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  3. Off-Topic

Regelmäßiger Verkauf privater Ware gilt als gewerblich

  • Nase
  • 14. Juli 2007 um 07:12
  • Nase
    Gast
    • 14. Juli 2007 um 07:12
    • #1

    Frankfurt/Main (dpa) - Wer regelmäßig über die Internetplattform eBay Waren verkauft, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Artikel aus seinem Privatvermögen stammen. Das berichtet die Zeitschrift «OLG-Report». Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte entschieden, dass sich ein privater Verkäufer bei seinen Geschäften über eBay an die Regeln des Wettbewerbsrechts halten muss. Maßgeblich sei, dass der Verkäufer über längere Zeit kontinuierlich Waren verkaufe. Damit werde er rechtlich vom Verbraucher zum Gewerbetreibenden.


    Quelle:dpa-infocom - 14.07.2007 05:47

  • yubbrulez
    Gast
    • 14. Juli 2007 um 08:25
    • #2

    So ein Müll, muss ich mir jetzt ein Gewerbeschein holen nur weil ich jeden Monat ca 3 Artikel verticke??? Und dann müsste ich wohl auch noch Garantie Geben???

    Die Gebühren sind ja so schon Hoch genug!!

    Also diese Eierköpfe sind doch nicht ganz bei Trost.

    cu

  • M.o.s.c
    Erleuchteter
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    Beiträge
    3.348
    • 14. Juli 2007 um 10:31
    • #3

    Hm das soll also heißen wenn man das so richtig liest, daß man als Flohmarktverkäufer auch Gewerbetreibend ist weil man ja seine Privatsachen Verkauft.

    Versteh einer diese Ochsen.

    Gruß

  • Gast
    Gast
    • 14. Juli 2007 um 10:35
    • #4

    hallo,man sollte einfach mehere accounts anlegen,unterschiedliche adressen haben,unterschiedliche namen und email adresse sollte anders sein, konto mummer kann die gleiche sein,wenn mann mehr als ein paar artikel verkauft,was wichtig ist sich nicht bewerten lassen,dem käufer aber nicht sagen das sie es wegen dem finansamt nicht wollen,er könnte es ebay melden,ich schreibe immer wenn die frage kommt warum ich keine bewertung haben möchte,das ich ihn negativ bewerte wenn er eine bewertung abgibt.artikel nicht unter 1,99 einstellen sonst landet ihr direkt bei der ebay polizei,einfach mal googeln für weitere infos

    gruß firefox

  • Tical
    Profi
    Punkte
    8.320
    Beiträge
    1.594
    • 14. Juli 2007 um 10:54
    • #5

    Was heißt " REGELMÄßIG" das ist reine auslegungs sache !
    regelmäßig kann einmal im monat sein , einmal in 3 wochen , alle 3 tage

    Da hat sich wieder einer beschwert weil er warscheinlich ein Plüschbär gekauft hat und dem ein auge ausgefallen ist ! den wollte der dan tauschen aber der ver käufer verwies darauf das er "Privat verkäufer ist " so kommt sowas zustande

  • dottore0815
    Fortgeschrittener
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    Beiträge
    212
    • 14. Juli 2007 um 11:55
    • #6

    Man muß aber auch berücksichtigen, dass sich bei Ebay viele Gewerbetreibende als Privatverkäufer ausgeben um z.B. das Widerrufsrecht und die Steuerpflicht zu umgehen.
    Ich persönlich kenne da mehrere, die Artikel werden dann z.B. als Dachbodenfund deklariert.

    Wegen solchen schwarzen Schafen muß nun der reale private Verkäufer darunter leiden.

    Und der liebe Staat macht es sich natürlich einmal wieder zu einfach.
    Es ist natürlich auch lange nicht so aufwändig einfach alle über einen Kamm zu scheren als die wahren Schuldigen zu ermitteln.
    Besser wäre es, Ebay vernünftige Auflagen zu verpassen und stärker bei der Einhaltung gesetzlicher Regelungen mit einzubeziehen.
    Sehen wir doch wie es ist, Ebay schützt seit jeher nur den der die meisten Gebühren bezahlt.
    Und dies sind nunmal größtenteils auch die "falschen" Privatverkäufer.

    greetz

    dottore0815

  • Gast
    Gast
    • 14. Juli 2007 um 12:22
    • #7

    [color="White"]Das habe ich vor ein paar Monaten schon angeschnitten, nur da wollte es keiner hören, der *Fiskus* steht hinter fast allem, selbst in der *Bucht* sind die tätig, da fällt man als Privat-Mehrverkäufer sofort ins Auge, die wissen wo man sich die *unzumutbaren Mehrsteuern* holen kann! Und gerade in der Bucht ist niemand mehr sicher....selbst dieser schwammige Satz: von Privat bla bla....ist keine grosse Hilfe mehr![/color]

    Zitat

    Man muß aber auch berücksichtigen, dass sich bei Ebay viele Gewerbetreibende als Privatverkäufer ausgeben um z.B. das Widerrufsrecht und die Steuerpflicht zu umgehen.

    [color="White"]Wieso sollte man das berücksichtigen? Das ist reine *Steuerhinterziehung und Steuerbetrug*, nicht mehr und nicht weniger! Und zumal die immer erzählen eh nix daran zu verdienen, ich war gestern gerade bei einem Ware privat abzuholen, der wollte mir auch das Blaue vom Himmel erzählen, statt der *Versandpauschale* durfte ich dann eine *Aufwandspauschale* bezahlen, wegen Terminvereinbarung etc. auch diese Ausgabe taucht auf der *Excelrechnung* nicht auf, reine Abzocke....[/color]

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