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GEZ mahnt Internet-Portal ab (Update) [jv] Köln - Die gesetzlichen Rundfunkgebühren sollen nach Ansicht der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Sender nicht umgangssprachlich "GEZ-Gebühren" genannt werden.
Wie ein GEZ-Sprecher am Freitag in Köln sagte, sei dieser Begriff falsch, da es sich ja nicht um eine Gebühr für die Zentrale handle, sondern um Geld für die Sende-Anstalten. Der Sprecher bestätigte, dass die GEZ dem Berliner Internet-Portal akademie.de eine Abmahnung geschickt habe, in der es unter anderem darum gehe, dass das Portal nicht mehr dieses Wort verwenden solle. Vor allem aber solle die Seite "tendenziöse und falsche Berichterstattung"über die GEZ unterlassen. Das Berliner Portal hatte nach eigenen Angaben Musterbriefe und Tipps im Internet veröffentlicht, die dabei halfen, sich von der gesetzlichen Rundfunkgebühr oder der Gebühr für internetfähige Computer zu befreien. Illegales sei dabei nie empfohlen worden, betonte akademie.de. Bis zur weiteren Klärung der Rechtslage seien die Beiträge abgeschaltet und Besucher der gesperrten Seiten würden auf eine Infoseite umgeleitet. Akademie.de erklärte sich wegen der Seitensperrung zur "GEZ-freien Zone" und setzte dafür ein Logo auf die Webseite.
Nach GEZ-Angaben ging es bei dem Unterlassungsschreiben vor allem um die "Korrektur falscher Behauptungen über die Tätigkeit der GEZ". Akademie.de seien 32 zu korrigierende Aussagen aufgelistet worden. Nur bei zwei davon sei es um falsche Begriffe gegangen. Das Berliner Portal habe über ihre Bevollmächtigten schriftlich ankündigen lassen, Teile der beanstandeten Äußerungen künftig nicht mehr zu verbreiten. Vor diesem Hintergrund, so wurde ARD-Sprecher Peter Meyer zitiert, verzichte die GEZ darauf, weiterhin gegen "die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe" vorzugehen.
Akademie.de verwies darauf, dass der Begriff "GEZ-Gebühr" sich in der Umgangssprache etabliert habe, und führte zahlreiche Fundstellen in Internet-Suchmaschinen auf. Der Begriff war am Freitag auch vielfach auf Internet-Seiten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu finden.
Akademie.de zitierte aus dem GEZ-Schreiben. Demnach sollte die Redaktion auch "falsche" Begriffe wie "PC-Gebühr", "Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung" unterlassen. Das Verbot werde damit begründet, dass diese Begriffe dazu dienten, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen". (dpa)