wird zudem ein Plugin für Microsoft Visual Studio 2010 installiert, sodass der Debugger auch direkt aus dieser Entwicklungsumgebung heraus genutzt werden kann. Mit einem Beta-Treiber unterstützt AMD zudem einen Teil der OpenCL-1.2-Spezifikation.



    New Features and Functionality in gDEBugger 6.2:
    There is now a standalone version of AMD gDEBugger for Windows and Linux platforms.
    Supports kernel and API level debugging on AMD Radeon HD 7000 series graphics cards.
    Supports static array types, union variables
    Supports OpenCL 1.2 with limited functionality.
    Enhanced GUI and more intuitive GUI for navigation.
    Combined installer for standalone and Visual Studio plug-in in Windows Version.

    Download: AMD gDEBugger 6.2

    Alles anzeigen

    OpenCL-Debugger gDEBugger ist jetzt auch fr Linux verfgbar - Planet 3DNow! - Das Online-Magazin für den AMD-User

  • Borussia Dortmund holt erneut den Titel Biergläser so groß wie Litfaßsäulen

    • mandy28
    • 22. April 2012 um 09:58
    Zitat



    "Und schon wieder Deutscher Meister, BVB": Borussia Dortmund gelingt die erfolgreiche Titelverteidigung mit einem souveränen 2:0 gegen Gladbach. Auf der anschließenden Feier will Kapitän Sebastian Kehl erstmal "viel, viel trinken", BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke denkt dagegen schon an das Pokalfinale in drei Wochen - denn der alte und neue Bundesliga-Primus hat noch ein Ziel: Den Gewinn des Doubles.

    Mit Anbruch der Nachspielzeit war sich dann auch Jürgen Klopp sicher, dass seine Mannschaft wieder Deutscher Meister werden würde. "Als ich sah, dass der vierte Offizielle noch eine Minute anzeigt, da wusste ich, dass Gladbach keine zwei Tore mehr schießt", erzählte Klopp, als das Spiel lange vorbei war, das seine Dortmunder tatsächlich 2:0 gewonnen hatten.

    Dieser Sieg brachte ihnen die zweite Meisterschaft nacheinander, und wie im Vorjahr hatten sie den Titel frühzeitig sicher gestellt, nämlich schon am 32. Spieltag. Mit entsprechender Hochachtung sprach Klopp hinterher über seine Fußballer: "Ich bin wirklich stolz auf die Truppe", sagte er, "es ist ein Privileg, diese Mannschaft trainieren zu dürfen."

    Die meisten Menschen im Dortmunder Stadion hatten schon früher als Klopp daran geglaubt, dass es an diesem Tag klappt mit einem Sieg über die Gladbacher, der gleichsam die erfolgreiche Titelverteidigung bedeuten würde. Spätestens nach dem Tor zum 2:0 durch Shinji Kagawa in der 59. Minute war der Frohsinn nicht zu bremsen. Die Fans auf der Südtribüne zündeten Bengalische Fackeln und ließen gelben Rauch steigen. Dazu sangen sie: "Und schon wieder Deutscher Meister, BVB!" und "Seht Ihr Bayern, so wird das gemacht!"

    Als das Spiel vorbei war, da zeigte sich, dass die Dortmunder natürlich Vorbereitungen getroffen hatten für den Fall des Titelgewinns. Die Spieler zogen T-Shirts über, die sie als Deutscher Meister 2012 kennzeichneten, und aus dem Stadionkeller transportierten Helfer gefüllte Biergläser auf das Spielfeld, die ungefähr so groß waren wie eine durchschnittliche Litfaßsäule.

    Auch Trainer Klopp kam nicht drumherum, sich mit Bier überschütten zu lassen, doch er versuchte, das Zentrum der Feierlichkeiten auf dem Rasen zu meiden. "Ich war sehr, sehr glücklich damit, zu beobachten, wie meine Mannschaft zelebriert hat", sagte er, "die Frechheit, mit der sie Fußball spielt, hat man auch beim Feiern gesehen."

    Es war eine knifflige Prüfung, die Klopps Männer am Samstag bewältigen mussten. Sie bekamen ja mit, dass der FC Bayern früher am Nachmittag lange in Rückstand lag gegen Werder Bremen. Bis zu Ribérys 2:1 in der Nachspielzeit sah es aus, als wären die Dortmunder schon vor dem Spiel gegen Mönchengladbach Meister.


    Alles anzeigen

    Nachrichten aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Sport - sueddeutsche.de

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  • GERICHTSURTEIL Urheberrecht - Gema setzt sich gegen YouTube durch

    • mandy28
    • 21. April 2012 um 11:39

    Das Thema hier hat nichts mit Politik oder Priraten Wahl Kampagnen zutun !!

    Also Back to Topic " [color="#FFFF00"]Gema setzt sich gegen YouTube durch[/color]"

  • NetModule Software Development Kit für die Embedded Linux Plattform

    • mandy28
    • 21. April 2012 um 11:27
    Zitat


    Der schnelle Weg zur personalisierten Embedded Linux Anwendung

    Bern, April 2012 - Die Embedded Linux Plattform von NetModule basiert auf Open-WRT und bietet eine komplette Eclipse basierende Build- und Debug-Umgebung zur Entwicklung von bootbaren Target Images einschließlich Boot Loader, Kernel, Target File System und Cross Toolchain. Jetzt bietet NetModule mit dem Software Development Kit (SDK) eine Erweiterungsoption für diese Entwicklungsplattform an. Damit lassen sich kundenspezifische Zusatzfunktionen einfach und schnell implementieren.

    Das gesamte Toolkit besteht aus:
    - Einem SDK Host, der die Laufzeitumgebung ("Sandbox") definiert, dabei die Zugriffe auf Systemressourcen wir Programmspeicher, Storage und CPU kontrolliert und für die passende Skalierung sorgt.
    - Die Interpretersprache Arena/IntendC, eine auf Embedded Systeme angepasste und einfach zu erweiternde Programmiersprache, die syntaktisch an ANSI-C angelehnt ist und Features wie automatisches Memory Management, Runtime Polymorphism und Support für Ausnahmeregelungen ermöglicht. Sie beinhaltet gängige POSIX-Funktionen und garantiert so die Plattformunabhängigkeit der Anwendungen.
    - Eine NetModule API (Benutzerinterface), die universelle Funktionen zum Zugriff auf Hardware-Schnittstellen (z.B. serielle Ports, externe Speichermedien, USB, digitale I/O Ports, etc.) aber auch auf Betriebssystem-Parameter bietet.

    Die Sandbox-Umgebung ist hierbei komplett im User Space implementiert, Zugriffe auf das Filesystem werden u.a. über FUSE gesteuert. Dadurch ist das SDK einfach ohne Kernel-Patches installierbar und vermeidet Nebenwirkungen auf das bestehende System.
    Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit, den NetBox Linux Kernel mit einem BDI-2000 zu debuggen. Voraussetzung dazu ist, dass die verwendete Hardware über ein JTAG-Debug Interface verfügt. Damit wird die Implementierung von Treibern und anderer Hardware-naher Software stark vereinfacht.

    Über NetModule AG (NetModule ):
    Die NetModule AG ist auf die Integration von Kommunikations- und Internet-Technologien in Embedded Systeme spezialisiert. Das Angebot umfasst umfangreiche Dienstleistungen für Software und Hardware-Entwicklung sowie Hardware-Plattformen, Software-Frameworks und Produkte aus der eigenen Schmiede. Das 1998 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Bern/Schweiz, weitere Büros existieren derzeit in Basel, Winterthur sowie in Frankfurt. Von hier aus bedient NetModule den zentraleuropäischen Markt (D, A, I und Osteuropa). Eine Tochtergesellschaft in Hongkong unterstützt die Sourcing Aktivitäten in Fernost und dient als Sprungbrett für die Vermarktung der Produkte und Services in China. Zu den Kunden zählen u.a. Siemens, Avaya, Philips, ABB, Vodafone, Swisscom, DB, SBB und MAN.

    NetModule AG
    Jürgen Kern
    Landshuter Straße 29
    3172 Niederwangen
    +41 (0)31/ 985 25 10

    NetModule

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    NetModule Software Development Kit fr die Embedded Linux Plattform

  • Ja,Hallo erstmal!

    • mandy28
    • 20. April 2012 um 20:03

    Herzlich Willkommen an Board
    gefressen wurd hier noch keiner :D

  • GERICHTSURTEIL Urheberrecht - Gema setzt sich gegen YouTube durch

    • mandy28
    • 20. April 2012 um 19:50
    Zitat von kingoofy;456440

    Zum ersten Mal hat die Gema was gutes gemacht: Bonnie M. wird zensiert :D


    Du meinst wohl Boney M
    :D

    Zitat


    Bisher löschte YouTube nur auf freiwilliger Basis einzelne kritisierte Filme, in Einzelfällen auch sehr schleppend.


    Bei mir waren die immer schnell dabei :)

  • Neu !!! FRITZ!OS 05.21 für 7270 V2 und V3 Firmware 54.05.21

    • mandy28
    • 20. April 2012 um 19:37

    loll wurde auch nicht behauptet das das nicht geht.
    Es werden allerdings keine korrekten Module und Treiber mit kompiliert ,wie ich bereits erklärt habe weil es noch keine sourcen gibt
    Oder hast Du schonmal ohne die richtigen sourcen einen Treiber kompiliert ??

    Somit kannst Du also CS ect vergessen .
    Das man noch warten sollte steht eigentlich auch in meinem letzten post wenn man den mal richtig interpretiert
    Wenn Du keine Module und Treiber brauchst kannst Du flashen wie s Dir Spass macht und um Dich selbst zu überzeugen das ich hier keinen Quatsch schreibe :D

    Wenn Ihr mithelfen wollt, dann schreibt alle mal an AVM eine pn mit der ferundlichen bitte nach den 7270 05.21 sourcen,
    sowie die aktuellen sourcen für die Modelle 7320 7330 7330sl 7360 7240

  • GERICHTSURTEIL Urheberrecht - Gema setzt sich gegen YouTube durch

    • mandy28
    • 20. April 2012 um 16:08
    Zitat



    YouTube muss sieben von der Verwertungsgesellschaft Gema genannte Musiktitel aus dem Angebot entfernen. So urteilt das Landgericht Hamburg.

    Das Video-Portal YouTube muss von der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema genannte Musikvideos aus seinem Angebot entfernen. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Bei den zwölf Titeln folgten die Richter in sieben Fällen dem Antrag der Gema. In den fünf anderen Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende Videos erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien.

    YouTube darf diese Lieder nicht mehr „öffentlich zugänglich machen“, so die Richter. Das Urteile habe darüber hinaus „Bedeutung für die Zukunft“, sagte der Vorsitzende Richter.

    Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten.

    Das Landgericht legte YouTube auf, die Videoplattform mit zwei Filtern auszustatten: Das firmeneigene Content ID und einen neuen Wortfilter. Wenn die Gema ihre Rechte verletzt sieht, kann sie das nun YouTube melden und die Plattform muss das Video löschen. Außerdem muss jedes weitere zukünftig hochgeladene Video dieses Titels auch von YouTube gelöscht werden. Der Wortfilter soll dabei helfen, falls das Content ID nicht reicht. Bisher löschte YouTube nur auf freiwilliger Basis einzelne kritisierte Filme, in Einzelfällen auch sehr schleppend. Die Videoplattform lehnte bisher jede rechtliche Verantwortung für in ihrem Dienst angebotene Inhalte ab. Die konkreten Videos aus dem Prozess hat YouTube längst gesperrt.

    YouTube muss jedoch nur auf Antrag tätig werden und nicht von sich aus alte Videobestände durchflöhen. Nach dem Urteil sahen sich sowohl die Gema wie auch Youtube als Sieger des Zivilprozesses. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Ob Revision eingelegt wird, war zunächst unklar.

    Gema-Anwältin Kerstin Becker sagte, das Urteil sei „ein herausragender Erfolg für die Gema“. Erstmals habe ein Gericht die Verantwortung von YouTube für die Videos klargestellt. Der Sprecher der YouToube-Mutter Google Kay Oberbeck sagte, es handle sich um einen „wichtigen Teilerfolg für YouTube“. Das Gericht habe klargemacht, YouTube sei eine Hostingplattform.

    Das Gericht verurteile das Video-Portal nicht als Täter, sondern nahm die Plattform als sogenannten Störer in Haftung. Verletzer des Urheberrechts bleibt damit der Musikfan, ein Video hochlädt, dessen Rechte bei der Gema liegen. Weil YouTube aber die technische Möglichkeit des Hochladens geschaffen hat, gilt die Plattform in den Augen der Richter als „Störer“ der Rechte der Gema.

    Das Urteil bezog sich lediglich auf die von der Gema benannten zwölf Musikstücke und geht nach Angaben des Gerichts nicht darüber hinaus.

    „Rivers of Babylon“ und „Zwei kleine Italiener“ – es sind nicht gerade aktuelle Hits, um die es im Prozess ging. „Die einzelnen Lieder sind auch nicht streitentscheidend“, sagte Rechtsanwältin Kerstin Bäcker von der Kölner Kanzlei Lausen, die die Gema vertritt, im Vorfeld der Verhandlung. Die Verwertungsgesellschaft wolle anhand dieser Beispiele die Haftungsfrage klären: Ist YouTube dafür verantwortlich, wenn Musik auf seiner Plattform steht, für die es keine Lizenz hat? Und muss das Portal auch künftig die Verbreitung dieser Werke stoppen? Die Entscheidung hat daher eine große Tragweite, weil sie prinzipiell für Millionen von Titeln gilt. Letztlich geht es um die weit reichende Frage, wie das Urheberrecht im Internet greifen soll.

    Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit Musik-Streaming-Diensten hat die Gema bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. So entrichten Simfy und Deezer einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Als Streaming wird die direkte Übertragung von Musik im Internet bezeichnet. Diese Alternative zum Herunterladen von Musikdateien gilt als besonders zukunftsträchtig.

    Zum Hamburger Prozess kam es, weil sich Gema und das Google-Tochterunternehmen YouTube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten. Ein vorläufiger Vertrag zwischen beiden Seiten lief 2009 aus. Eine Verlängerung scheiterte bisher an den gegensätzlichen Vorstellungen zu den Details einer Vergütungsregelung.

    Google-Sprecher Oberbeck sagte vor dem Verfahren: „Wir wollen, dass Rechteinhaber mit ihrer Musik auf YouTube profitieren. In den Ländern, in denen wir mit Verwertungsgesellschaften Verträge abgeschlossen haben, erwirtschaften Musiklabels auf YouTube mehrere hundert Million Dollar Umsatz.“ Dabei sieht sich YouTube vor allem als eine neutrale Plattform, die ihren Nutzern nur die technischen Möglichkeiten bereitstellt – die rechtliche Verantwortung für das Hochladen der Videos liege demnach allein bei den Nutzern.

    Alles anzeigen

    Gerichtsurteil: Urheberrecht - Gema setzt sich gegen YouTube durch - Aktuelle Nachrichten - Wirtschaft - Berliner Morgenpost - Berlin

  • Neu !!! FRITZ!OS 05.21 für 7270 V2 und V3 Firmware 54.05.21

    • mandy28
    • 20. April 2012 um 05:19

    Info:

    Es wird keine freetz images mit Modulen und Treibern geben bevor die sourcen von AVM veröffentlicht werden !!
    Ohne sourcen keine Module und Treiber

    Also fragt bitte nicht schon nach freetz images

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